Fehler im Rentenbescheid? So legst du Widerspruch ein! (59 Zeichen)

Finde heraus, wie du deine Rentenansprüche sichern kannst!

Fehler im Rentenbescheid sind ärgerlich, können aber leicht behoben werden. Wenn Du mit Deinem Rentenbescheid unzufrieden bist, hast Du einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Das kannst Du schriftlich oder online bei der Deutschen Rentenversicherung tun. Eine Begründung für Deinen Widerspruch muss nicht unbedingt sein, aber es ist hilfreich, wenn Du erklärst, was nicht stimmt. Es ist wichtig, konkret zu benennen, welche Punkte im Bescheid falsch sind. Nachweise wie Arztgutachten oder Dokumente können dabei unterstützend wirken. Nach der Einreichung des Widerspruchs wird Dein Bescheid erneut geprüft. Wenn keine Fehler gefunden werden, wird Dein Fall an einen Widerspruchsausschuss weitergeleitet, der die Entscheidung überprüft.

Sollte Deinem Widerspruch nicht stattgegeben werden, kannst Du innerhalb eines weiteren Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Das ist kostenfrei und Du musst keinen Anwalt haben. Du kannst Dich selbst vertreten, wenn Du das möchtest. Die Rentenversicherung bietet Hilfe und Beratung an, die kostenlos ist. Du kannst sie telefonisch kontaktieren oder online Deine Anträge und Änderungen bequem erledigen. Eine Statistik zeigt, dass es oft lohnt, Widerspruch einzulegen. Im Jahr 2020 waren von 148.000 Widersprüchen etwa 40.000 erfolgreich. Das bedeutet, dass jedes vierte Mal die Widersprüche positiv entschieden wurden. Es lohnt sich also, den Rentenbescheid genau zu prüfen und rechtzeitig aktiv zu werden, wenn Unstimmigkeiten auftreten.



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