Kostenloser Rechner · Rente
Witwenrenten-Rechner
Schätze die Höhe der Witwen- bzw. Witwerrente — mit Sterbevierteljahr und Einkommensanrechnung.
🔒 Deine Angaben verlassen deinen Browser nicht.
Das Wichtigste in Kürze
Wichtiger Hinweis: Vereinfachte Schätzung. Die Einkommensanrechnung verwendet ein „bereinigtes" Nettoeinkommen (pauschale Abzüge); Freibeträge ändern sich jährlich zum 1. Juli. Maßgeblich ist der Bescheid der DRV.
So wird gerechnet
- Sterbevierteljahr: in den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die volle Rente des/der Verstorbenen gezahlt — ohne Anrechnung.
- Danach: große Witwenrente = 55 %, kleine = 25 % der Versichertenrente.
- Einkommensanrechnung: 40 % des Nettoeinkommens oberhalb des Freibetrags werden abgezogen. Der Freibetrag beträgt das 26,4-fache des Rentenwerts (je Kind + 5,6-faches).
Rechtsgrundlage
- §§ 46, 97 SGB VI (Witwenrente, Einkommensanrechnung)
Versichertenrente des Verstorbenen 1.400 €. In den ersten drei Monaten werden 100 % gezahlt. Danach große Witwenrente: 55 % = 770 €. Liegt eigenes Einkommen über dem Freibetrag, werden 40 % des übersteigenden Betrags abgezogen.

