Illustration: Grundsicherungs-Rechner

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Grundsicherungs-Rechner

Wenn Rente und Einkommen nicht zum Leben reichen, gibt es Grundsicherung im Alter. Schätze hier, ob und in welcher Höhe dir ein Anspruch zusteht.

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Das Wichtigste in Kürze

Regelsatz 2026Alleinstehende 563 €, Paar je 506 €
Plusangemessene Kosten für Unterkunft & Heizung
AnspruchBedarf − anrechenbares Einkommen
Vermögenoberhalb des Schonbetrags angerechnet

Hinweis: Vereinfachte Schätzung, keine Sozialberatung. Berücksichtigt nur Einkommen — Vermögen oberhalb des Schonbetrags kann den Anspruch entfallen lassen. Maßgeblich ist der Bescheid des Sozialamts. Mehrbedarfe und Einkommensfreibeträge sind nur teilweise abgebildet.

Rechtsgrundlage & Quellen

  • §§ 41 ff. SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Regelbedarfe 2026 (Nullrunde, Besitzschutz § 28a Abs. 5 SGB XII)

Häufige Fragen

Was ist Grundsicherung im Alter?

Eine Sozialleistung nach dem SGB XII für Menschen ab der Altersgrenze, deren Einkommen und Vermögen nicht zum Lebensunterhalt reichen.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026?

Für Alleinstehende 563 Euro, für jede:n Partner:in in einer Bedarfsgemeinschaft 506 Euro — dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wird mein Vermögen angerechnet?

Ja, oberhalb eines Schonbetrags. Der Rechner berücksichtigt nur Einkommen — bei vorhandenem Vermögen kann der Anspruch entfallen.

Müssen meine Kinder zahlen?

In der Regel nicht: Unterhalt von Kindern wird erst ab 100.000 Euro Jahresbrutto herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz).

Rechenbeispiel

Alleinstehende mit 563 € Regelsatz und 480 € Warmmiete haben einen Bedarf von 1.043 €. Bei einer Nettorente von 850 € ergibt sich ein Grundsicherungs-Anspruch von rund 193 € im Monat — sofern kein anrechenbares Vermögen vorhanden ist.