Illustration: Erbschaftssteuer-Rechner

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Erbschaftssteuer-Rechner

Schätze die Erbschaftssteuer: Freibetrag nach Verwandtschaftsgrad, steuerpflichtiger Erwerb und voraussichtlicher Steuerbetrag.

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Das Wichtigste in Kürze

Freibetrag Ehegatte500.000 € (§ 16 ErbStG)
Freibetrag Kind400.000 €
Freibetrag Enkel200.000 €
Steuersatznach Steuerklasse & Wertstufe (§ 19 ErbStG)

Wichtiger Hinweis: Vereinfachte Schätzung, keine Steuerberatung. Nicht berücksichtigt sind u. a. Versorgungsfreibeträge, der Härteausgleich, Steuerbefreiungen (z. B. selbstgenutztes Familienheim) und Vorerwerbe.

So wird gerechnet

  • Persönlicher Freibetrag (§ 16 ErbStG): Ehegatte 500.000 €, Kind 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern (im Erbfall) 100.000 €, übrige 20.000 €.
  • Steuerpflichtiger Erwerb = Erbwert − Freibetrag.
  • Steuersatz nach Steuerklasse und Wertstufe (§ 19 ErbStG), progressiv von 7 % bis 50 %.

Rechtsgrundlage & Quellen

  • §§ 15, 16, 19 ErbStG (Steuerklassen, Freibeträge, Steuersätze)

Häufige Fragen

Ist das selbstgenutzte Familienheim steuerfrei?

Für Ehegatten und Kinder kann das selbstbewohnte Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Das ist in diesem Rechner nicht berücksichtigt — lass dich dazu beraten.

Gilt der Freibetrag pro Person?

Ja, der persönliche Freibetrag gilt je Erbe und kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden (auch bei Schenkungen zu Lebzeiten).

Rechenbeispiel

Ein Kind erbt 500.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb von 100.000 €. In Steuerklasse I gilt dafür ein Satz von 11 % — die Erbschaftssteuer beträgt rund 11.000 €.