Pflege zu Hause produziert ständig Bedarf an kleinen, aber teuren Verbrauchsmaterialien: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. Über das Jahr summiert sich das. Genau dafür gibt es einen festen Anspruch — und der wird erstaunlich oft nicht genutzt. Dabei steht er jedem Menschen mit Pflegegrad zu, schon ab Pflegegrad 1, und ist mit wenig Aufwand zu bekommen. Neben diesen Verbrauchsprodukten übernimmt die Pflegekasse außerdem technische Hilfsmittel, die den Alltag und die Pflege erleichtern. Dieser Ratgeber erklärt beide Töpfe, was jeweils dazugehört und wie du sie beantragst.

Die 42-Euro-Pauschale für Verbrauchsprodukte

Für die sogenannten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse seit 2025 bis zu 42 Euro im Monat (zuvor 40 Euro). Voraussetzung sind nur zwei Dinge: mindestens Pflegegrad 1 und eine Pflege, die zu Hause stattfindet — durch Angehörige, Bekannte, einen ambulanten Dienst oder eine Kombination daraus. Lebt die Person dauerhaft im Heim, entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung das Material stellt.

Zur Produktgruppe gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen (zum Einmalgebrauch oder waschbar), medizinische Masken und Schutzschürzen. Du musst nicht in Vorleistung gehen und keine Kassenbons sammeln: Am einfachsten beziehst du das Material über einen anerkannten Anbieter, der die monatliche Box direkt nach Hause liefert und mit deiner Pflegekasse abrechnet.

Technische Hilfsmittel der Pflegekasse

Der zweite, größere Topf sind die technischen Pflegehilfsmittel. Sie werden — anders als die Verbrauchspauschale — einzeln auf Antrag bewilligt und entweder leihweise gestellt oder gekauft. Dazu zählen Geräte und Gegenstände, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen.

  • Pflegebett und Zubehör

    Höhenverstellbares Bett, Aufrichthilfe, Seitengitter — schont den Rücken der Pflegeperson.

  • Mobilitätshilfen

    Rollator, Rollstuhl, Toilettenstuhl, Badewannenlift.

  • Hausnotruf

    Sicherheit auf Knopfdruck — die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten.

  • Lagerungs- und Hygienehilfen

    Anti-Dekubitus-Auflagen, Duschhocker und Ähnliches.

Bei technischen Hilfsmitteln fällt in der Regel eine Zuzahlung von zehn Prozent an, höchstens jedoch 25 Euro je Hilfsmittel. Leihgeräte sind zuzahlungsfrei. Für bauliche Veränderungen wie einen Treppenlift oder einen barrierefreien Umbau gibt es einen eigenen Zuschuss — mehr dazu im Ratgeber Barrierefrei wohnen.

Zuschuss für den barrierefreien Umbau

Eng verwandt mit den Hilfsmitteln sind die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Wird die Wohnung an die Pflegesituation angepasst — etwa durch einen Treppenlift, eine bodengleiche Dusche, den Abbau von Schwellen oder eine verbreiterte Tür —, beteiligt sich die Pflegekasse mit einem eigenen Zuschuss je Maßnahme. Auch er steht ab Pflegegrad 1 zu und ist unabhängig von der monatlichen Verbrauchspauschale. Verschlechtert sich die Pflegesituation später, kann ein erneuter Zuschuss für eine weitere Anpassung möglich sein. Wie das im Detail funktioniert und welche Umbauten sich lohnen, liest du im Ratgeber zum barrierefreien Wohnen.

Ein kleines Rechenbeispiel

Wie viel die Pauschale ausmacht, wird im Jahresverlauf deutlich. Familie B. pflegt die Großmutter mit Pflegegrad 2 zu Hause. Über eine monatliche Box bezieht sie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen — Wert rund 42 Euro im Monat, also gut 500 Euro im Jahr, die sie sonst aus eigener Tasche zahlen müsste. Hinzu kommt ein leihweise gestelltes Pflegebett und ein Hausnotruf. Unterm Strich entlasten die Pflegehilfsmittel die Familie um einen vierstelligen Betrag pro Jahr — Geld, das ohne Antrag schlicht liegen bleibt.

So beantragst du Pflegehilfsmittel

Für die Verbrauchspauschale genügt ein einmaliger Antrag bei der Pflegekasse — viele Boxanbieter übernehmen das Ausfüllen für dich. Für technische Hilfsmittel reicht oft schon eine ärztliche oder pflegefachliche Empfehlung; den Antrag stellst du formlos bei der Pflegekasse, die ihn prüft und bewilligt. Wird ein Hilfsmittel im Pflegegutachten bereits empfohlen, gilt das als Antrag, und die Kasse muss es bereitstellen.

Den Boxanbieter kannst du übrigens jederzeit wechseln, wenn du mit Auswahl oder Service nicht zufrieden bist — der Anspruch bleibt davon unberührt. Achte nur darauf, dass der Anbieter ein Vertragspartner deiner Pflegekasse ist; sonst kann die Direktabrechnung nicht funktionieren. Bei technischen Hilfsmitteln lohnt es sich, auf eine Leihstellung zu bestehen, wo immer das möglich ist: Leihgeräte sind zuzahlungsfrei, und die Wartung übernimmt der Sanitätsfachhandel.

Kurz zusammengefasst

Pflegehilfsmittel entlasten den Alltag und den Geldbeutel. Für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe und Bettschutz zahlt die Pflegekasse 2026 bis zu 42 Euro im Monat — ab Pflegegrad 1 und unkompliziert über eine gelieferte Box. Technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf gibt es zusätzlich auf Antrag, meist leihweise und mit höchstens 25 Euro Zuzahlung. Beides zusammen macht die häusliche Pflege spürbar leichter — du musst es nur abrufen.

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Beträge Stand 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist deine Pflegekasse. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung.

HÄUFIGE FRAGEN

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Verbrauchsmaterial?

2026 bis zu 42 Euro im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz — ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein. Am einfachsten beziehst du eine monatliche Box über einen anerkannten Anbieter, der direkt mit deiner Pflegekasse abrechnet.

Bekomme ich auch ein Pflegebett?

Ja, technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf gibt es zusätzlich auf Antrag — meist leihweise, sonst mit höchstens 25 Euro Zuzahlung.

Gilt der Anspruch auch im Pflegeheim?

Nein. Die Verbrauchspauschale gibt es nur bei häuslicher Pflege, weil im Heim die Einrichtung das Material stellt.
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