Freitag, 4. September 2026
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Illustration: Rentenlücke-Rechner

Kostenloser Rechner · Rente

Rentenlücke berechnen

Wie groß ist deine Versorgungslücke? Vergleiche deinen Bedarf im Ruhestand mit der erwarteten Rente — auf Wunsch inklusive Kaufkraftverlust durch Inflation.

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Das Wichtigste in Kürze

RentenlückeBedarf im Ruhestand − erwartete Rente
Faustregel Bedarfca. 80 % des letzten Nettoeinkommens
Inflationmindert die Kaufkraft bis zum Rentenbeginn
Ergebnismonatliche Lücke, optional inflationsbereinigt
Tipp: Als Bedarf werden oft rund 80 % des letzten Nettoeinkommens angesetzt. Die erwartete Rente findest du im Rentenrechner oder in deiner Renteninformation.

Hinweis: Vereinfachte Schätzung, keine Finanz- oder Anlageberatung. Sie ersetzt nicht die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Steuern und Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge auf die Rente sind hier nicht berücksichtigt.

So wird gerechnet

Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen deinem monatlichen Bedarf im Ruhestand und deiner erwarteten Nettorente. Gibst du Jahre bis zum Rentenbeginn und eine Inflationsrate an, rechnet das Tool deinen heutigen Bedarf auf das Renteneintrittsjahr hoch (Kaufkraftverlust) und zeigt die dann voraussichtliche Lücke.

Häufige Fragen

Was ist die Rentenlücke?

Die Differenz zwischen dem Geldbedarf im Ruhestand und der gesetzlichen Rente. Sie zeigt, wie viel zusätzlich privat vorgesorgt werden müsste.

Wie viel Prozent meines Einkommens brauche ich im Alter?

Als Faustregel gelten oft etwa 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens — der tatsächliche Bedarf hängt von Wohnkosten, Gesundheit und Lebensstil ab.

Warum spielt die Inflation eine Rolle?

Bis zum Rentenbeginn verliert Geld an Kaufkraft. Der Rechner kann den heutigen Bedarf auf das Renteneintrittsjahr hochrechnen.

Ersetzt das die Beratung?

Nein. Der Rechner gibt eine grobe Orientierung und ist keine Finanz- oder Anlageberatung.

Rechenbeispiel

Bedarf 2.000 € netto, erwartete Nettorente 1.300 € → Rentenlücke von 700 € im Monat. Über einen langen Ruhestand summiert sich das erheblich und zeigt den Bedarf an zusätzlicher Vorsorge.

Was die Rentenlücke ist

Die Rentenlücke ist der Unterschied zwischen dem Geld, das du im Ruhestand monatlich brauchst, und dem, was gesetzliche Rente, Betriebsrente und private Vorsorge tatsächlich bringen. Als Bedarf gilt in der Finanzplanung meist 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens: Berufskosten, Rentenbeiträge und oft die Immobilienfinanzierung fallen weg, dafür steigen Gesundheits- und Freizeitausgaben. Die gesetzliche Rente deckt davon bei Durchschnittsverdienern nur etwa die Hälfte — das Sicherungsniveau liegt gesetzlich bei 48 Prozent des Durchschnittslohns vor Steuern.

Der Rechner stellt Bedarf und erwartete Einkünfte gegenüber und zeigt die monatliche Lücke — einmal in heutiger Kaufkraft und einmal mit Inflation hochgerechnet auf den Rentenbeginn. Der zweite Wert ist der ehrlichere: Bei 2 Prozent Inflation kostet ein Warenkorb in 20 Jahren rund 49 Prozent mehr, in 30 Jahren 81 Prozent mehr.

Die Zahlen, die du dafür brauchst

Die erwartete gesetzliche Rente steht in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, dort als Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze bei gleichbleibendem Einkommen — die Zeile „Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze“. Wichtig: Der Betrag ist brutto; davon gehen rund 11 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung ab und je nach Höhe Steuern. Betriebsrenten nennt die jährliche Standmitteilung des Arbeitgebers oder Versorgungsträgers, Riester- und Rürup-Verträge die Standmitteilung des Anbieters.

Für den Bedarf hilft der Blick auf die heutigen Ausgaben: Miete oder Wohnkosten, Versicherungen, Lebensmittel, Mobilität, Gesundheit, Freizeit. Viele unterschätzen, dass die private Krankenversicherung im Alter teurer wird und dass Pflegekosten — ein Heimplatz kostet 2026 im Bundesdurchschnitt rund 3.000 Euro Eigenanteil monatlich — im Bedarf meist nicht enthalten sind.

So lässt sich die Lücke schließen

  • Länger arbeiten: Jeder Monat über die Regelaltersgrenze hinaus bringt 0,5 Prozent Zuschlag plus neue Entgeltpunkte — ein Jahr später in Rente erhöht die Rente um rund 8 Prozent.
  • Freiwillige Beiträge und Sonderzahlungen: Ab 50 Jahren dürfen Abschläge für einen geplanten früheren Rentenbeginn durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden, die steuerlich als Vorsorgeaufwand absetzbar sind.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Entgeltumwandlung mit dem seit 2022 verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent — oft die günstigste Form der Zusatzvorsorge.
  • Kapitalanlage: Breit gestreute ETF-Sparpläne über 15 und mehr Jahre; kostenintensive Rentenversicherungen vorher mit dem Effektivkostenausweis prüfen.
  • Wohneigentum: Eine abbezahlte Immobilie senkt den Bedarf dauerhaft — der Rechner berücksichtigt das, wenn du die Wohnkosten für den Ruhestand entsprechend niedriger ansetzt.

Grenzen der Berechnung

Der Rechner arbeitet mit Annahmen: gleichbleibendes Einkommen, feste Inflationsrate, keine Rentenanpassungen. Die tatsächliche Rente steigt in der Regel mit den Löhnen, was die Lücke in Kaufkraft etwas verringert; gleichzeitig können Steuern und Beiträge steigen. Nutze das Ergebnis als Orientierung für die Größenordnung und wiederhole die Rechnung alle zwei bis drei Jahre mit der aktuellen Renteninformation. Eine unabhängige Beratung bieten die Verbraucherzentralen gegen Gebühr an.

Quellen

  1. § 154 SGB VI — Rentenversicherungsbericht, Sicherungsniveau
  2. § 109 SGB VI — Renteninformation und Rentenauskunft
  3. Verbraucherzentrale — Altersvorsorge: Rentenlücke berechnen