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Wohngeld-Rechner
Viele Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente haben Anspruch auf Wohngeld — und beantragen es nicht. Prüfe hier in einem Schritt, ob sich ein Antrag für dich wahrscheinlich lohnt.
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Das Wichtigste in Kürze
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert nur eine grobe Orientierung, ob sich ein Antrag lohnt — keinen verbindlichen Betrag. Die Höhe des Wohngelds wird nach einer gesetzlichen Formel (Haushaltsgröße, Mietenstufe, Einkommen, Miete) berechnet; verbindlich ist allein die Wohngeldstelle deiner Stadt. Wer Grundsicherung bezieht, erhält kein Wohngeld (die Miete ist dort bereits enthalten).
So funktioniert Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Sozialleistungen wie Grundsicherung beziehen. Die Höhe hängt von vier Größen ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Mietenstufe deines Wohnorts (I–VII, je nach örtlichem Mietniveau), dem Gesamteinkommen und der berücksichtigungsfähigen Miete. Den genauen Betrag berechnet die Wohngeldstelle nach der Formel des Wohngeldgesetzes.
Rechtsgrundlage & Quellen
- Wohngeldgesetz (WoGG), insbesondere §§ 4, 12, 19 (Miethöchstbeträge, Berechnung)
- Wohngeldstelle der Stadt/Gemeinde — verbindliche Berechnung & Antrag
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Sozialleistungen wie Grundsicherung beziehen (dort ist die Miete bereits enthalten). Auch Rentner mit kleiner Rente haben oft Anspruch.
Wie viel Wohngeld bekomme ich?
Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Mietenstufe, Einkommen und Miete ab und wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet. Den verbindlichen Betrag ermittelt die Wohngeldstelle deiner Stadt.
Was ist die Mietenstufe?
Eine Einstufung des örtlichen Mietniveaus (I bis VII). Je höher die Stufe, desto höher die berücksichtigungsfähige Miete und das mögliche Wohngeld.
Wo beantrage ich Wohngeld?
Bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde — oft auch online. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden.
Eine alleinstehende Rentnerin in Mietenstufe IV mit 1.150 € Bruttorente und 520 € Warmmiete liegt unter der Orientierungsgrenze — ein Wohngeld-Antrag lohnt sich hier sehr wahrscheinlich. Die genaue Höhe ermittelt die Wohngeldstelle.
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