Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung für alle, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Anders als die Pflegesachleistung wird es direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die frei darüber verfügt — etwa um Angehörige für ihren Einsatz anzuerkennen. Wir zeigen die Beträge 2026 und wann sich welche Leistung lohnt.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad von mindestens 2 und dass die Pflege im häuslichen Umfeld sichergestellt ist. Dabei muss die Pflege nicht ausschließlich von Familienmitgliedern geleistet werden — auch Nachbarn, Freunde oder ehrenamtliche Helfer kommen infrage. Wichtig ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause und nicht dauerhaft vollstationär im Heim versorgt wird, denn dort gelten andere Leistungen.
Pflegegeld je Pflegegrad 2026
Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, dafür aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Ab Pflegegrad 2 gilt:
- Pflegegrad 2
- 347 € monatlich
- Pflegegrad 3
- 599 € monatlich
- Pflegegrad 4
- 800 € monatlich
- Pflegegrad 5
- 990 € monatlich
Pflegegeld oder Pflegesachleistung?
Wer die Pflege übernimmt, entscheidet darüber, welche Leistung passt. Die Pflegesachleistung fällt höher aus, ist aber zweckgebunden für einen ambulanten Pflegedienst.
Beides lässt sich kombinieren: Übernimmt ein Dienst nur einen Teil der Pflege, wird der nicht genutzte Anteil der Sachleistung anteilig als Pflegegeld ausgezahlt (Kombinationsleistung).
Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 3 steht eine Pflegesachleistung von 1.497 Euro zur Verfügung. Nutzt die Familie davon nur 60 Prozent für einen ambulanten Dienst, bleiben 40 Prozent ungenutzt. Diese 40 Prozent werden auf das Pflegegeld von 599 Euro angerechnet — es werden also rund 240 Euro zusätzlich als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. So lässt sich professionelle Hilfe mit der Pflege durch Angehörige sinnvoll verbinden.
Der Entlastungsbetrag — zusätzlich zum Pflegegeld
Unabhängig vom Pflegegeld steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu. Er ist zweckgebunden und kann zum Beispiel für eine Alltagsbegleitung, eine Haushaltshilfe oder Angebote zur Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden. Wird der Betrag in einem Monat nicht genutzt, verfällt er nicht sofort, sondern lässt sich innerhalb des Jahres und sogar noch im ersten Halbjahr des Folgejahres aufbrauchen.
Wird Pflegegeld versteuert?
Nein. Pflegegeld, das an Pflegebedürftige gezahlt und an pflegende Angehörige weitergegeben wird, bleibt steuerfrei, solange die Pflege aus sittlicher Verpflichtung erfolgt. Auch auf die eigene Rente oder andere Sozialleistungen wirkt sich das weitergegebene Pflegegeld in der Regel nicht aus. Eine Übersicht aller zustehenden Leistungen liefert der Pflegeleistungs-Finder.
Wofür darf ich das Pflegegeld verwenden?
Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Es soll die Pflege zu Hause anerkennen und kann frei verwendet werden — etwa, um pflegenden Angehörigen etwas zukommen zu lassen, Fahrtkosten zu decken oder kleine Hilfen im Haushalt zu finanzieren. Niemand muss dafür Belege sammeln. Anders ist es beim Entlastungsbetrag: Hier rechnest du anerkannte Leistungen über Quittungen mit der Pflegekasse ab.
Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf ändert?
Pflege ist selten statisch. Steigt der Hilfebedarf, lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung — mit einem höheren Pflegegrad steigen auch Pflegegeld und Sachleistungen. Zieht die Person dauerhaft in ein Pflegeheim, entfällt das Pflegegeld und es greifen die stationären Leistungen. Und wechselt die Versorgungsform unterjährig, etwa von häuslicher Pflege zu einem Heimaufenthalt, rechnet die Pflegekasse die Leistungen taggenau ab. Bei jeder Veränderung gilt: die Pflegekasse zeitnah informieren.
Pflegegeld während einer Auszeit
Pflegende Angehörige brauchen Pausen. Während einer Verhinderungspflege — wenn also eine Ersatzkraft einspringt — läuft das Pflegegeld nicht voll weiter, sondern wird für bis zu sechs Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt. Dasselbe gilt während einer Kurzzeitpflege. So entsteht keine Versorgungslücke, und die Auszeit ist abgesichert. Plane solche Pausen bewusst ein: Sie sind kein Luxus, sondern Voraussetzung dafür, die Pflege über lange Zeit durchzuhalten.
Weiterlesen: Alle Themen rund um Pflege · Pflegegrad beantragen · Pflege zu Hause organisieren
Kurz zusammengefasst
Pflegegeld erhältst du ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause sichergestellt ist — 2026 zwischen 347 und 990 Euro im Monat, frei verwendbar. Die Pflegesachleistung fällt höher aus, ist aber für einen ambulanten Dienst zweckgebunden, und beide Leistungen lassen sich als Kombination verbinden. Vergiss den Entlastungsbetrag von 131 Euro nicht und denke an den verpflichtenden Beratungsbesuch, damit das Pflegegeld nicht gekürzt wird. Versteuert wird weitergegebenes Pflegegeld nicht.
Alle Beträge Stand 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Bescheid deiner Pflegekasse. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.



