„Welche Pflegestufe braucht meine Mutter?" — diese Frage hört man in Beratungsgesprächen noch täglich. Dabei gibt es den Begriff Pflegestufe offiziell seit dem Jahr 2017 gar nicht mehr. An seine Stelle sind die fünf Pflegegrade getreten. Wer trotzdem nach „Pflegestufe beantragen" sucht, ist aber nicht auf dem Holzweg: Gemeint ist heute schlicht der Pflegegrad. Die alten Begriffe halten sich hartnäckig — und das sorgt regelmäßig für Verunsicherung, gerade bei Menschen, die sich zum ersten Mal mit dem Thema befassen. Dieser Ratgeber räumt mit der Verwirrung auf: Er erklärt, was sich 2017 geändert hat, wie aus Pflegestufen Pflegegrade wurden und wie du heute zu deinem Pflegegrad kommst.
Was sich 2017 grundlegend geändert hat
Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen (I bis III). Sie stellten vor allem auf den Zeitaufwand der Pflege ab: Wie viele Minuten am Tag wurden für Körperpflege, Ernährung und Mobilität benötigt? Dieses System hatte einen großen Schwachpunkt. Es benachteiligte Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen massiv, denn deren Hilfebedarf lässt sich nicht in Minuten messen. Ein Mensch, der körperlich noch fit ist, sich aber ohne Begleitung verläuft oder den Herd anlässt, brauchte vielleicht „nur" wenige Minuten klassischer Pflege — und ging beim alten System oft leer aus.
Seit dem 1. Januar 2017 gelten deshalb fünf Pflegegrade, und der Maßstab ist ein völlig anderer. Bewertet wird jetzt, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt — körperlich, geistig und psychisch. Dieser neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erfasst auch kognitive und kommunikative Einschränkungen angemessen. Damit wurde das System gerechter, gerade für die wachsende Zahl von Menschen mit Demenz.
Wie aus der Pflegestufe ein Pflegegrad wurde
Die Überleitung folgte einer einfachen, festen Regel — dem sogenannten Stufensprung. Wer rein körperlich eingeschränkt war, kam einen Pflegegrad höher. Wer zusätzlich in der Alltagskompetenz eingeschränkt war (etwa durch Demenz), kam sogar zwei Pflegegrade höher. So sah die Überleitung in der Praxis aus:
Wichtig zu wissen: Diese Überleitungstabelle ist heute nur noch Geschichte. Wer jetzt neu pflegebedürftig wird, durchläuft direkt die Begutachtung nach dem neuen System — die alten Stufen spielen dabei keine Rolle mehr.
Wie bekomme ich heute einen Pflegegrad?
Der Weg zum Pflegegrad ist für alle gleich und in wenigen Schritten erklärt. Zuerst stellst du einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse — ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügen, das Datum ist wichtig, weil Leistungen rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt werden. Anschließend meldet sich der Medizinische Dienst (oder bei privat Versicherten Medicproof) zu einem Begutachtungstermin, meist zu Hause. Begutachtet werden sechs Lebensbereiche, von der Mobilität über die kognitiven Fähigkeiten bis zur Selbstversorgung. Aus den vergebenen Punkten ergibt sich der Pflegegrad von 1 bis 5.
Eine erste, unverbindliche Einschätzung liefert dir der Pflegegrad-Rechner — so weißt du vor der Begutachtung, welcher Pflegegrad realistisch ist. Wie der Antrag und die Begutachtung Schritt für Schritt ablaufen, erklärt der ausführliche Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Die sechs Lebensbereiche der Begutachtung
Damit du verstehst, worauf es heute ankommt, hier die sechs Bereiche (Module), die der Medizinische Dienst gewichtet bewertet — sie ersetzen das alte Minuten-Zählen:
- Mobilität
Wie selbstständig sind Aufstehen, Gehen, Treppensteigen und Umsetzen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Orientierung, Gedächtnis, Verstehen — hier zählt auch eine beginnende Demenz.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Ängste, Unruhe, nächtliche Störungen oder Abwehr bei der Pflege.
- Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang — der größte und am stärksten gewichtete Bereich.
- Umgang mit Krankheit und Therapie
Medikamente, Arztbesuche, Verbände oder der Umgang mit Hilfsmitteln.
- Gestaltung des Alltagslebens
Tagesstruktur, Kontakte und das Einteilen des Tages.
Aus diesen Bereichen errechnet sich eine gewichtete Gesamtpunktzahl von 0 bis 100, und diese bestimmt den Pflegegrad: Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Weil die Selbstversorgung und die kognitiven Fähigkeiten stark gewichtet sind, erhalten heute auch Menschen einen Pflegegrad, die nach dem alten, rein zeitbasierten System leer ausgegangen wären — das ist der eigentliche Fortschritt der Reform. Wer die Begutachtung gut vorbereitet und den Hilfebedarf realistisch schildert, sichert sich den Pflegegrad, der dem tatsächlichen Bedarf entspricht.
Kurz zusammengefasst
Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr — heute zählen fünf Pflegegrade, die nicht mehr den reinen Zeitaufwand, sondern die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewerten. Das neue System ist gerechter, vor allem für Menschen mit Demenz. Wer früher eine Pflegestufe hatte, wurde 2017 automatisch, ohne Antrag und mit Bestandsschutz in einen Pflegegrad überführt. Brauchst du heute Unterstützung, beantragst du einen Pflegegrad — der vertraute Begriff „Pflegestufe" führt dabei zum selben Ziel.
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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung.



