Patient darf Arzt Grundstück vererben – BGH sagt ja!

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Grundstücksvererbung zwischen Patient und Arzt ist möglich – was das für deine Zukunft bedeutet.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Patient seinem Hausarzt ein Grundstück vererben darf. In einem besonderen Fall aus dem Jahr 2016 hat ein älterer Patient zusammen mit seinem Arzt und einer Pflegerin eine Vereinbarung getroffen. Darin wurde festgelegt, dass der Arzt das Grundstück bekommt, wenn er den Patienten umfassend betreut und erreichbar bleibt, auch nach dem Tod.
Die Richter haben betont, dass jeder Mensch das Recht hat, über sein eigenes Vermögen zu entscheiden. Das heißt, der Patient durfte also selbst entscheiden, wem er was hinterlassen möchte. Auch wenn die Vorinstanzen zuerst dachten, dass die Vereinbarung gegen die Regeln der Ärztekammer verstößt, haben die BGH-Richter das als nicht so wichtig erachtet. Der Vertrag beinhaltete auch, dass der Arzt regelmäßig nach dem Patienten schaut und ihn telefonisch erreicht.
Nach dem Tod des Patienten gab es einige Probleme. Die Pflegerin übernahm die Verwaltung des Nachlasses, und der Hausarzt geriet später in finanzielle Schwierigkeiten, was zu weiteren Streitigkeiten führte. Dieses Urteil könnte später für ähnliche Streitfälle wichtig sein, in denen Patienten ihren Ärzten etwas hinterlassen. Es zeigt, dass auch persönliche Vereinbarungen zwischen älteren Patienten und ihren Ärzten rechtlich gültig sein können, wenn sie ordentlich dokumentiert sind. Das gibt vielen Senioren und ihren Angehörigen eine klare Perspektive, wie sie ihre Wünsche umsetzen können.