Kostenloser Generator · Rente
Rentenauskunft beantragen
Fordere bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich deine Renteninformation, eine ausführliche Rentenauskunft oder eine Kontenklärung an.
Deine Angaben verlassen deinen Browser nicht.
Das Wichtigste in Kürze
Tipp: Schneller geht es online über das kostenlose DRV-Konto (eService). Der Brief ist die Alternative ohne Online-Zugang.
Wichtiger Hinweis: Mustertext. Die Renteninformation/-auskunft ist kostenlos. Bei Fragen hilft die DRV unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Renteninformation und Rentenauskunft?
Die Renteninformation ist die kurze jährliche Übersicht. Die Rentenauskunft (ab 55 Jahren) ist ausführlicher und enthält u. a. eine Hochrechnung sowie den Versicherungsverlauf.
Wozu eine Kontenklärung?
Dabei werden fehlende Zeiten (Ausbildung, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit) geprüft und ergänzt. Lücken können sonst die spätere Rente mindern.
Du wählst dein Anliegen (z. B. Kontenklärung), trägst Name und Versicherungsnummer ein — der Generator erzeugt das Anschreiben an die Deutsche Rentenversicherung. Schneller geht es oft über das Online-Konto der DRV.
Renteninformation, Rentenauskunft, Versicherungsverlauf
Die Deutsche Rentenversicherung kennt drei Dokumente, die oft verwechselt werden. Die Renteninformation kommt nach § 109 SGB VI automatisch jedes Jahr an alle Versicherten ab 27 Jahren mit mindestens fünf Beitragsjahren; sie zeigt die bisher erreichte Rente und eine Hochrechnung. Die ausführlichere Rentenauskunft gibt es ab 55 Jahren alle drei Jahre automatisch — und jederzeit auf Antrag, auch jünger. Sie enthält zusätzlich die Berechnungsgrundlagen, die verschiedenen Rentenarten und die Höhe bei vorzeitigem Bezug mit Abschlägen. Der Versicherungsverlauf listet lückenlos alle gespeicherten Zeiten auf und ist die Grundlage für eine Kontenklärung.
Wann sich der Antrag lohnt
Ein Antrag ist sinnvoll, wenn ein früherer Rentenbeginn geplant ist und du die genauen Abschläge kennen willst, wenn Zeiten fehlen könnten — Ausbildung, Studium, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege, Arbeit im Ausland — oder wenn du eine Scheidung, Erwerbsminderung oder den Ausgleich von Abschlägen durch Sonderzahlungen vorbereitest. Auch für den Rentenlücken-Rechner und jede Beratung zur Altersvorsorge ist die Rentenauskunft die belastbare Zahlengrundlage.
Besonders wichtig ist die Kontenklärung: Die Rentenversicherung fordert ab Mitte 40 aktiv dazu auf, kann aber nur speichern, was gemeldet wurde. Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr, Fachschul- und Hochschulzeiten (als Anrechnungszeit bis zu acht Jahre), Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten müssen oft mit Nachweisen belegt werden. Jeder fehlende Monat mindert die Rente oder gefährdet Wartezeiten wie die 35 oder 45 Jahre für einen vorzeitigen Rentenbeginn.
So stellst du den Antrag
Der Generator erzeugt ein formloses Anschreiben mit Versicherungsnummer, Anschrift und dem gewünschten Dokument, das du unterschrieben per Post an den zuständigen Rentenversicherungsträger schickst — Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Regionalträger, die Adresse steht auf jeder bisherigen Renteninformation. Alternativ geht es online über das Serviceportal der Rentenversicherung mit Personalausweis-Online-Funktion, telefonisch über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800 oder persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Bearbeitung dauert meist zwei bis sechs Wochen.
Fehlende Zeiten nachmelden: die häufigsten Lücken
- Schul- und Studienzeiten nach dem 17. Geburtstag: Anrechnungszeiten, die zwar keine Rente bringen, aber Wartezeiten füllen und Bewertungen verbessern — Zeugnisse und Immatrikulationsbescheinigungen beilegen.
- Kindererziehung: Drei Jahre je Kind ab Geburtsjahr 1992 (2,5 Jahre davor) werden dem erziehenden Elternteil gutgeschrieben; Geburtsurkunden genügen.
- Arbeitslosigkeit und Krankheit: Bezugszeiten von Arbeitslosengeld und Krankengeld werden meist gemeldet, Zeiten ohne Leistungsbezug müssen mit Bescheiden nachgewiesen werden.
- Pflege von Angehörigen: Seit 1995 zahlt die Pflegekasse Beiträge, aber nur, wenn die Pflegeperson bei der Kasse gemeldet ist — oft vergessen.
- Ausland und DDR: Zeiten im EU-Ausland werden über zwischenstaatliche Abkommen zusammengerechnet, DDR-Zeiten aus dem Sozialversicherungsausweis übernommen.
Die Auskunft richtig lesen
Die Rentenauskunft nennt die Rente zur Regelaltersgrenze, die Rente wegen voller Erwerbsminderung und — falls die Wartezeiten erfüllt sind — die Altersrente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte mit dem jeweils frühestmöglichen Beginn und Abschlag. Alle Beträge sind brutto und in heutigen Werten, ohne künftige Rentenanpassungen; abgezogen werden später Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern. Die Zeile „Beitragsfreie Zeiten“ und der Versicherungsverlauf sind der Ort, an dem Lücken sichtbar werden. Alles, was dort fehlt oder mit „nicht belegt“ markiert ist, sollte mit Unterlagen nachgemeldet werden.

