Pflegegrad 1 ist der niedrigste der fünf Pflegegrade — und derjenige, bei dem am häufigsten Geld verschenkt wird. Viele denken: kein Pflegegeld, also bringt das nichts. Das ist ein Irrtum. Pflegegrad 1 wurde 2017 bewusst eingeführt, um Menschen früh zu unterstützen, deren Selbstständigkeit erst leicht eingeschränkt ist. Wer ihn hat, kann eine ganze Reihe von Leistungen abrufen, die den Alltag erleichtern und ein selbstständiges Leben länger ermöglichen. Dieser Ratgeber zeigt dir, was dir bei Pflegegrad 1 im Jahr 2026 konkret zusteht und wie du es nutzt.
Was Pflegegrad 1 bedeutet
Pflegegrad 1 erhält, wer im Begutachtungsverfahren zwischen 12,5 und unter 27 von 100 gewichteten Punkten erreicht. Das entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Typisch ist, dass jemand vieles noch allein bewältigt, aber bei einzelnen Tätigkeiten Unterstützung oder etwas mehr Zeit braucht — etwa nach einem Sturz, bei beginnender Vergesslichkeit oder einer chronischen Erkrankung. Pflegegrad 1 ist damit oft der Einstieg: Verschlechtert sich die Lage, lässt sich später eine Höherstufung beantragen.
Diese Leistungen stehen dir zu
Auch ohne Pflegegeld ist die Liste bei Pflegegrad 1 erstaunlich lang:
- Entlastungsbetrag
- 131 € im Monat für Alltagshilfen, Betreuung, Haushaltshilfe
- Pflegehilfsmittel
- bis 42 € im Monat für Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Desinfektion u. a.)
- Wohnumfeld-Zuschuss
- bis 4.180 € je Maßnahme für barrierearmen Umbau
- Hausnotruf
- Zuschuss zu den monatlichen Kosten
- Pflegeberatung
- kostenlos nach § 7a SGB XI
- Technische Hilfsmittel
- Pflegebett, Rollator u. a. auf Antrag
Anders als bei höheren Pflegegraden gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld und keine reguläre ambulante Sachleistung. Auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen nicht als eigene Leistung zur Verfügung — den Eigenanteil einer Kurzzeitpflege kannst du aber über den Entlastungsbetrag abdecken.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Frau S., 78, lebt allein und kommt nach einer Hüft-Operation grundsätzlich wieder zurecht, ist aber unsicherer geworden. Sie hat Pflegegrad 1. Über den Entlastungsbetrag bezahlt sie eine Haushaltshilfe, die wöchentlich putzt und einkauft; eine Alltagsbegleiterin geht mit ihr spazieren. Die Pflegekasse bezuschusst ihren neuen Hausnotruf und eine bodengleiche Dusche. So bleibt Frau S. sicher und selbstständig in ihrer Wohnung — finanziert über Leistungen, die ihr bei Pflegegrad 1 zustehen. Wichtig war nur eines: Sie musste die Leistungen aktiv beantragen, denn von allein kommt das Geld nicht.
So holst du das Meiste heraus
Der Schlüssel ist, die zweckgebundenen Leistungen aktiv zu nutzen. Lass den Entlastungsbetrag nicht verfallen — nicht genutzte Beträge bleiben zwar bis Mitte des Folgejahres erhalten, doch wer regelmäßig eine anerkannte Hilfe einsetzt, entlastet sich dauerhaft. Prüfe außerdem den Wohnumfeld-Zuschuss, bevor du einen Umbau selbst zahlst, und melde dich bei der kostenlosen Pflegeberatung, die dir hilft, alle Bausteine sinnvoll zu kombinieren. Welche Leistungen für dich infrage kommen, zeigt der Pflegeleistungs-Finder.
Wenn der Bedarf steigt
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand dauerhaft, solltest du eine Höherstufung beantragen. Schon der Sprung auf Pflegegrad 2 bringt erstmals Pflegegeld (347 € im Monat) und ambulante Sachleistungen. Wie das geht, liest du im Ratgeber zur Höherstufung; eine erste Einschätzung gibt der Pflegegrad-Rechner.
Pflegegrad 1 clever ergänzen
Neben den eigentlichen Pflegeleistungen lohnt sich der Blick auf weitere Hilfen, die zwar nichts direkt mit dem Pflegegrad zu tun haben, aber gut dazu passen. Wer dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt ist, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Je nach festgestelltem Grad der Behinderung bringt er handfeste Nachteilsausgleiche: Steuerfreibeträge, Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr, einen besonderen Kündigungsschutz und manchmal einen früheren Rentenbeginn. Auch eine Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel ist möglich, sobald die individuelle Belastungsgrenze überschritten ist — das entlastet bei chronischen Erkrankungen oft erheblich.
Steuerlich können pflegende Angehörige den Pflege-Pauschbetrag geltend machen, wenn sie unentgeltlich pflegen, und Kosten wie Fahrten oder ein barrierearmer Umbau lassen sich als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Diese Vorteile greifen zusätzlich zum Entlastungsbetrag und werden in der Praxis oft schlicht übersehen. Eine kostenlose Pflegeberatung oder ein Sozialverband hilft dir, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und nichts liegen zu lassen.
Behalte außerdem die Entwicklung im Blick. Pflegegrad 1 ist häufig nur eine Momentaufnahme. Verschlechtert sich die Selbstständigkeit dauerhaft — etwa durch eine fortschreitende Erkrankung, einen weiteren Sturz oder eine beginnende Demenz —, solltest du nicht zögern, eine Höherstufung zu beantragen. Ein Pflegetagebuch, das die Veränderungen über ein bis zwei Wochen festhält, ist dafür die beste Vorbereitung und macht den gestiegenen Bedarf für den Medizinischen Dienst nachvollziehbar.
Kurz zusammengefasst
Pflegegrad 1 bringt zwar kein Pflegegeld, aber eine Reihe wertvoller Leistungen: 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel, einen Zuschuss zum barrierearmen Umbau von bis zu 4.180 Euro, Hilfe beim Hausnotruf und die kostenlose Pflegeberatung. Nutze diese Bausteine aktiv — sie ermöglichen ein selbstständiges Leben und federn den Alltag ab. Steigt der Bedarf, lohnt sich der Antrag auf einen höheren Pflegegrad.
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