Die Erbschaftssteuer hat einen schlechten Ruf — dabei bleibt für die meisten Familien das Erbe komplett steuerfrei. Entscheidend sind die persönlichen Freibeträge, und die fallen je nach Verwandtschaftsgrad sehr unterschiedlich aus. Wer nah verwandt ist, erbt großzügig steuerfrei; wer entfernt verwandt oder nicht verwandt ist, zahlt früher und mehr. Dieser Ratgeber erklärt die Freibeträge, die Steuerklassen und wie sich die Steuer berechnet — und zeigt, wie sich mit etwas Planung viel sparen lässt.
Die Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag. Erst was darüber liegt, wird besteuert. Diese Beträge gelten 2026:
Ehegatten und Kinder erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag. Den steuerpflichtigen Betrag und die voraussichtliche Steuer schätzt du mit dem Erbschaftssteuer-Rechner.
Steuerklassen und Steuersatz
Neben dem Freibetrag bestimmt die Steuerklasse den Steuersatz. Es gibt drei Klassen: Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel) mit den niedrigsten Sätzen, Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder) und Steuerklasse III (alle übrigen) mit den höchsten. Der Steuersatz steigt zudem mit der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs — in Steuerklasse I von 7 Prozent bei kleineren Beträgen bis 30 Prozent bei sehr großen Erbschaften, in Steuerklasse III von 30 bis 50 Prozent. Wer also nah verwandt ist, profitiert doppelt: höherer Freibetrag und niedrigerer Satz.
So lässt sich Steuer sparen
- Zu Lebzeiten schenken
Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu. Wer früh und gestaffelt schenkt, kann große Vermögen steuerfrei übertragen.
- Das Familienheim
Die selbst genutzte Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei an Ehegatten oder Kinder übergehen.
- Freibeträge ausschöpfen
Beide Elternteile haben je einen eigenen Freibetrag gegenüber dem Kind — gemeinsam also das Doppelte.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, eine Mutter vererbt ihrer Tochter ein Vermögen von 520.000 Euro. Die Tochter hat als Kind einen Freibetrag von 400.000 Euro. Steuerpflichtig sind also nur die darüber liegenden 120.000 Euro. In Steuerklasse I fällt darauf ein Steuersatz von 11 Prozent an — die Erbschaftssteuer beträgt somit rund 13.200 Euro, während die ersten 400.000 Euro komplett steuerfrei bleiben. Würde dieselbe Summe an einen Neffen gehen, sähe die Rechnung ganz anders aus: Sein Freibetrag liegt bei nur 20.000 Euro, und er fällt in die ungünstigere Steuerklasse II — die Steuerlast wäre ein Vielfaches. Das macht deutlich, wie stark der Verwandtschaftsgrad zählt.
Den konkreten Betrag für deine Situation kannst du mit dem Erbschaftssteuer-Rechner in wenigen Sekunden schätzen — er berücksichtigt Verwandtschaftsgrad, Freibetrag und Steuersatz automatisch und zeigt dir auf einen Blick, ob in deinem Fall überhaupt Steuer anfällt.
Schenken statt vererben?
Eine vorausschauende Übertragung zu Lebzeiten ist der wirksamste Weg, Erbschaftssteuer zu vermeiden. Der Grund ist die Zehn-Jahres-Regel: Dieselben persönlichen Freibeträge, die im Erbfall gelten, stehen bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Wer also frühzeitig beginnt, kann ein großes Vermögen in mehreren Etappen vollständig steuerfrei an Kinder oder Enkel weitergeben. Wichtig ist dabei, die eigene Absicherung nicht aus den Augen zu verlieren — verschenktes Vermögen ist weg, und für den eigenen Lebensabend, etwa für Pflegekosten, sollte genug bleiben. Bei Immobilien und größeren Summen ist eine Beratung durch Notar oder Steuerberater dringend zu empfehlen, weil Gestaltungsfehler teuer werden können.
Anzeige- und Meldepflicht nicht vergessen
Wer erbt, muss das dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzeigen — auch dann, wenn am Ende gar keine Steuer anfällt, weil der Freibetrag nicht überschritten wird. Eine kurze formlose Mitteilung mit den wichtigsten Angaben zum Erbfall genügt zunächst; das Finanzamt fordert bei Bedarf eine ausführliche Steuererklärung an. Bei Schenkungen gilt eine entsprechende Anzeigepflicht. Banken und Versicherungen melden Guthaben von Verstorbenen ohnehin automatisch an die Finanzverwaltung, sodass sich ein Verschweigen nicht lohnt. Wer die Fristen einhält und die Freibeträge kennt, hat in den allermeisten Fällen jedoch nichts zu befürchten.
Halte für die Anzeige die wichtigsten Unterlagen bereit: Sterbeurkunde, Testament oder Erbschein, eine Übersicht über das Vermögen und den Verwandtschaftsgrad. Das erleichtert die Bearbeitung und vermeidet Rückfragen. Lass dir bei Unsicherheit Zeit: Die Drei-Monats-Frist betrifft die Anzeige, nicht die vollständige Steuererklärung — diese kannst du in Ruhe vorbereiten und bei Bedarf eine Fristverlängerung beantragen. Wer ein größeres Vermögen oder eine Immobilie erbt, sollte ohnehin frühzeitig steuerlichen Rat einholen, um Bewertungsfragen und mögliche Steuerbefreiungen korrekt zu nutzen.
Kurz zusammengefasst
Für nahe Angehörige bleibt das Erbe meist steuerfrei: Ehegatten haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro Freibetrag, und besteuert wird nur der Betrag darüber. Entfernte und nicht verwandte Erben zahlen früher und nach höheren Sätzen. Mit der Zehn-Jahres-Regel für Schenkungen, der Steuerbefreiung des Familienheims und dem klugen Ausschöpfen der Freibeträge lässt sich die Steuer deutlich senken. Den konkreten Betrag schätzt der Erbschaftssteuer-Rechner.
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Beträge Stand 2026, ohne Gewähr. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.



