BGH: Keine Negativzinsen auf Sparkonten - So holst du dein Geld zurück

Erfahre, wie du von der aktuellen Rechtsprechung profitierst und dir das verlorene Geld auf deinen Sparkonten zurückholst.
Kürzlich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken und Sparkassen keine Negativzinsen auf Sparkonten und Tagesgeldkonten erheben dürfen. Das bedeutet, dass dein Geld auf diesen Konten nicht weniger werden sollte, nur weil die Bank dafür Gebühren verlangt. Diese Praxis schadete vielen Menschen, besonders Senioren, die oft über Jahre hinweg bei der Bank sparen. Ein Guthaben auf einem Sparkonto soll nicht nur aufbewahrt, sondern auch für das Sparen genutzt werden. Die Entscheidung des Gerichts könnte also für viele eine Erleichterung sein.
Bei Girokonten sieht die Sache anders aus. Hier dürfen Banken unter bestimmten Umständen Negativzinsen erheben. Diese Zinsen müssen aber klar und verständlich in den Vertragsbedingungen beschrieben sein. Wenn die Bank intransparent arbeitet oder die Informationen nicht deutlich sind, könnten diese Zinsen ebenfalls unzulässig sein. Es ist wichtig, dass du überprüfst, wie deine Bank mit deinen Konten umgeht.
Verbraucherschützer feiern das Urteil als einen Sieg für die Kunden. Viele Banken hatten in der Vergangenheit nach dem Niedrigzinsniveau solche Gebühren eingeführt. Nun können betroffene Kontoinhaber möglicherweise ihr Geld zurückbekommen. Dein nächster Schritt sollte sein, deine Bank zu kontaktieren und sicherzustellen, dass du keine unrechtmäßigen Gebühren zahlst. Sie sollten die Verträge prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um Rückzahlungen zu fordern.