Der Tod des Ehepartners ist ein schwerer Einschnitt — und plötzlich stellt sich auch die Frage, wie es finanziell weitergeht. Die Witwen- oder Witwerrente federt den Wegfall des Partner-Einkommens ab. Sie ist eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und steht Ehepartnern sowie eingetragenen Lebenspartnern zu, wenn der Verstorbene die nötige Versicherungszeit erfüllt hat. Wie hoch sie ausfällt, hängt von zwei Dingen ab: von der Rente, die der oder die Verstorbene erhalten hat oder erhalten hätte, und vom eigenen Einkommen der hinterbliebenen Person. Dieser Ratgeber erklärt die beiden Rentenarten, das Sterbevierteljahr und die oft missverstandene Einkommensanrechnung — und zeigt an einem Beispiel, was unterm Strich bleibt.

Große und kleine Witwenrente

Das Rentenrecht unterscheidet zwei Formen. Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Anspruch hat, wer das maßgebliche Lebensalter erreicht hat (es steigt schrittweise auf 47 Jahre), ein eigenes Kind unter 18 Jahren erzieht oder selbst erwerbsgemindert ist. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen, wird in der Regel auf 24 Monate begrenzt und greift, wenn die Voraussetzungen der großen Witwenrente nicht erfüllt sind — etwa bei jüngeren Hinterbliebenen ohne Kind. Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und ist ein Partner vor 1962 geboren, kann das alte Recht mit einem höheren Satz von 60 Prozent gelten.

Grundvoraussetzung ist außerdem, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat — diese Regel soll sogenannte Versorgungsehen ausschließen. Heiratet die hinterbliebene Person erneut, entfällt die Witwenrente; dafür gibt es eine einmalige Rentenabfindung.

Das Sterbevierteljahr

Direkt nach dem Tod greift eine wichtige Schonregelung: Im sogenannten Sterbevierteljahr — den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat — wird die Witwenrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt, und zwar ohne jede Einkommensanrechnung. Das verschafft der hinterbliebenen Person finanziell Luft in einer ohnehin belastenden Zeit. Wer schnell Geld braucht, kann beim Rentenversicherungsträger einen Vorschuss auf diese Leistung beantragen. Erst nach dem Sterbevierteljahr setzt die reguläre Berechnung mit Anrechnung des eigenen Einkommens ein.

Die Einkommensanrechnung — der entscheidende Punkt

Anders als die Altersrente ist die Witwenrente einkommensabhängig. Eigenes Einkommen — vor allem die eigene Rente, aber auch Erwerbseinkommen — wird teilweise angerechnet. Dabei gilt ein großzügiger Freibetrag: 2026 bleiben 1.076,86 Euro netto im Monat anrechnungsfrei, ab dem 1. Juli 2026 steigt dieser Freibetrag auf 1.122,53 Euro. Für jedes Kind, das noch Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um 238,11 Euro. Erst das Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Witwenrente im Überblick
große Witwenrente
kleine Witwenrente
Höhe
55 %der Rente des Verstorbenen
25 %der Rente des Verstorbenen
Dauer
unbefristetbei Voraussetzungen
i. d. R. 24 Monatebefristet
Anrechnung
40 %über dem Freibetrag
40 %über dem Freibetrag

Die genaue Höhe deiner Witwenrente nach Anrechnung schätzt du mit dem Witwenrenten-Rechner.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Frau M. ist 68 und bezieht eine eigene Altersrente von 1.300 Euro netto. Ihr verstorbener Mann hatte eine Rente von 1.600 Euro; die große Witwenrente beträgt also 55 Prozent, das sind 880 Euro. Nun wird ihr eigenes Einkommen geprüft: Von ihren 1.300 Euro bleibt der Freibetrag von rund 1.077 Euro anrechnungsfrei. Die übersteigenden 223 Euro werden zu 40 Prozent angerechnet, also rund 89 Euro. Diese 89 Euro werden von der Witwenrente abgezogen — Frau M. erhält somit etwa 791 Euro Witwenrente zusätzlich zu ihrer eigenen Rente. Das Beispiel zeigt: Eine eigene Rente führt nicht dazu, dass die Witwenrente komplett entfällt — durch den hohen Freibetrag bleibt meist ein spürbarer Betrag erhalten.

So beantragst du die Witwenrente

Die Hinterbliebenenrente musst du beantragen — sie wird nicht automatisch gezahlt. Den Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung, idealerweise zügig, damit das Sterbevierteljahr nicht verstreicht. Du brauchst die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde, die Rentenversicherungsnummern beider Partner und die eigenen Einkommensnachweise. Hilfe bekommst du kostenlos in den Beratungsstellen der Rentenversicherung oder bei den ehrenamtlichen Versichertenältesten. Fehlen dir Unterlagen zum Versicherungsverlauf, kannst du sie mit dem Rentenauskunft-Generator bei der DRV anfordern.

Kurz zusammengefasst

Die Witwen- und Witwerrente sichert nach dem Tod des Partners das Einkommen. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent, die kleine 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Im Sterbevierteljahr wird die volle Rente ohne Anrechnung gezahlt; danach bleibt eigenes Einkommen bis zum Freibetrag (2026: 1.076,86 Euro, ab Juli 1.122,53 Euro) anrechnungsfrei, darüber werden 40 Prozent angerechnet. Beantrage die Rente zügig bei der Deutschen Rentenversicherung — durch den hohen Freibetrag bleibt meist mehr erhalten, als viele befürchten.

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Beträge Stand 2026, ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Deutsche Rentenversicherung. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rentenberatung.

HÄUFIGE FRAGEN

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent, die kleine 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Im Sterbevierteljahr wird die volle Rente gezahlt.

Wird meine eigene Rente angerechnet?

Teilweise. 2026 bleiben 1.076,86 Euro netto im Monat anrechnungsfrei (ab Juli 1.122,53 Euro), je Kind mehr. Das Einkommen darüber wird zu 40 Prozent angerechnet.

Wie lange gibt es die kleine Witwenrente?

In der Regel 24 Monate. Die große Witwenrente wird bei Vorliegen der Voraussetzungen unbefristet gezahlt.

Muss ich die Witwenrente beantragen?

Ja, bei der Deutschen Rentenversicherung. Stelle den Antrag zügig, damit das Sterbevierteljahr nicht verstreicht; ein Vorschuss ist möglich.
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