Pflegereform 2025: Mehr Geld für Pflegegrad 2 bis 5 – Pflegegrad 1 fällt raus

Neue finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen – das ändert sich jetzt für die Pflegegrade 2 bis 5 und wie Pflegegrad 1 aus der Rentenversicherung herausfällt.
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es neue Pflegeleistungen in Deutschland. Die gute Nachricht ist, dass die Leistungen für die Pflegegrade 2 bis 5 um 4,5 Prozent steigen. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige und ihre Familien etwas mehr Geld zur Verfügung haben. Für Pflegegrad 2 steigt das Pflegegeld von 332 Euro auf 347 Euro. Bei Pflegegrad 3 erhöht es sich von 573 Euro auf 599 Euro. Die Leistungen für Pflegegrad 4 steigen von 765 Euro auf 800 Euro, und für Pflegegrad 5 wird das Geld von 947 Euro auf rund 990 Euro angehoben. Auch die Pflegesachleistungen, die für professionelle Pflegekräfte gedacht sind, werden entsprechend erhöht.
Wichtig zu beachten ist, dass Menschen mit Pflegegrad 1 weiterhin kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten. Das bedeutet, dass sie von diesen finanziellen Erhöhungen ausgeschlossen sind. Diese Entscheidung könnte auf die hohen Kosten zurückzuführen sein, die mit der Leistung für diesen Grad verbunden sind. Es wird auch darüber diskutiert, dass dies mit einem großen finanziellen Problem in der Pflegeversicherung zusammenhängt.
Für pflegende Angehörige wird der monatliche Entlastungsbetrag ebenfalls erhöht. Er steigt von 125 Euro auf 131 Euro. Diese Anpassungen betreffen alle Bereiche der Pflegeversicherung, wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und andere Leistungen. Die nächste Anpassung der Pflegeleistungen erfolgt erst wieder im Jahr 2028. Diese Veränderungen sind besonders wichtig für Senioren und ihre Familien. Sie haben direkten Einfluss auf die finanzielle Unterstützung und die Versorgung im Alter.