Freitag, 4. September 2026
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Illustration: Vorsorgevollmacht-Generator

Kostenloser Generator · Recht & Vorsorge

Vorsorgevollmacht — Vorlage kostenlos erstellen

Bestimme selbst, wer für dich entscheiden darf, wenn du es einmal nicht mehr kannst. Erstelle eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung oder beides — mit wählbarem Umfang, fertig zum Ausdrucken und Unterschreiben.

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Das Wichtigste in Kürze

VorsorgevollmachtVertrauensperson entscheidet direkt — ohne Gericht
Betreuungsverfügungbenennt Wunsch-Betreuer, falls das Gericht tätig wird
Umfang wählbarGesundheit, Aufenthalt, Vermögen, Behörden, Post, Verträge
Rechtsgrundlage§§ 1814 ff. und § 167 BGB

📄 Das Dokument wird wirksam, wenn du es ausdruckst, mit Ort und Datum versiehst und eigenhändig unterschreibst. Für Immobilien-/Grundbuch- und manche Bankgeschäfte ist eine notarielle Beglaubigung nötig.

Wichtiger Hinweis: Diese Vorlage orientiert sich an den Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), ist aber keine Rechtsberatung. Für Immobiliengeschäfte und das Grundbuch ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich; Banken verlangen oft eigene Formulare. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird empfohlen.

Rechtsgrundlage & Quellen

  • §§ 1814 ff. BGB (rechtliche Betreuung, Betreuungsverfügung) und § 167 BGB (Vollmacht)
  • Bundesministerium der Justiz — Broschüre „Betreuungsrecht / Vorsorgevollmacht"
  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigst du direkt eine Vertrauensperson — ein Gericht muss dann gar nicht erst tätig werden. Die Betreuungsverfügung benennt nur einen Wunsch-Betreuer für den Fall, dass das Betreuungsgericht doch eine Betreuung anordnet.

Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?

Für viele Zwecke genügt die Schriftform. Für Immobiliengeschäfte, Grundbuch und bestimmte Bankgeschäfte ist eine notarielle Beglaubigung bzw. Beurkundung erforderlich.

Sollte ich die Vollmacht registrieren lassen?

Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird empfohlen, damit Gerichte die Vollmacht im Ernstfall schnell finden.

Akzeptieren Banken die Vollmacht?

Banken verlangen häufig eine eigene Konto-/Bankvollmacht. Kläre das frühzeitig mit deiner Bank.

Rechenbeispiel

Du wählst „Vorsorgevollmacht", trägst deine Tochter als Bevollmächtigte und deinen Sohn als Ersatzperson ein und aktivierst die Bereiche Gesundheit und Vermögen. Der Generator erzeugt das vollständige Vollmacht-Dokument samt Hinweisen zu notarieller Beglaubigung und Registrierung.

Warum Ehepartner und Kinder nicht automatisch entscheiden dürfen

Ein weit verbreiteter Irrtum: Wer verheiratet ist, glaubt, der Partner dürfe im Ernstfall alles regeln. Tatsächlich haben Angehörige ohne Vollmacht kein Vertretungsrecht — mit einer Ausnahme: Seit 2023 dürfen Ehegatten nach § 1358 BGB für höchstens sechs Monate in Gesundheitsangelegenheiten entscheiden, wenn der Partner bewusstlos oder krankheitsbedingt handlungsunfähig ist. Für Bankgeschäfte, Verträge, Behördenpost, den Heimvertrag oder die Wohnungskündigung gilt das nicht. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — das kann ein Angehöriger sein, aber auch ein Berufsbetreuer, und das Gericht kontrolliert jede größere Entscheidung.

Die Vorsorgevollmacht vermeidet dieses Verfahren. Mit ihr bestimmst du selbst, wer für dich handelt, und der Bevollmächtigte kann sofort tätig werden, ohne gerichtliche Bestellung. Das Betreuungsgericht darf nach § 1814 BGB keinen Betreuer bestellen, soweit eine Vollmacht die Angelegenheiten abdeckt.

Welche Bereiche die Vollmacht umfassen sollte

Der Generator führt durch die üblichen Aufgabenkreise: Gesundheitssorge einschließlich der Einwilligung in Untersuchungen, Eingriffe und freiheitsentziehende Maßnahmen, Aufenthalt und Wohnung mit Heimvertrag und Wohnungsauflösung, Vermögenssorge mit Bankkonten, Verträgen und Immobilien, Post und Fernmeldeverkehr, Behörden- und Rentenangelegenheiten sowie die Vertretung vor Gericht. Für Untersuchungen mit Lebensgefahr, freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringung muss die Vollmacht diese Befugnisse ausdrücklich nennen — sonst gilt sie dort nicht.

Sinnvoll ist außerdem die Befugnis, Untervollmachten zu erteilen, und die Bestimmung einer Ersatzperson für den Fall, dass der Bevollmächtigte selbst ausfällt. Wer mehrere Personen einsetzt, sollte festlegen, ob sie einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen; Einzelvertretung ist im Alltag praktischer.

Form: Wann Notar oder Beglaubigung nötig sind

Die Vollmacht ist formfrei gültig, sollte aber immer schriftlich, datiert und eigenhändig unterschrieben sein. Banken akzeptieren häufig nur ihre eigenen Formulare oder beglaubigte Vollmachten — deshalb zusätzlich eine Bankvollmacht direkt beim Institut erteilen. Für Grundstücksgeschäfte, Darlehensaufnahmen und Handelsregisteranmeldungen ist eine notarielle Beurkundung Pflicht; wer Immobilien besitzt, sollte die Vollmacht daher beim Notar beurkunden lassen. Eine günstige Alternative für die reine Unterschriftsbeglaubigung bietet die Betreuungsbehörde der Stadt oder des Landkreises für 10 Euro.

Aufbewahrung, Register und Missbrauchsschutz

Der Bevollmächtigte braucht im Ernstfall das Original — eine Kopie reicht Banken und Behörden meist nicht. Übliche Lösung: Das Original bleibt beim Vollmachtgeber an bekanntem Ort oder wird dem Bevollmächtigten mit der Absprache übergeben, es nur im Vorsorgefall zu nutzen. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister sorgt dafür, dass Betreuungsgerichte vor einer Betreuerbestellung von der Vollmacht erfahren. Wer Missbrauch fürchtet, kann eine Kontrollbevollmächtigung an eine zweite Person erteilen oder die Vollmacht auf den Fall der ärztlich bestätigten Handlungsunfähigkeit beschränken — Letzteres erschwert allerdings die Verwendung im Alltag.

Quellen

  1. § 1814 BGB — Voraussetzungen der Betreuung (Vorrang der Vollmacht)
  2. § 1358 BGB — Notvertretungsrecht der Ehegatten
  3. § 1820 BGB — Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  4. Bundesministerium der Justiz — Vorsorgevollmacht (Broschüre, Muster)