Neue Pflegereform: Höhere Beiträge, bessere Leistungen für Senioren

Entdecke, wie die aktuellen Änderungen in der Pflegeversicherung deinen Alltag verbessern und dir mehr Sicherheit im Alter bieten können.
Am 16. Juni 2023 wurde ein wichtiges Gesetz für die Pflegeversicherung beschlossen. Dieses sorgt für Änderungen, die besonders Senioren und pflegebedürftige Menschen betreffen. Ab dem 1. Juli 2023 steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung. Der Beitragssatz erhöht sich von 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Für kinderlose Personen gibt es einen zusätzlichen Zuschlag. Dieser erhöht sich von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte. So ergeben sich insgesamt 4 Prozent. Eltern müssen jedoch weniger zahlen, wenn sie mehr als ein Kind haben. Für die Kinder ab dem zweiten bis fünften Kind unter 25 Jahren sinkt der Beitrag um 0,25 Punkte pro Kind. Diese Regelung kommt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entgegen.
Die Pflegeleistungen werden ebenfalls verbessert. Ab dem 1. Januar 2024 gibt es 5 Prozent mehr Pflegegeld und auch die Sachleistungen steigen. Der Zuschuss für die stationäre Pflege wird im ersten Jahr um 15 Prozent angehoben und danach jährlich um 5 Prozent. Eine wichtige Änderung gibt es auch für pflegende Angehörige. Ab 2024 können sie bis zu zehn Tage im Jahr Lohnersatz bekommen, wenn sie wegen der Pflege nicht arbeiten können. Bislang war dies nur einmal jährlich möglich.
Ein neues digitales System wird die Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit vereinfachen. Arbeitgeber können bis Mitte 2025 ein vereinfachtes Verfahren nutzen. Auch in der stationären Pflege gibt es finanzielle Entlastungen. Ab Januar 2024 steigt der Zuschuss für den Eigenanteil der Pflegebedürftigen. Diese Reformen sollen die finanzielle Belastung reduzieren und gleichzeitig die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stärken.