Freitag, 4. September 2026
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Illustration: Pflegegrad-Rechner

Kostenloser Selbsttest · Pflege

Pflegegrad-Rechner

Schätze in wenigen Minuten ein, welcher Pflegegrad voraussichtlich infrage kommt — auf Basis des amtlichen Begutachtungsassessments (NBA) mit seinen sechs Modulen. Du erhältst zusätzlich das voraussichtliche Pflegegeld.

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Das Wichtigste in Kürze

GrundlageAmtliches Begutachtungsassessment (NBA), 6 Module
ErgebnisVoraussichtlicher Pflegegrad 1–5 + Pflegegeld
Dauerca. 5 Minuten, anonym, ohne Anmeldung
Verbindlich?Nein — Selbsteinschätzung, ersetzt keine MD-Begutachtung

Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Selbsteinschätzung und ersetzt nicht die offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Das tatsächliche Ergebnis kann abweichen. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung.

So wird der Pflegegrad berechnet

Seit 2017 ermittelt das Neue Begutachtungsassessment (NBA) den Pflegegrad. Bewertet wird, wie selbstständig eine Person in sechs Lebensbereichen (Modulen) ist. Jedes Modul fließt mit einem festen Gewicht in eine Gesamtpunktzahl von 0 bis 100 ein:

ModulLebensbereichGewicht
1Mobilität10 %
2 / 3Kognitive & kommunikative Fähigkeiten bzw. Verhalten & Psyche (der höhere Wert zählt)15 %
4Selbstversorgung40 %
5Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte15 %

Aus der gewichteten Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad:

PunktePflegegradPflegegeld/Monat*
unter 12,5kein Pflegegrad
12,5 – < 27Pflegegrad 10 €
27 – < 47,5Pflegegrad 2347 €
47,5 – < 70Pflegegrad 3599 €
70 – < 90Pflegegrad 4800 €
90 – 100Pflegegrad 5990 €

*Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Stand 2026-06. § 37 SGB XI.

Rechenbeispiel

Eine Person ist in der Selbstversorgung (Modul 4, Gewicht 40 %) überwiegend unselbstständig und benötigt auch bei Mobilität und Alltagsgestaltung viel Hilfe. Die gewichteten Punkte summieren sich auf rund 55 — das liegt im Bereich 47,5 bis unter 70 und entspricht Pflegegrad 3. Daraus ergibt sich bei häuslicher Pflege durch Angehörige ein Pflegegeld von 599 Euro im Monat.

Rechtsgrundlage & Quellen

  • §§ 14, 15 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit, Ermittlung des Pflegegrades)
  • § 37 SGB XI (Pflegegeld)
  • Begutachtungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands (NBA / Module & Gewichtung)

Nächste Schritte: Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt · Pflegeantrag-Generator · Pflegegeld 2026: die Beträge · Pflegeleistungs-Finder.

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner ist eine Selbsteinschätzung. Verbindlich ist allein die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) im Auftrag der Pflegekasse.

Was ist das NBA?

Das Neue Begutachtungsassessment bewertet seit 2017 die Selbstständigkeit in sechs Modulen. Maßstab ist nicht mehr der Zeitaufwand, sondern wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigt.

Warum zählt bei Modul 2 und 3 nur der höhere Wert?

Die kognitiven Fähigkeiten (Modul 2) und die Verhaltensweisen (Modul 3) werden gemeinsam mit 15 % gewichtet. Es fließt nur der jeweils höhere der beiden gewichteten Werte in die Gesamtpunktzahl ein — Doppelzählung wird so vermieden.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Wichtig: das Antragsdatum sichern, denn Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat. Schritt für Schritt erklärt im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Wie der Pflegegrad ermittelt wird

Seit 2017 entscheidet nicht mehr die Pflegezeit in Minuten über den Pflegegrad, sondern der Grad der Selbständigkeit. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA) nach § 15 SGB XI: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei privat Versicherten: Medicproof) prüft in sechs Lebensbereichen, was die pflegebedürftige Person noch allein kann und wo sie Hilfe braucht. Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet, die Bereiche fließen mit unterschiedlichem Gewicht in eine Gesamtpunktzahl von 0 bis 100 ein.

Die sechs Module und ihre Gewichtung: Mobilität 10 Prozent, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen 15 Prozent (es zählt nur der höhere der beiden Werte), Selbstversorgung 40 Prozent, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 Prozent, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 15 Prozent. Die Selbstversorgung — Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang — wiegt damit am schwersten, was erklärt, warum körperliche Einschränkungen oft schneller zu einem höheren Pflegegrad führen als geistige.

Die Punktgrenzen der fünf Pflegegrade

Aus der gewichteten Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad: 12,5 bis unter 27 Punkte bedeuten Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung), 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2 (erhebliche), 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3 (schwere), 70 bis unter 90 Pflegegrad 4 (schwerste) und ab 90 Punkten Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Unter 12,5 Punkten besteht keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes.

Der Rechner bildet genau diese Systematik nach. Er ersetzt nicht die Begutachtung, zeigt aber, in welchem Bereich das Ergebnis voraussichtlich liegt — und wie knapp die nächste Stufe ist. Wer bei 45 Punkten landet, weiß, dass zwei bis drei Punkte über Pflegegrad 2 oder 3 entscheiden, und kann in der Begutachtung gezielt auf die relevanten Einschränkungen hinweisen.

Was die Pflegegrade 2026 an Leistungen bringen

Mit dem Pflegegrad sind konkrete Geldbeträge verbunden. Das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige beträgt 2026 monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Wer stattdessen einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, erhält Pflegesachleistungen von 796, 1.497, 1.859 beziehungsweise 2.299 Euro. Beides lässt sich als Kombinationsleistung anteilig mischen.

Pflegegrad 1 löst noch kein Pflegegeld aus, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — etwa einen Treppenlift oder den Badumbau. Ab Pflegegrad 2 kommen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tagespflege und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige hinzu. Welche Leistungen zu deiner Situation passen, sortiert der Pflegeleistungs-Finder.

Antrag, Begutachtung und Fristen

Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse — sie sitzt bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ab Antragseingang hat die Kasse nach § 18 SGB XI 25 Arbeitstage Zeit für die Entscheidung; die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt, weshalb sich ein früher Antrag lohnt. Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst für einen Hausbesuch oder ein strukturiertes Telefoninterview.

Für die Begutachtung gilt: ehrlich bleiben und nichts beschönigen. Viele Betroffene zeigen dem Gutachter ihre beste Seite und erhalten dann einen zu niedrigen Pflegegrad. Ein über ein bis zwei Wochen geführtes Pflegetagebuch, anwesende Angehörige und eine Liste der Medikamente, Diagnosen und Hilfsmittel machen den tatsächlichen Hilfebedarf sichtbar. Fällt das Ergebnis niedriger aus als erwartet, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden — mit Begründung und dem Gutachten, das die Kasse auf Verlangen herausgeben muss.

Häufige Fehler bei der Einschätzung

  • Gute Tage zählen: Bewertet wird der Regelzustand, nicht der beste Tag. Wer schwankende Fähigkeiten hat, sollte den schlechteren Zustand beschreiben, der überwiegend vorliegt.
  • Hilfe „nebenbei“ vergessen: Auch Anleitung, Beaufsichtigung und Motivation sind Hilfe — etwa wenn jemand nur isst, wenn er daran erinnert wird.
  • Scham: Inkontinenz, Verwirrtheit oder nächtliche Unruhe werden oft verschwiegen. Genau diese Punkte wiegen im NBA schwer.
  • Zu spät beantragen: Leistungen gibt es erst ab Antragsmonat. Bei absehbarem Bedarf — nach Sturz, Schlaganfall, Demenzdiagnose — sofort stellen.

Quellen

  1. § 15 SGB XI — Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. § 18 SGB XI — Begutachtung, Fristen
  3. § 37 SGB XI — Pflegegeld
  4. Bundesgesundheitsministerium — Pflegegrade und Leistungen