Kostenloser Rechner · Pflege
Pflegeleistungs-Finder
Wähle einen Pflegegrad und sieh auf einen Blick, welche monatlichen Leistungen dir zustehen — Pflegegeld, Pflegesachleistung, vollstationäre Leistung und Entlastungsbetrag.
Das Wichtigste in Kürze
Hinweis: Beträge Stand 2026-06. Zusätzlich gibt es u. a. Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Gut zu wissen
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld/keine Sachleistung, aber Entlastungsbetrag und Zuschüsse.
- Pflegegeld erhältst du bei Pflege durch Angehörige; Pflegesachleistung beim ambulanten Pflegedienst. Eine Kombination ist möglich.
- Unsicher beim Pflegegrad? Pflegegrad-Rechner. Eigenanteil im Heim? Pflegekosten-Rechner.
Rechtsgrundlage
- §§ 36, 37, 43, 45b SGB XI (Sachleistung, Pflegegeld, vollstationäre Pflege, Entlastungsbetrag)
Bei Pflegegrad 3 zeigt der Finder u. a. 599 € Pflegegeld oder 1.497 € Pflegesachleistung, den Entlastungsbetrag von 131 € sowie Ansprüche auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege — alles auf einen Blick.
Der Leistungskatalog der Pflegeversicherung im Überblick
Die Pflegeversicherung kennt über ein Dutzend Einzelleistungen, die sich nach Pflegegrad und Pflegeform unterscheiden — und genau das macht den Überblick schwer. Der Finder fragt Pflegegrad, Wohnsituation und Wünsche ab und zeigt, was davon zusteht. Die Grundleistungen bei häuslicher Pflege: Pflegegeld für Angehörige (347 bis 990 Euro), Pflegesachleistung für den Pflegedienst (796 bis 2.299 Euro) oder eine Kombination beider, der Entlastungsbetrag von 131 Euro ab Pflegegrad 1, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro monatlich, Zuschüsse für Hausnotruf und Wohnumfeld bis 4.180 Euro.
Dazu kommen ab Pflegegrad 2 die Entlastungsleistungen: Tages- und Nachtpflege mit eigenem Budget neben der Sachleistung, der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegekurse für Angehörige, Wohngruppenzuschlag für ambulante Wohngemeinschaften und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die kostenlos einen Versorgungsplan erstellt.
Leistungen für pflegende Angehörige
Wer mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen eine Person ab Pflegegrad 2 pflegt und selbst nicht mehr als 30 Stunden arbeitet, erhält von der Pflegekasse Rentenbeiträge — je nach Pflegegrad und Leistungsart bis zu rund 700 Euro im Monat als Beitrag, was die spätere Rente um bis zu 0,7 Entgeltpunkte jährlich erhöht. Pflegepersonen sind außerdem gesetzlich unfallversichert und können Zuschüsse zur Arbeitslosenversicherung erhalten. Beruflich gibt es die zehntägige Auszeit mit Pflegeunterstützungsgeld bei akutem Pflegefall, die Pflegezeit bis sechs Monate und die Familienpflegezeit bis 24 Monate mit zinslosem Darlehen.
Kombinieren, umwidmen, nicht verschenken
Viele Leistungen lassen sich flexibel verbinden. Die Kombinationsleistung teilt Pflegegeld und Sachleistung im gewählten Verhältnis auf; bis zu 40 Prozent der ungenutzten Sachleistung dürfen für Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewidmet werden. Der Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden, danach verfällt er — bundesweit bleiben so jährlich Milliarden ungenutzt. Der Finder zeigt für jede Leistung, ob sie beantragt werden muss oder automatisch fließt, und verlinkt auf die passenden Rechner und Generatoren.
Leistungen bei Pflegegrad 1: mehr als viele denken
Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld, wird deshalb oft unterschätzt — dabei stehen auch hier Leistungen im Wert von mehreren tausend Euro im Jahr zu. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich kann für Haushaltshilfe, Betreuungsgruppen oder Tagespflege verwendet werden; die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel) kommen bis 42 Euro monatlich kostenlos per Box ins Haus; der Hausnotruf wird mit 25,50 Euro monatlich bezuschusst; der Zuschuss zum Wohnumfeld von 4.180 Euro gilt in voller Höhe; und in ambulanten Wohngruppen gibt es den Wohngruppenzuschlag von 224 Euro. Auch die kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige stehen ab Pflegegrad 1 offen. Der Finder listet diese Leistungen gesondert auf, weil sie in den Bescheiden der Kassen häufig nicht erwähnt werden.
Antrag, Nachweis, Qualitätsbesuch
Pflegegeld und Entlastungsbetrag beantragt man bei der Pflegekasse; die Sachleistung rechnet der Pflegedienst direkt ab. Für den Entlastungsbetrag sind Rechnungen anerkannter Anbieter nötig — welche das sind, regelt jedes Bundesland. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen, sonst kann das Pflegegeld gekürzt werden. Der Besuch ist kostenlos und dient auch dazu, weitere Leistungen zu erschließen.
Privat Pflegeversicherte haben Anspruch auf dieselben Leistungen in gleicher Höhe — nur dass die Sachleistung als Kostenerstattung gezahlt wird und die Begutachtung Medicproof übernimmt. Beihilfeberechtigte Beamte erhalten die Leistungen anteilig von Beihilfe und privater Pflegeversicherung. Wer im EU-Ausland lebt, bekommt Pflegegeld weiterhin ausgezahlt, Sachleistungen dagegen nicht; der Finder weist darauf hin, wo das relevant ist.
Quellen
Passende Ratgeber & Tools


