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Wohngeld-Rechner
Viele Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente haben Anspruch auf Wohngeld — und beantragen es nicht. Prüfe hier in einem Schritt, ob sich ein Antrag für dich wahrscheinlich lohnt.
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Das Wichtigste in Kürze
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert nur eine grobe Orientierung, ob sich ein Antrag lohnt — keinen verbindlichen Betrag. Die Höhe des Wohngelds wird nach einer gesetzlichen Formel (Haushaltsgröße, Mietenstufe, Einkommen, Miete) berechnet; verbindlich ist allein die Wohngeldstelle deiner Stadt. Wer Grundsicherung bezieht, erhält kein Wohngeld (die Miete ist dort bereits enthalten).
So funktioniert Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Sozialleistungen wie Grundsicherung beziehen. Die Höhe hängt von vier Größen ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Mietenstufe deines Wohnorts (I–VII, je nach örtlichem Mietniveau), dem Gesamteinkommen und der berücksichtigungsfähigen Miete. Den genauen Betrag berechnet die Wohngeldstelle nach der Formel des Wohngeldgesetzes.
Rechtsgrundlage & Quellen
- Wohngeldgesetz (WoGG), insbesondere §§ 4, 12, 19 (Miethöchstbeträge, Berechnung)
- Wohngeldstelle der Stadt/Gemeinde — verbindliche Berechnung & Antrag
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Sozialleistungen wie Grundsicherung beziehen (dort ist die Miete bereits enthalten). Auch Rentner mit kleiner Rente haben oft Anspruch.
Wie viel Wohngeld bekomme ich?
Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Mietenstufe, Einkommen und Miete ab und wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet. Den verbindlichen Betrag ermittelt die Wohngeldstelle deiner Stadt.
Was ist die Mietenstufe?
Eine Einstufung des örtlichen Mietniveaus (I bis VII). Je höher die Stufe, desto höher die berücksichtigungsfähige Miete und das mögliche Wohngeld.
Wo beantrage ich Wohngeld?
Bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde — oft auch online. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden.
Eine alleinstehende Rentnerin in Mietenstufe IV mit 1.150 € Bruttorente und 520 € Warmmiete liegt unter der Orientierungsgrenze — ein Wohngeld-Antrag lohnt sich hier sehr wahrscheinlich. Die genaue Höhe ermittelt die Wohngeldstelle.
Wohngeld für Rentner: die Grundidee
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Grundsicherung oder Bürgergeld beziehen. Es gibt ihn als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen. Rentner sind die größte Gruppe der Empfänger: Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 hat sich die Zahl der berechtigten Haushalte etwa verdoppelt, und viele Rentner mit Renten zwischen 1.000 und 1.600 Euro erfüllen die Voraussetzungen, ohne es zu wissen.
Der Rechner auf dieser Seite prüft bewusst nur die Orientierung — ob Wohngeld in deiner Situation wahrscheinlich ist. Den exakten Betrag liefert ausschließlich die Wohngeldstelle, weil die Formel örtliche Mietenstufen, Höchstbeträge je Haushaltsgröße und gesetzliche Koeffizienten verknüpft, die sich jährlich ändern.
Die drei Faktoren: Haushalt, Miete, Einkommen
Die Höhe hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Bruttokaltmiete (bis zu einem Höchstbetrag, der nach der Mietenstufe der Gemeinde von I bis VII gestaffelt ist) und dem Gesamteinkommen ab. Zur Miete kommen seit 2023 eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente hinzu, die die Höchstbeträge erhöhen. Beim Einkommen wird von der Bruttorente pauschal abgezogen: 10 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, weitere 10 Prozent, wenn Steuern gezahlt werden. Für Schwerbehinderte mit Grad 100 oder pflegebedürftige Personen in häuslicher Pflege gibt es einen Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr.
Als grobe Orientierung: Ein Ein-Personen-Haushalt in einer Stadt mit Mietenstufe III oder IV kann bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bis etwa 1.400 Euro Wohngeld erhalten, ein Zwei-Personen-Haushalt bis etwa 1.900 Euro — in teuren Städten mit Mietenstufe VI oder VII liegen die Grenzen höher. Vermögen ist unschädlich bis 60.000 Euro für die erste und 30.000 Euro für jede weitere Person.
Wohngeld oder Grundsicherung?
Beide Leistungen schließen sich aus. Wer mit Rente plus Wohngeld über dem Grundsicherungsbedarf liegt, bekommt Wohngeld; wer darunter bleibt, ist auf Grundsicherung verwiesen, die dann die vollen Wohnkosten übernimmt. Die Wohngeldstelle prüft das nicht automatisch — im Zweifel beide Anträge stellen und sich beraten lassen. Wohngeld hat den Vorteil, dass kein Vermögen bis zu den genannten Grenzen eingesetzt werden muss und keine Angehörigen geprüft werden.
Antrag, Bewilligung, Änderungen
Der Antrag geht an die Wohngeldstelle der Stadt- oder Kreisverwaltung, in vielen Bundesländern auch online. Nötig sind Rentenbescheid, Mietvertrag oder Grundbuchauszug mit Darlehensnachweisen, Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung, Kontoauszüge und gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis. Wohngeld wird ab dem Antragsmonat für in der Regel zwölf Monate bewilligt; danach ist ein Weiterleistungsantrag nötig, den man zwei Monate vor Ablauf stellen sollte. Steigt das Einkommen um mehr als 15 Prozent oder sinkt die Miete, muss das gemeldet werden — sonst drohen Rückforderungen.
Quellen
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