„Rente mit 63" ist ein eingängiger Name, trifft die Realität aber nur teilweise. Gemeint ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte — und die Altersgrenze ist längst über 63 Jahre hinausgewachsen. Für den Jahrgang 1964 und später liegt sie bei 65 Jahren. Wer früher gehen will, sollte die beiden möglichen Wege und ihre finanziellen Folgen genau kennen.
Zwei Wege in den früheren Ruhestand
Entscheidend ist die Zahl der anrechenbaren Versicherungsjahre. Daraus ergeben sich zwei Rentenarten mit sehr unterschiedlichen Folgen.
Was kostet der Abschlag?
Für jeden Monat, den du vor deiner regulären Altersgrenze in Rente gehst, werden 0,3 Prozent abgezogen — und zwar dauerhaft, nicht nur bis zum regulären Renteneintritt. Bei drei Jahren früher sind das bereits 10,8 Prozent weniger Rente, ein Leben lang. Wie sich das konkret auswirkt, rechnest du mit dem Rentenrechner durch.
Ein Beispiel: Wer Anspruch auf 1.500 Euro Rente hätte und drei Jahre früher in Rente geht, verliert dauerhaft rund 162 Euro im Monat — also etwa 1.950 Euro im Jahr. Über zwanzig Jahre Rentenbezug summiert sich das auf eine erhebliche Summe. Dem steht gegenüber, dass man drei Jahre früher Zeit für sich hat. Diese Rechnung muss jeder für sich abwägen; oft hilft es, beide Varianten schwarz auf weiß zu vergleichen.
Was zählt als Beitragsjahr?
Für die 45 Jahre der besonders langjährig Versicherten zählen nicht nur Zeiten mit Beitragszahlung aus Beschäftigung. Angerechnet werden unter anderem auch Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen und der Bezug von Leistungen bei Krankheit. Arbeitslosengeld I wird nur in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn eingeschränkt berücksichtigt, Zeiten des Arbeitslosengeldes II zählen in der Regel nicht. Weil die Regeln im Detail komplex sind, lohnt sich immer der Blick in den eigenen Versicherungsverlauf.
Vor der Entscheidung: Rentenauskunft anfordern
Die verbindliche Grundlage ist immer deine persönliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Sie zeigt deine Beitragsjahre und die individuelle Altersgrenze. Das Anschreiben dafür erstellst du mit dem Rentenauskunft-Generator. Prüfe in der Auskunft auch, ob alle Zeiten korrekt erfasst sind — Lücken im Versicherungsverlauf lassen sich oft noch durch eine Kontenklärung schließen, und genau die fehlenden Monate können über einen abschlagsfreien Start entscheiden.
Den Antrag rechtzeitig stellen
Die Rente kommt nicht automatisch — du musst sie beantragen. Stelle den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, damit die Zahlung nahtlos anschließt. Das geht online, schriftlich oder persönlich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die kostenlose Beratung dort ist ausdrücklich zu empfehlen: Ein Fachmann rechnet verschiedene Renteneintritte für dich durch und zeigt, wie sich ein früherer oder späterer Start auf deine monatliche Rente auswirkt. So triffst du die Entscheidung auf einer soliden Grundlage statt aus dem Bauch heraus. Halte für den Termin deinen Versicherungsverlauf, deinen Ausweis und die Steuer-Identifikationsnummer bereit, damit alles in einem Durchgang geklärt werden kann.
Teilrente und Hinzuverdienst
Der Übergang in den Ruhestand muss nicht abrupt sein. Mit der Flexi- oder Teilrente lässt sich die Rente anteilig beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten. Seit dem Wegfall der starren Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten darfst du zu einer vorgezogenen Altersrente grundsätzlich unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer weiterarbeitet, sammelt zudem zusätzliche Entgeltpunkte und kann den vorzeitigen Abschlag so teilweise ausgleichen. Das macht ein gleitendes Modell besonders interessant für alle, die nicht von heute auf morgen ganz aufhören möchten, sondern den Beruf langsam ausklingen lassen wollen.
Rente und Steuer nicht vergessen
Auch die gesetzliche Rente ist einkommensteuerpflichtig — wie hoch der steuerpflichtige Anteil ausfällt, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Ob am Ende tatsächlich Steuer anfällt, entscheidet aber das Gesamteinkommen. Eine erste Orientierung gibt der Rente-Steuer-Rechner. Plane diesen Punkt früh ein, damit die Nettorente am Ende nicht kleiner ausfällt als gedacht.
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Kurz zusammengefasst
Die „Rente mit 63" gibt es in zwei Varianten. Mit 45 Beitragsjahren kannst du als besonders langjährig Versicherter abschlagsfrei zur besonderen Altersgrenze in Rente, die je nach Jahrgang bei bis zu 65 Jahren liegt. Mit 35 Beitragsjahren ist ein früherer Start möglich, dann aber mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent je Monat. Prüfe vor jeder Entscheidung deinen Versicherungsverlauf, rechne beide Varianten durch und nimm die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch. Denk außerdem an Steuer und mögliche Hinzuverdienste — so kennst du am Ende deine echte Nettorente.
Keine Renten- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.



