Altersarmut ist in Deutschland kein Randthema: Viele Menschen haben nach einem langen Arbeitsleben eine Rente, die kaum zum Leben reicht. Genau dafür gibt es die Grundsicherung im Alter — eine bedarfsorientierte Leistung, die das Existenzminimum sichert. Sie ist ein Rechtsanspruch, kein Almosen. Trotzdem nehmen viele Berechtigte sie nicht in Anspruch, aus Scham oder weil sie fürchten, ihre Kinder müssten zahlen. Beides ist meist unbegründet. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, wie sich die Höhe berechnet und warum der Gang zum Sozialamt sich fast immer lohnt.
Wer Anspruch hat
Grundsicherung im Alter erhält, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat (oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist), seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und dessen Einkommen und Vermögen den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken. Geprüft wird der gesamte Bedarf gegen das vorhandene Einkommen — vor allem die Rente, aber auch andere Einkünfte. Liegt der Bedarf höher als das Einkommen, zahlt das Sozialamt die Differenz. Anders als beim Bürgergeld gibt es keine Pflicht, weiter zu arbeiten — die Grundsicherung ist auf die Lebensphase nach dem Erwerbsleben zugeschnitten.
Wie sich die Höhe berechnet
Der Bedarf setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die zusammengerechnet werden:
- Regelsatz
- 563 € im Monat für Alleinstehende (2026); für Paare je 506 €
- Unterkunft & Heizung
- die tatsächlichen, angemessenen Kosten der Wohnung
- Mehrbedarfe
- z. B. bei Gehbehinderung (Merkzeichen G) oder kostenaufwändiger Ernährung
- Kranken-/Pflegeversicherung
- Beiträge werden übernommen
Von diesem Gesamtbedarf wird das anrechenbare Einkommen abgezogen; die verbleibende Lücke ist die Grundsicherung. Ob und in welcher Höhe dir ein Anspruch zusteht, schätzt der Grundsicherungs-Rechner. Ein Freibetrag sorgt zudem dafür, dass eine zusätzliche Rente aus langer Versicherung — etwa über die Grundrente — nicht vollständig angerechnet wird.
Vermögen und der Schutz der Kinder
Zwei Sorgen halten viele vom Antrag ab — beide sind meist unbegründet. Erstens das Vermögen: Es gibt einen Schonbetrag, und das selbst genutzte angemessene Wohneigentum sowie ein angemessenes Auto bleiben in der Regel unangetastet. Zweitens die Angst, die Kinder müssten zahlen: Beim Unterhaltsrückgriff gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz eine hohe Grenze — erst wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient, prüft das Amt überhaupt einen Unterhalt. Die allermeisten Familien sind davon nicht betroffen.
So stellst du den Antrag
Den Antrag stellst du beim Sozialamt deiner Stadt oder Gemeinde. Mitbringen solltest du den Rentenbescheid, Nachweise über weitere Einkünfte, den Mietvertrag mit Nebenkosten, Kontoauszüge und einen Nachweis über dein Vermögen. Viele Kommunen bieten Unterstützung beim Ausfüllen an, und auch Sozialverbände wie der VdK oder die Caritas helfen kostenlos. Wird der Antrag abgelehnt oder zu niedrig berechnet, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Was angerechnet wird — und was geschont bleibt
Nicht jeder Euro Einkommen mindert die Grundsicherung in vollem Umfang. Bestimmte Einkünfte bleiben teilweise anrechnungsfrei, damit sich Vorsorge und langjährige Arbeit lohnen. So gibt es einen Freibetrag für eine zusätzliche Altersvorsorge und für die Grundrente: Wer lange eingezahlt hat, behält von dieser Zusatzrente einen Teil oben drauf, statt dass sie komplett abgezogen wird. Auch ein angemessener Teil von ehrenamtlichen Aufwandsentschädigungen bleibt frei. Beim Vermögen gilt ein Schonbetrag, und die selbst genutzte angemessene Wohnung sowie ein angemessenes Auto werden nicht angetastet.
Wichtig ist außerdem: Anders als beim Bürgergeld gibt es bei der Grundsicherung im Alter keine Sanktionen und keine Pflicht, Arbeit aufzunehmen. Sie ist eine reine Fürsorgeleistung für Menschen, die ihre Lebensarbeit hinter sich haben. Wer unsicher ist, ob sich ein Antrag lohnt, sollte einfach einen stellen — die genaue Berechnung übernimmt das Sozialamt, und ein abgelehnter Antrag hat keine Nachteile.
Ein praktischer Hinweis zum Zusammenspiel mit dem Wohngeld: Wer nur eine kleine Lücke hat, fährt mit Wohngeld manchmal besser als mit Grundsicherung, weil dabei weniger Einkommen und Vermögen geprüft wird. Welche Leistung günstiger ist, lässt sich vorab überschlagen — der Wohngeld-Rechner und der Grundsicherungs-Rechner helfen beim Vergleich. Grundsätzlich gilt: Leistungen schließen sich teils aus, eine Beratung bei der Kommune oder einem Sozialverband schafft Klarheit, welcher Weg in deinem Fall der beste ist und sich am Ende rechnet.
Kurz zusammengefasst
Die Grundsicherung im Alter sichert das Existenzminimum, wenn die Rente nicht reicht — ab der Regelaltersgrenze und als Rechtsanspruch. Sie umfasst den Regelsatz (2026: 563 Euro für Alleinstehende), die angemessenen Wohnkosten und Mehrbedarfe, abzüglich des eigenen Einkommens. Vermögen ist bis zu einem Schonbetrag geschützt, und die Kinder werden erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen herangezogen. Lass dich von Scham nicht abhalten: Der Antrag beim Sozialamt lohnt sich fast immer.
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Beträge Stand 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist dein Sozialamt. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Sozialberatung.



