Kostenloser Rechner · Rente
Witwenrenten-Rechner
Schätze die Höhe der Witwen- bzw. Witwerrente — mit Sterbevierteljahr und Einkommensanrechnung.
Deine Angaben verlassen deinen Browser nicht.
Das Wichtigste in Kürze
Wichtiger Hinweis: Vereinfachte Schätzung. Die Einkommensanrechnung verwendet ein „bereinigtes" Nettoeinkommen (pauschale Abzüge); Freibeträge ändern sich jährlich zum 1. Juli. Maßgeblich ist der Bescheid der DRV.
So wird gerechnet
- Sterbevierteljahr: in den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die volle Rente des/der Verstorbenen gezahlt — ohne Anrechnung.
- Danach: große Witwenrente = 55 %, kleine = 25 % der Versichertenrente.
- Einkommensanrechnung: 40 % des Nettoeinkommens oberhalb des Freibetrags werden abgezogen. Der Freibetrag beträgt das 26,4-fache des Rentenwerts (je Kind + 5,6-faches).
Rechtsgrundlage
- §§ 46, 97 SGB VI (Witwenrente, Einkommensanrechnung)
Versichertenrente des Verstorbenen 1.400 €. In den ersten drei Monaten werden 100 % gezahlt. Danach große Witwenrente: 55 % = 770 €. Liegt eigenes Einkommen über dem Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Betrags abgezogen.
Große und kleine Witwenrente
Nach § 46 SGB VI erhalten hinterbliebene Ehe- und eingetragene Lebenspartner eine Rente aus der Versicherung der verstorbenen Person, wenn diese die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hatte und die Ehe mindestens ein Jahr bestand — Ausnahme: Unfalltod. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente und steht zu, wer ein bestimmtes Alter erreicht hat (2026 rund 46 Jahre, es steigt schrittweise auf 47 Jahre für Todesfälle ab 2029), erwerbsgemindert ist oder ein eigenes Kind unter 18 Jahren beziehungsweise ein behindertes Kind erzieht. Alle anderen erhalten die kleine Witwenrente von 25 Prozent, befristet auf 24 Monate.
Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und bei denen mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gilt das alte Recht: 60 Prozent große Witwenrente, unbefristete kleine Witwenrente und ein günstigerer Einkommensfreibetrag ohne Anrechnung von Kapital- und Betriebsrentenerträgen. Der Rechner fragt beides ab.
Das Sterbevierteljahr
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Todesmonat wird die Witwenrente in voller Höhe der Versichertenrente gezahlt — also 100 Prozent statt 55 oder 25 Prozent, und ohne Einkommensanrechnung. Dieses Sterbevierteljahr soll die Umstellung finanziell abfedern. Wer den Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod stellt, erhält die Rente rückwirkend ab dem Todestag; die Rentenversicherung zahlt auf Antrag auch einen Vorschuss aus der laufenden Rente des Verstorbenen.
So wird eigenes Einkommen angerechnet
Nach dem Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers angerechnet — Erwerbseinkommen, eigene Rente, Erwerbsersatzeinkommen wie Krankengeld, nach neuem Recht auch Betriebsrenten, Mieten und Kapitalerträge. Vom Nettoeinkommen bleibt ein Freibetrag von 26,4 Rentenwerten frei, ab Juli 2026 also 26,4 × 42,52 = 1.122,53 Euro monatlich, plus 5,6 Rentenwerte (238,11 Euro) je waisenrentenberechtigtem Kind. Vom übersteigenden Einkommen werden 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen.
Beispiel: Die große Witwenrente beträgt 800 Euro, das eigene Nettoeinkommen 1.600 Euro. Über dem Freibetrag liegen 477,47 Euro; 40 Prozent davon sind 190,99 Euro Kürzung — es bleiben 609 Euro Witwenrente. Die Rentenversicherung rechnet Brutto- in Nettoeinkommen mit pauschalen Abzügen um (Arbeitsentgelt 40 Prozent, eigene Rente 14 Prozent), was der Rechner nachbildet.
Witwenrente und eigene Rente: das Zusammenspiel
Viele Hinterbliebene erwarten, dass Witwenrente und eigene Altersrente sich einfach addieren. Tatsächlich ist die eigene Rente Einkommen im Sinne der Anrechnung: Von ihrem Bruttobetrag zieht die Rentenversicherung pauschal 14 Prozent ab, vergleicht den Rest mit dem Freibetrag und kürzt die Witwenrente um 40 Prozent des übersteigenden Betrags. Eine eigene Rente von 1.400 Euro brutto ergibt so 1.204 Euro Nettoeinkommen — noch über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro, weshalb rund 33 Euro Witwenrente wegfallen. Bei einer eigenen Rente von 2.000 Euro sind es bereits 239 Euro. Wer beide Renten beantragt, sollte deshalb prüfen, ob ein späterer Beginn der eigenen Altersrente mit Zuschlägen in Summe günstiger ist; der Rechner stellt beide Varianten nebeneinander.
Wiederheirat, Rentensplitting und Antrag
Mit einer erneuten Heirat endet die Witwenrente; es gibt eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten (kleine Witwenrente: den Restbetrag). Wird die neue Ehe geschieden oder aufgelöst, lebt der Anspruch aus der ersten Ehe wieder auf. Alternativ zur Witwenrente können Ehepaare nach neuem Recht das Rentensplitting wählen — beide Rentenanwartschaften aus der Ehezeit werden geteilt; das lohnt sich vor allem, wenn der überlebende Partner viel eigenes Einkommen hat. Der Antrag auf Witwenrente geht formlos an die Rentenversicherung des Verstorbenen; die Versicherungsämter der Gemeinden und die Auskunftsstellen helfen kostenlos beim Ausfüllen.
Neben der gesetzlichen Witwenrente gibt es häufig weitere Hinterbliebenenleistungen, die getrennt beantragt werden müssen: Betriebsrenten mit Hinterbliebenenversorgung, Beamtenversorgung mit 55 Prozent Witwengeld, Unfallrenten der Berufsgenossenschaft nach Arbeitsunfällen und private Risikolebensversicherungen. Sie werden auf die gesetzliche Witwenrente teilweise angerechnet — Betriebsrenten nach neuem Recht ja, Lebensversicherungssummen nein. Eine vollständige Aufstellung aller Ansprüche lohnt sich, bevor der erste Antrag gestellt wird.

