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Grundsicherungs-Rechner
Wenn Rente und Einkommen nicht zum Leben reichen, gibt es Grundsicherung im Alter. Schätze hier, ob und in welcher Höhe dir ein Anspruch zusteht.
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Das Wichtigste in Kürze
Hinweis: Vereinfachte Schätzung, keine Sozialberatung. Berücksichtigt nur Einkommen — Vermögen oberhalb des Schonbetrags kann den Anspruch entfallen lassen. Maßgeblich ist der Bescheid des Sozialamts. Mehrbedarfe und Einkommensfreibeträge sind nur teilweise abgebildet.
Rechtsgrundlage & Quellen
- §§ 41 ff. SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Regelbedarfe 2026 (Nullrunde, Besitzschutz § 28a Abs. 5 SGB XII)
Häufige Fragen
Was ist Grundsicherung im Alter?
Eine Sozialleistung nach dem SGB XII für Menschen ab der Altersgrenze, deren Einkommen und Vermögen nicht zum Lebensunterhalt reichen.
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
Für Alleinstehende 563 Euro, für jede:n Partner:in in einer Bedarfsgemeinschaft 506 Euro — dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Wird mein Vermögen angerechnet?
Ja, oberhalb eines Schonbetrags. Der Rechner berücksichtigt nur Einkommen — bei vorhandenem Vermögen kann der Anspruch entfallen.
Müssen meine Kinder zahlen?
In der Regel nicht: Unterhalt von Kindern wird erst ab 100.000 Euro Jahresbrutto herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Alleinstehende mit 563 € Regelsatz und 480 € Warmmiete haben einen Bedarf von 1.043 €. Bei einer Nettorente von 850 € ergibt sich ein Grundsicherungs-Anspruch von rund 193 € im Monat — sofern kein anrechenbares Vermögen vorhanden ist.
Wer Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII sichert das Existenzminimum, wenn Rente und Vermögen nicht reichen. Anspruch hat, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, in Deutschland lebt und seinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann. Anders als bei der klassischen Sozialhilfe werden Kinder und Eltern erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen herangezogen — die meisten Angehörigen müssen also nichts zurückzahlen, weshalb die Scheu vor dem Antrag unbegründet ist.
Trotzdem beziehen nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung nur rund 40 Prozent der Berechtigten die Leistung. Wer eine Rente unter etwa 1.000 Euro hat und zur Miete wohnt, sollte den Anspruch prüfen — der Rechner gibt eine erste Orientierung.
So berechnet sich der Bedarf
Der Bedarf setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf — 2026 unverändert 563 Euro für Alleinstehende und 506 Euro je Partner bei Paaren —, den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe bis zur örtlichen Angemessenheitsgrenze sowie eventuellen Mehrbedarfen: 17 Prozent des Regelbedarfs bei Gehbehinderung (Merkzeichen G oder aG), Zuschläge für kostenaufwändige Ernährung bei bestimmten Krankheiten und für die Warmwasserbereitung. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt das Sozialamt zusätzlich.
Dem Bedarf gegenüber steht das Einkommen: gesetzliche Rente, Betriebsrente, Witwenrente, Mieteinnahmen, Unterhalt. Nicht angerechnet werden 30 Prozent des Erwerbseinkommens bis zur Hälfte des Regelbedarfs und — wichtig für langjährig Versicherte — ein Freibetrag auf die gesetzliche Rente bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten: 100 Euro plus 30 Prozent des darüber liegenden Rentenbetrags, höchstens die Hälfte des Regelbedarfs (281,50 Euro). Die Differenz zwischen Bedarf und anrechenbarem Einkommen ist die Grundsicherung.
Vermögen: Was geschützt ist
Bevor Grundsicherung fließt, muss verwertbares Vermögen eingesetzt werden. Geschützt sind ein Schonvermögen von 10.000 Euro je Person (bei Paaren 20.000 Euro), ein selbst bewohntes angemessenes Hausgrundstück, angemessener Hausrat, ein Auto in angemessenem Wert bei Bedarf und Vermögen, das der Altersvorsorge dient, solange es nicht ausgezahlt wird. Ein Sterbegeld- oder Bestattungsvorsorgevertrag in angemessener Höhe bleibt ebenfalls unangetastet. Wer über dem Schonvermögen liegt, muss zunächst davon leben; Schenkungen der letzten zehn Jahre können zurückgefordert werden.
Antrag beim Sozialamt
Zuständig ist das Sozialamt des Wohnorts; die Rentenversicherung informiert Rentner mit niedriger Rente automatisch und leitet Anträge weiter. Die Leistung beginnt mit dem Antragsmonat und wird für zwölf Monate bewilligt, danach ist ein Folgeantrag nötig. Benötigt werden Rentenbescheid, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge der letzten drei Monate und Nachweise über Vermögen. Wer Grundsicherung bezieht, hat zusätzlich Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag, ermäßigte Telefongebühren und oft auf einen Sozialpass der Kommune.
Quellen
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