Freitag, 4. September 2026
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Illustration: Treppenlift-Kostenrechner

Kostenloser Rechner · Wohnen

Treppenlift-Kosten berechnen

Schätze die Kosten für einen Treppenlift je nach Treppenform und Ausstattung — und welcher Zuschuss der Pflegekasse möglich ist.

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Das Wichtigste in Kürze

Gerade Treppegünstigste Variante
Kurvige Treppedeutlich teurer (Sonderanfertigung)
Zuschussbis 4.180 € je Maßnahme bei Pflegegrad
ErgebnisKostenspanne von–bis, kein Fixpreis

Wichtiger Hinweis: Unverbindliche Marktorientierung, kein Angebot. Tatsächliche Preise hängen von Treppe, Modell und Anbieter ab — hole mehrere Angebote ein.

Zuschuss der Pflegekasse

Bei vorhandenem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme und Person (bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt entsprechend mehr). Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI.

Häufige Fragen

Warum nur eine Preisspanne?

Treppenlift-Preise variieren stark nach Schienenlänge, Kurven, Modell und Montage. Eine seriöse Aussage ist nur als Spanne möglich — der genaue Preis kommt aus dem Vor-Ort-Angebot.

Lohnt sich ein Gebrauchtlift?

Bei geraden Treppen oft ja (genormte Schienen). Bei kurvigen Treppen wird die Schiene individuell gefertigt — hier ist der Gebrauchtmarkt kleiner.

Rechenbeispiel

Ein Sitzlift für eine gerade Treppe über eine Etage liegt häufig im unteren vierstelligen bis mittleren Bereich, eine kurvige Treppe über mehrere Etagen deutlich höher. Bei vorhandenem Pflegegrad reduziert der Zuschuss von bis zu 4.180 € den Eigenanteil spürbar.

Was ein Treppenlift kostet

Die Preisspanne ist groß, weil jede Treppe anders ist. Ein Sitzlift für eine gerade Treppe kostet neu etwa 3.500 bis 8.000 Euro, eine Treppe mit einer Kurve 8.000 bis 12.000 Euro, mehrere Kurven oder eine Wendeltreppe 9.000 bis 18.000 Euro — die Schiene muss dann individuell gebogen werden und macht den größten Teil des Preises aus. Ein Plattformlift für Rollstuhlfahrer liegt etwa 60 Prozent darüber, Außenlifte mit wetterfester Technik rund 20 Prozent. Gebrauchte oder generalüberholte Lifte kosten etwa 40 Prozent weniger, sind aber nur bei geraden Treppen sinnvoll, weil die Schiene sonst ohnehin neu gefertigt werden muss.

In den Preis gehören Montage, Einweisung und meist die erste Wartung. Laufende Kosten sind gering: Strom für den Akku im Cent-Bereich und eine jährliche Wartung um 150 bis 250 Euro. Mietmodelle ab etwa 100 Euro monatlich lohnen sich nur bei absehbar kurzer Nutzungsdauer.

Zuschüsse: Pflegekasse, KfW, Krankenkasse

Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse: Ab Pflegegrad 1 zahlt sie nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 Euro. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden, mit Kostenvoranschlag; nachträglich zahlt die Kasse nicht. Da der Treppenlift eine „Maßnahme“ ist, kann derselbe Zuschuss später erneut für einen Badumbau beantragt werden, wenn sich der Pflegebedarf verändert hat.

Ohne Pflegegrad bleibt die KfW mit dem Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ als zinsgünstiger Kredit; der frühere Zuschuss 455-B ist seit Jahren ausgesetzt und wird nur unregelmäßig neu aufgelegt. Einige Bundesländer und Kommunen fördern Barrierefreiheit zusätzlich; nach Unfällen kann die Unfallversicherung, bei Berufsunfähigkeit die Rentenversicherung zuständig sein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Treppenlifte grundsätzlich nicht, weil sie kein Hilfsmittel im Sinne des SGB V sind.

Steuer: Außergewöhnliche Belastung oder Handwerkerleistung

Liegt ein Pflegegrad oder eine ärztlich bescheinigte Notwendigkeit vor, ist der Treppenlift als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzbar — der Bundesfinanzhof hat das 2014 bestätigt, ein amtsärztliches Gutachten ist nicht nötig. Abziehbar ist der Betrag oberhalb der zumutbaren Belastung, die je nach Einkommen und Familienstand ein bis sieben Prozent der Einkünfte beträgt. Alternativ können 20 Prozent der Montagekosten (nicht des Materials) bis 1.200 Euro jährlich als Handwerkerleistung nach § 35a EStG abgezogen werden — beides zusammen geht nicht für denselben Betrag.

Angebote vergleichen und typische Fallen

  • Mehrere Angebote: Mindestens drei Anbieter vor Ort aufmessen lassen; Preisunterschiede von 30 Prozent für dieselbe Treppe sind üblich.
  • Haustürgeschäfte: Bei Vertragsabschluss zu Hause gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht — Druck („nur heute“) ist ein Warnsignal.
  • Mietwohnung: Der Vermieter muss dem Einbau bei berechtigtem Interesse zustimmen (§ 554 BGB), kann aber Rückbau und Sicherheit verlangen.
  • Treppenbreite: Der Lift braucht rund 70 Zentimeter; bei engen Treppen im Mehrfamilienhaus ist die Fluchtwegbreite zu prüfen.
  • Wartungsvertrag: Zwei Jahre Garantie sind Standard, Wartungsverträge sollten kündbar sein und Notdienst einschließen.

Quellen

  1. § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. § 33 EStG — Außergewöhnliche Belastungen
  3. KfW — Altersgerecht Umbauen (Programm 159)
  4. § 554 BGB — Barrierereduzierung in der Mietwohnung