Kostenloser Rechner · Rente
Rente-&-Steuer-Rechner
Wie viel deiner Rente ist steuerpflichtig? Der Rechner ermittelt den Besteuerungsanteil nach deinem Rentenbeginn und den steuerfreien Rentenfreibetrag.
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Das Wichtigste in Kürze
Wichtiger Hinweis: Vereinfachte Schätzung, keine Steuerberatung. Ob und wie viel Steuer tatsächlich anfällt, hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen ab.
So wird gerechnet
- Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (Kohortenprinzip). Wer 2026 in Rente geht, muss 84 % der Rente versteuern; der Anteil steigt jährlich, bis er 2058 100 % erreicht.
- Steuerpflichtiger Anteil = Jahresrente × Besteuerungsanteil.
- Rentenfreibetrag = der steuerfrei bleibende Teil; er wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Euro-Betrag dauerhaft festgeschrieben.
Rechtsgrundlage & Quellen
- § 22 EStG (Besteuerung von Renten), Kohortenregelung
- Wachstumschancengesetz (langsamerer Anstieg ab 2023: +0,5 %/Jahr)
Häufige Fragen
Muss ich überhaupt Steuern auf die Rente zahlen?
Nur, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Viele Renten allein bleiben darunter — entscheidend ist die Summe aller Einkünfte.
Was ist der Rentenfreibetrag?
Der Teil der Rente, der dauerhaft steuerfrei bleibt. Er wird einmalig im zweiten Rentenjahr als fester Euro-Betrag festgeschrieben und ändert sich danach nicht mehr.
Rentenbeginn 2026, Jahresbruttorente 18.000 €: steuerpflichtig sind 84 % = 15.120 €. Der Rentenfreibetrag von 2.880 € bleibt lebenslang steuerfrei. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom Gesamteinkommen ab.
Warum Renten überhaupt besteuert werden
Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung: Beiträge zur Rentenversicherung werden während des Erwerbslebens schrittweise steuerfrei gestellt, dafür wird die spätere Rente besteuert. Der Übergang läuft über Jahrzehnte — der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab (Kohortenprinzip). Wer 2005 oder früher in Rente ging, versteuert 50 Prozent; seit 2023 steigt der Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr, sodass erst der Rentenjahrgang 2058 die volle Rente versteuert.
Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent. Der steuerfreie Rest — 16 Prozent der Jahresbruttorente des ersten vollen Rentenjahres — wird als fester Euro-Betrag eingefroren: der persönliche Rentenfreibetrag. Er bleibt lebenslang gleich, auch wenn die Rente durch jährliche Anpassungen steigt. Jede Rentenerhöhung ist damit voll steuerpflichtig.
Wann tatsächlich Steuern anfallen
Steuerpflichtig zu sein heißt nicht automatisch, Steuern zu zahlen. Entscheidend ist, ob das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt — 2026 sind das 12.348 Euro für Alleinstehende und das Doppelte für zusammenveranlagte Ehepaare. Vom steuerpflichtigen Rentenanteil dürfen vorher der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abgezogen werden; das senkt die Bemessungsgrundlage spürbar.
Beispiel: Eine Jahresbruttorente von 18.000 Euro (1.500 Euro monatlich) bei Rentenbeginn 2026 ergibt 15.120 Euro steuerpflichtigen Anteil. Nach Abzug von rund 2.000 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und 102 Euro Pauschbetrag bleiben etwa 13.000 Euro — knapp über dem Grundfreibetrag, es fällt eine geringe Einkommensteuer an. Kommen Betriebsrente, Mieteinnahmen oder ein arbeitender Ehepartner hinzu, steigt die Belastung entsprechend.
Steuererklärung als Rentner: Pflicht oder freiwillig?
Zur Abgabe verpflichtet ist, wessen Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Das Finanzamt erfährt die Rentenhöhe automatisch über die Rentenbezugsmitteilung der Rentenversicherung und fordert säumige Rentner nach einigen Jahren auf, oft für mehrere Jahre rückwirkend. Wer unsicher ist, gibt besser freiwillig ab: Viele Rentner erhalten Geld zurück, weil Krankheitskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerrechnungen und Spenden absetzbar sind. Für Rentner mit ausschließlich Rente und einfachen Verhältnissen bieten die Finanzämter in einigen Bundesländern die vereinfachte „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ an.
Der Rentenfreibetrag: warum der Rentenbeginn zählt
Weil der steuerfreie Anteil als fester Euro-Betrag festgeschrieben wird, spielt das Jahr des Rentenbeginns eine große Rolle. Wer 2024 in Rente ging, hat 83 Prozent zu versteuern und 17 Prozent dauerhaft frei; wer 2030 beginnt, 86 Prozent. Der Freibetrag wird aus der Rente des ersten vollen Kalenderjahres berechnet — beginnt die Rente im Oktober 2026, ist 2027 das Jahr, aus dem sich der lebenslange Freibetrag ergibt. Rentenerhöhungen ab dann sind voll steuerpflichtig, sodass die tatsächliche Steuerlast über die Jahre langsam steigt, auch ohne Änderung des Gesetzes. Der Rechner zeigt beide Werte: den steuerpflichtigen Anteil im Startjahr und den festen Freibetrag für alle folgenden Jahre.
Betriebsrente, Riester und Kapitalerträge
Für die Steuer zählt nicht nur die gesetzliche Rente. Betriebsrenten und Riester-Auszahlungen sind in der Regel zu 100 Prozent steuerpflichtig, weil die Beiträge steuerfrei waren. Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer mit 1.000 Euro Sparerpauschbetrag; wer mit seiner gesamten Rente unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann per Nichtveranlagungsbescheinigung auch Kapitalerträge steuerfrei stellen. Der Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente — ob und wie viel Steuer im Ergebnis anfällt, entscheidet die Gesamtsumme aller Einkünfte.

