Freitag, 4. September 2026
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Illustration: Rentenrechner

Kostenloser Rechner · Rente

Rentenrechner

Schätze deine voraussichtliche monatliche Brutto­rente — auf Basis von Entgeltpunkten, Beitragsjahren und geplantem Renteneintritt. Mit Abschlag bei vorzeitigem bzw. Zuschlag bei späterem Beginn.

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Das Wichtigste in Kürze

FormelEntgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert
Rentenwert42,52 € ab Juli 2026
Abschlag0,3 % je Monat vorzeitig (dauerhaft)
Ergebnisgeschätzte monatliche Bruttorente

Wichtiger Hinweis: Unverbindliche, vereinfachte Schätzung. Sie ersetzt nicht die offizielle Renteninformation bzw. Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und keine individuelle Beratung.

So wird gerechnet

Die gesetzliche Rente folgt der Rentenformel:

Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert

  • Entgeltpunkte (EP): ein Jahr mit Durchschnittsverdienst = 1 EP. Sind keine EP bekannt, schätzen wir sie aus Brutto-Einkommen (gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze) und Beitragsjahren.
  • Zugangsfaktor: 1,0 bei Regelaltersgrenze (67). Bei früherem Start −0,3 % je Monat (Abschlag), bei späterem +0,5 % je Monat (Zuschlag).
  • Rentenartfaktor: 1,0 für die Altersrente.
  • Rentenwert: 42,52 € (ab Juli 2026).

Rechtsgrundlage & Quellen

  • §§ 63 ff., § 77 SGB VI (Rentenformel, Zugangsfaktor, Entgeltpunkte)
  • Deutsche Rentenversicherung — offizielle Renteninformation / Rentenauskunft

Tipp: Fordere deine persönliche Renteninformation bei der DRV an — siehe Rente & Finanzen.

Häufige Fragen

Was sind Entgeltpunkte?

Entgeltpunkte spiegeln dein Einkommen im Verhältnis zum Durchschnitt aller Versicherten wider. Wer ein Jahr lang genau den Durchschnitt verdient, erhält einen Entgeltpunkt.

Wie hoch ist der Abschlag bei früherem Rentenbeginn?

Pro Monat vor der Regelaltersgrenze werden 0,3 % abgezogen — maximal 14,4 % bei vier Jahren früher. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Es ist eine grobe Schätzung. Verbindlich ist allein die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung.

Rechenbeispiel

Bei 38 Entgeltpunkten und Renteneintritt zur Regelaltersgrenze (Zugangsfaktor 1,0) ergibt sich: 38 × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = rund 1.616 € Bruttorente im Monat. Zwei Jahre früher (Zugangsfaktor 0,928) wären es nur noch rund 1.500 €.

Die Rentenformel verständlich erklärt

Die gesetzliche Rente wird nach § 64 SGB VI aus vier Faktoren berechnet: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Die Entgeltpunkte sammelst du über dein Erwerbsleben — ein Jahr mit genau dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten (2026 vorläufig 50.493 Euro) bringt einen Punkt, halbes Einkommen einen halben, das Doppelte zwei Punkte, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Zugangsfaktor bildet Abschläge oder Zuschläge für früheren oder späteren Rentenbeginn ab, der Rentenartfaktor ist bei der Altersrente 1,0 und bei Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrenten kleiner.

Der aktuelle Rentenwert ist der Euro-Betrag, den ein Entgeltpunkt monatlich wert ist. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli an die Lohnentwicklung angepasst und liegt ab Juli 2026 bei 42,52 Euro. Wer 45 Entgeltpunkte gesammelt hat — die sogenannte Standardrente nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst — erhält damit 45 × 42,52 = 1.913 Euro brutto im Monat. Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern ab.

Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn

Wer vor seiner persönlichen Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt dafür dauerhaft: Für jeden Monat vorzeitigen Bezugs sinkt der Zugangsfaktor um 0,3 Prozent, maximal um 14,4 Prozent bei vier Jahren. Diese Kürzung gilt lebenslang und wird nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze aufgehoben. Umgekehrt bringt jeder Monat, den du über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitest und die Rente nicht in Anspruch nimmst, 0,5 Prozent Zuschlag — plus zusätzliche Entgeltpunkte aus den weiteren Beiträgen.

Die Regelaltersgrenze steigt mit dem Geburtsjahrgang: Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht sie mit 67 Jahren, Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und 4 Monaten. Abschlagsfrei früher gehen können nur besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren — die „Rente mit 63“, die für Jahrgang 1964 tatsächlich erst mit 65 beginnt. Der Rechner zeigt, was dich ein früherer Start konkret pro Monat kostet, damit du Abschlag und gewonnene Rentenjahre gegeneinander abwägen kannst.

Wo du deine Entgeltpunkte findest

Die genaue Zahl deiner bisherigen Entgeltpunkte steht in der Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung ab 27 Jahren jährlich verschickt, und ausführlicher in der Rentenauskunft ab 55. Dort ist auch die Hochrechnung enthalten, wie viele Punkte bis zur Regelaltersgrenze bei gleichbleibendem Einkommen hinzukommen. Fehlen Zeiten — Ausbildung, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen —, lohnt eine Kontenklärung, denn jeder fehlende Monat kostet Rente. Die Rentenauskunft lässt sich mit dem Generator auf dieser Seite anfordern.

Was der Rechner nicht abbilden kann

Der Rechner schätzt die Bruttorente auf Basis deiner Angaben. Nicht berücksichtigt sind der Grundrentenzuschlag für langjährig Versicherte mit niedrigem Einkommen, Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung, Mütterrente-Punkte für vor 1992 geborene Kinder, der Versorgungsausgleich nach Scheidung und künftige Rentenanpassungen. Verbindlich ist ausschließlich der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung; die kostenlose Rentenberatung in den Auskunfts- und Beratungsstellen rechnet den Einzelfall exakt durch.

Quellen

  1. § 64 SGB VI — Rentenformel
  2. § 77 SGB VI — Zugangsfaktor
  3. Deutsche Rentenversicherung — Rentenanpassung und aktueller Rentenwert