Kostenloser Rechner · Recht & Vorsorge
Bestattungskosten-Rechner
Was kostet eine Bestattung? Schätze die Gesamtkosten nach Bestattungsart und gewünschter Ausstattung — als Orientierung für Vorsorge und Vergleich.
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Das Wichtigste in Kürze
Hinweis: Unverbindliche Marktschätzung (Stand 2026-06), keine Beratung. Die tatsächlichen Kosten richten sich nach dem Angebot des Bestatters und der Gebührenordnung des Friedhofs. Bei Bedürftigkeit kann das Sozialamt die erforderlichen Kosten übernehmen (§ 74 SGB XII).
Rechtsgrundlage & Quellen
- § 74 SGB XII (Übernahme der Bestattungskosten bei Bedürftigkeit)
- Marktübliche Preisspannen von Bestattern und Friedhofsgebührenordnungen
Häufige Fragen
Was kostet eine Bestattung in Deutschland?
Je nach Art und Region sehr unterschiedlich — eine einfache Feuer- oder Seebestattung ist deutlich günstiger als eine Erdbestattung mit Grabstein und großer Trauerfeier.
Zahlt die Krankenkasse etwas dazu?
Das frühere Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist abgeschafft. Bei Bedürftigkeit kann das Sozialamt die erforderlichen Bestattungskosten übernehmen (§ 74 SGB XII).
Was ist eine Bestattungsvorsorge?
Man kann die Bestattung zu Lebzeiten regeln und finanziell absichern (z. B. Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung), um Angehörige zu entlasten.
Sind die Werte verbindlich?
Nein, es sind Marktschätzungen zur Orientierung. Verbindlich sind die Angebote der Bestatter und die Gebührenordnung des Friedhofs.
Eine Feuerbestattung mit schlichter Urne, kleiner Trauerfeier und Urnengrab inkl. Friedhofsgebühren liegt häufig im mittleren vierstelligen Bereich — eine Erdbestattung mit Grabstein und großer Feier deutlich darüber. Der Rechner gibt dafür eine realistische Spanne aus.
Womit bei einer Bestattung zu rechnen ist
Eine Bestattung in Deutschland kostet meist zwischen 4.000 und 10.000 Euro; einfache Feuerbestattungen ohne Feier beginnen bei rund 2.500 Euro, aufwändige Erdbestattungen mit Grabmal überschreiten 15.000 Euro. Die Kosten verteilen sich auf drei Blöcke: das Bestattungsinstitut (Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung, Organisation — typisch 2.000 bis 4.000 Euro), die kommunalen Friedhofsgebühren (Grabnutzung, Beisetzung, Trauerhalle — je nach Stadt 1.000 bis 4.000 Euro, in Großstädten deutlich mehr) und die Fremdleistungen wie Trauerfeier, Blumen, Anzeigen, Grabstein und Bewirtung.
Die Bestattungsart ist der größte Kostenhebel: Die Feuerbestattung mit Urnengrab ist meist 1.500 bis 3.000 Euro günstiger als die Erdbestattung, weil Sarg, Grabstelle und Grabpflege kleiner ausfallen. Anonyme Beisetzungen, Baumbestattungen in Bestattungswäldern und Seebestattungen liegen nochmals darunter, verzichten aber auf einen individuellen Ort des Gedenkens.
Wer zahlen muss: Erben, Unterhaltspflichtige, Totenfürsorge
Die Kosten trägt nach § 1968 BGB der Erbe aus dem Nachlass. Reicht der Nachlass nicht oder wird die Erbschaft ausgeschlagen, sind die Unterhaltspflichtigen — in erster Linie Kinder und Ehepartner — nach § 1615 BGB verpflichtet. Unabhängig davon regeln die Bestattungsgesetze der Länder, wer die Bestattung veranlassen muss (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister in dieser Reihenfolge) — diese Person muss den Bestatter beauftragen, kann die Kosten aber vom Erben zurückfordern. Wer die Bestattung nicht bezahlen kann, beantragt beim Sozialamt die Übernahme der erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII; das Amt zahlt eine ortsübliche einfache Bestattung.
Vorsorge: Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto
Wer Angehörige entlasten will, sorgt vor. Eine Sterbegeldversicherung zahlt eine feste Summe im Todesfall und ist auch im höheren Alter abschließbar, aber bei spätem Beginn teuer — die Beiträge können die Versicherungssumme übersteigen. Ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter, abgesichert über ein Treuhandkonto, legt Leistung und Preis fest und ist vor dem Sozialamt in angemessener Höhe geschützt. Ein einfaches Sparkonto ist flexibler, aber nicht geschützt und für Angehörige nach dem Tod erst mit Erbschein oder Vollmacht zugänglich. Die Vorsorgeunterlagen gehören in die Vorsorgemappe mit Vollmacht und Patientenverfügung.
Fristen und Formalitäten nach dem Todesfall
Die Bestattungsgesetze der Länder schreiben vor, dass eine Erdbestattung frühestens 48 Stunden und spätestens vier bis zehn Tage nach dem Tod stattfinden muss; für Urnen gelten längere Fristen von meist vier bis sechs Wochen. Zuerst stellt ein Arzt den Totenschein aus, dann beantragt der Bestatter beim Standesamt die Sterbeurkunde — davon werden mehrere Ausfertigungen für Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken und Versicherungen gebraucht. Die Rentenversicherung zahlt auf Antrag das Sterbevierteljahr, Lebensversicherungen müssen meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden informiert werden. Wer den Bestatter beauftragt, haftet für dessen Rechnung — deshalb sollte vor der Beauftragung geklärt sein, wer Erbe ist und ob der Nachlass die Kosten deckt.
Kosten senken ohne Würde zu verlieren
- Angebote vergleichen: Bestatter müssen Leistungen einzeln ausweisen; ein Kostenvoranschlag ist Pflicht, Preisunterschiede von 50 Prozent sind normal.
- Eigenleistung: Traueranzeige online, Trauerkarten selbst gestalten, Blumen vom Gärtner statt über den Bestatter.
- Friedhof wählen: Gebühren unterscheiden sich zwischen Nachbargemeinden erheblich; Urnenwahlgräber und Rasengräber sparen Grabpflegekosten.
- Steuer: Bestattungskosten, die den Nachlass übersteigen, sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
Quellen
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