Illustration: Witwenrenten-Rechner

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Witwenrenten-Rechner

Schätze die Höhe der Witwen- bzw. Witwerrente — mit Sterbevierteljahr und Einkommensanrechnung.

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Das Wichtigste in Kürze

Sterbevierteljahrerste 3 Monate: 100 % der Versichertenrente
Große Witwenrente55 % (Eheschließung ab 2002)
Kleine Witwenrente25 %
Einkommensanrechnung40 % oberhalb des Freibetrags

Wichtiger Hinweis: Vereinfachte Schätzung. Die Einkommensanrechnung verwendet ein „bereinigtes" Nettoeinkommen (pauschale Abzüge); Freibeträge ändern sich jährlich zum 1. Juli. Maßgeblich ist der Bescheid der DRV.

So wird gerechnet

  • Sterbevierteljahr: in den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die volle Rente des/der Verstorbenen gezahlt — ohne Anrechnung.
  • Danach: große Witwenrente = 55 %, kleine = 25 % der Versichertenrente.
  • Einkommensanrechnung: 40 % des Nettoeinkommens oberhalb des Freibetrags werden abgezogen. Der Freibetrag beträgt das 26,4-fache des Rentenwerts (je Kind + 5,6-faches).

Rechtsgrundlage

  • §§ 46, 97 SGB VI (Witwenrente, Einkommensanrechnung)
Rechenbeispiel

Versichertenrente des Verstorbenen 1.400 €. In den ersten drei Monaten werden 100 % gezahlt. Danach große Witwenrente: 55 % = 770 €. Liegt eigenes Einkommen über dem Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Betrags abgezogen.