„Rente mit 63" ist ein eingängiger Name, trifft die Realität aber nur teilweise. Gemeint ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte — und die Altersgrenze ist längst über 63 Jahre hinausgewachsen. Für den Jahrgang 1964 und später liegt sie bei 65 Jahren. Wer früher gehen will, sollte die beiden möglichen Wege und ihre finanziellen Folgen genau kennen.

Zwei Wege in den früheren Ruhestand

Entscheidend ist die Zahl der anrechenbaren Versicherungsjahre. Daraus ergeben sich zwei Rentenarten mit sehr unterschiedlichen Folgen.

Besonders langjährig vs. langjährig versichert
45 Beitragsjahre
35 Beitragsjahre
Abschlag
keinerabschlagsfrei zur besonderen Altersgrenze
bis 14,4 %bei Start mit 63
Frühester Start
ab 63–65je nach Jahrgang
ab 63mit dauerhaftem Abschlag
Was zählt mit
strengArbeitslosengeld I i. d. R. nur eingeschränkt
breitermehr Zeiten anrechenbar

Was kostet der Abschlag?

Für jeden Monat, den du vor deiner regulären Altersgrenze in Rente gehst, werden 0,3 Prozent abgezogen — und zwar dauerhaft, nicht nur bis zum regulären Renteneintritt. Bei drei Jahren früher sind das bereits 10,8 Prozent weniger Rente, ein Leben lang. Wie sich das konkret auswirkt, rechnest du mit dem Rentenrechner durch.

Ein Beispiel: Wer Anspruch auf 1.500 Euro Rente hätte und drei Jahre früher in Rente geht, verliert dauerhaft rund 162 Euro im Monat — also etwa 1.950 Euro im Jahr. Über zwanzig Jahre Rentenbezug summiert sich das auf eine erhebliche Summe. Dem steht gegenüber, dass man drei Jahre früher Zeit für sich hat. Diese Rechnung muss jeder für sich abwägen; oft hilft es, beide Varianten schwarz auf weiß zu vergleichen.

Was zählt als Beitragsjahr?

Für die 45 Jahre der besonders langjährig Versicherten zählen nicht nur Zeiten mit Beitragszahlung aus Beschäftigung. Angerechnet werden unter anderem auch Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen und der Bezug von Leistungen bei Krankheit. Arbeitslosengeld I wird nur in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn eingeschränkt berücksichtigt, Zeiten des Arbeitslosengeldes II zählen in der Regel nicht. Weil die Regeln im Detail komplex sind, lohnt sich immer der Blick in den eigenen Versicherungsverlauf.

Vor der Entscheidung: Rentenauskunft anfordern

Die verbindliche Grundlage ist immer deine persönliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Sie zeigt deine Beitragsjahre und die individuelle Altersgrenze. Das Anschreiben dafür erstellst du mit dem Rentenauskunft-Generator. Prüfe in der Auskunft auch, ob alle Zeiten korrekt erfasst sind — Lücken im Versicherungsverlauf lassen sich oft noch durch eine Kontenklärung schließen, und genau die fehlenden Monate können über einen abschlagsfreien Start entscheiden.

Den Antrag rechtzeitig stellen

Die Rente kommt nicht automatisch — du musst sie beantragen. Stelle den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, damit die Zahlung nahtlos anschließt. Das geht online, schriftlich oder persönlich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die kostenlose Beratung dort ist ausdrücklich zu empfehlen: Ein Fachmann rechnet verschiedene Renteneintritte für dich durch und zeigt, wie sich ein früherer oder späterer Start auf deine monatliche Rente auswirkt. So triffst du die Entscheidung auf einer soliden Grundlage statt aus dem Bauch heraus. Halte für den Termin deinen Versicherungsverlauf, deinen Ausweis und die Steuer-Identifikationsnummer bereit, damit alles in einem Durchgang geklärt werden kann.

Teilrente und Hinzuverdienst

Der Übergang in den Ruhestand muss nicht abrupt sein. Mit der Flexi- oder Teilrente lässt sich die Rente anteilig beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten. Seit dem Wegfall der starren Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten darfst du zu einer vorgezogenen Altersrente grundsätzlich unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer weiterarbeitet, sammelt zudem zusätzliche Entgeltpunkte und kann den vorzeitigen Abschlag so teilweise ausgleichen. Das macht ein gleitendes Modell besonders interessant für alle, die nicht von heute auf morgen ganz aufhören möchten, sondern den Beruf langsam ausklingen lassen wollen.

Rente und Steuer nicht vergessen

Auch die gesetzliche Rente ist einkommensteuerpflichtig — wie hoch der steuerpflichtige Anteil ausfällt, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Ob am Ende tatsächlich Steuer anfällt, entscheidet aber das Gesamteinkommen. Eine erste Orientierung gibt der Rente-Steuer-Rechner. Plane diesen Punkt früh ein, damit die Nettorente am Ende nicht kleiner ausfällt als gedacht.

Weiterlesen: Alle Themen zu Rente & Finanzen · Rentenrechner · Rente-Steuer-Rechner

Kurz zusammengefasst

Die „Rente mit 63" gibt es in zwei Varianten. Mit 45 Beitragsjahren kannst du als besonders langjährig Versicherter abschlagsfrei zur besonderen Altersgrenze in Rente, die je nach Jahrgang bei bis zu 65 Jahren liegt. Mit 35 Beitragsjahren ist ein früherer Start möglich, dann aber mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent je Monat. Prüfe vor jeder Entscheidung deinen Versicherungsverlauf, rechne beide Varianten durch und nimm die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch. Denk außerdem an Steuer und mögliche Hinzuverdienste — so kennst du am Ende deine echte Nettorente.

Keine Renten- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.

HÄUFIGE FRAGEN

Wie hoch ist der Rentenverlust bei früherem Eintritt?

Für jeden Monat vor der regulären Altersgrenze wird 0,3 Prozent Rente dauerhaft abgezogen. Wer drei Jahre früher in Rente geht, verliert so etwa 10,8 Prozent der monatlichen Rente für sein ganzes Leben.

Was ist der Unterschied zwischen besonders langjährig und langjährig versichert?

Besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren können ab 63 Jahren (je nach Jahrgang bis 65) abschlagsfrei in Rente gehen. Langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren müssen mit Abschlägen rechnen, wenn sie vor ihrer regulären Altersgrenze gehen.

Welche Zeiten zählen als Beitragsjahre?

Neben Beitragszahlungen aus Beschäftigung werden auch Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen und Zeiten bei Krankheit angerechnet. Arbeitslosengeld II zählt in der Regel nicht, Arbeitslosengeld I wird nur begrenzt berücksichtigt.

Wann sollte ich meinen Rentenantrag stellen?

Stelle deinen Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, damit die Zahlung nahtlos anschließt. Du kannst ihn online, schriftlich oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen.

Warum lohnt sich eine Rentenauskunft vor der Entscheidung?

Die Rentenauskunft zeigt deine genauen Beitragsjahre und individuelle Altersgrenze. Wenn nur wenige Monate zu 45 Jahren fehlen, kann Weiterarbeiten doppelt lohnen durch den Wegfall des Abschlags und zusätzliche Rentenpunkte.
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