Kostenloser Check · Pflege
Elternunterhalt berechnen
Müssen Kinder für die Pflege- bzw. Heimkosten ihrer Eltern aufkommen? Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nur ab einem hohen Einkommen. Prüfe es in einem Schritt.
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Das Wichtigste in Kürze
Hinweis: Grobe Orientierung, keine Rechtsberatung. Die genaue Ermittlung des maßgeblichen Einkommens und etwaiger Unterhaltshöhe nimmt das Sozialamt vor. Jedes Kind wird einzeln betrachtet.
Rechtsgrundlage & Quellen
- Angehörigen-Entlastungsgesetz (seit 2020)
- § 94 Abs. 1a SGB XII (100.000-Euro-Einkommensgrenze)
Häufige Fragen
Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) nur, wenn das jeweilige Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Darunter prüft das Sozialamt nicht.
Zählt das Einkommen des Ehepartners mit?
Das Einkommen des Schwiegerkindes wird grundsätzlich nicht herangezogen; maßgeblich ist das Einkommen des eigenen Kindes.
Gilt die Grenze pro Kind?
Ja. Jedes Kind wird einzeln betrachtet — nur Kinder über der Grenze können herangezogen werden.
Was zählt zum Jahresbrutto?
Im Wesentlichen das zu versteuernde Jahreseinkommen aus allen Einkunftsarten. Die genaue Ermittlung nimmt das Sozialamt vor.
Verdient die Tochter 70.000 € brutto im Jahr, wird sie nicht zum Elternunterhalt herangezogen. Erst ab über 100.000 € prüft das Sozialamt eine Beteiligung an den Heimkosten.
Die 100.000-Euro-Grenze seit 2020
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz dürfen Sozialämter Kinder pflegebedürftiger Eltern nur noch heranziehen, wenn das Jahresbruttoeinkommen des Kindes über 100.000 Euro liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Maßgeblich ist das Einkommen des Kindes allein — Einkommen des Schwiegerkindes zählt nicht, Vermögen ebenfalls nicht. Das Sozialamt darf bei Antrag auf Hilfe zur Pflege zunächst vermuten, dass die Grenze nicht überschritten wird; nur bei konkreten Anhaltspunkten fordert es Auskunft. Die meisten Familien sind damit vom Elternunterhalt befreit, denn nur rund fünf Prozent der Erwerbstätigen überschreiten die Grenze.
Der Rechner prüft zuerst diese Schwelle. Liegt das Bruttoeinkommen darunter, endet die Prüfung — es besteht keine Zahlungspflicht gegenüber dem Sozialamt, unabhängig davon, wie hoch die Heimkosten sind.
Wie der Unterhalt oberhalb der Grenze berechnet wird
Wer über 100.000 Euro verdient, schuldet Unterhalt nach den Regeln des BGB (§§ 1601 ff.), konkretisiert durch die Düsseldorfer Tabelle und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Vom bereinigten Nettoeinkommen — nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingten Aufwendungen, angemessener Altersvorsorge von bis zu fünf Prozent des Bruttos und Kreditraten — wird ein Selbstbehalt abgezogen, der deutlich über dem beim Kindesunterhalt liegt: laut Düsseldorfer Tabelle derzeit mehr als 2.500 Euro monatlich für das Kind, zuzüglich eines Betrags für den Ehepartner. Vom darüber liegenden Einkommen ist nur die Hälfte für den Elternunterhalt einzusetzen.
Beispiel: Ein bereinigtes Netto von 5.000 Euro abzüglich 2.650 Euro Selbstbehalt ergibt 2.350 Euro; die Hälfte, 1.175 Euro, ist die Obergrenze des Elternunterhalts. Reicht der Bedarf der Eltern nicht so weit, wird nur der offene Betrag verlangt. Mehrere Kinder haften anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit, nicht zu gleichen Teilen.
Vermögen und Immobilien der Kinder
Auch oberhalb der Einkommensgrenze muss nicht jedes Vermögen eingesetzt werden. Geschützt sind das selbst bewohnte Familienheim, eine angemessene Altersvorsorge — der BGH erlaubt bis zu fünf Prozent des Bruttoeinkommens über das gesamte Erwerbsleben, verzinst — sowie ein Notgroschen. Vermietete Immobilien oder größere Depots können dagegen einzusetzen sein, meist über ihre Erträge. Schenkungen der Eltern an die Kinder aus den letzten zehn Jahren kann das Sozialamt nach § 528 BGB zurückfordern, wenn die Eltern verarmt sind — das betrifft auch überschriebene Häuser.
Was zu tun ist, wenn das Sozialamt schreibt
Ein Auskunftsverlangen des Sozialamts bedeutet noch keine Zahlungspflicht; die Auskunft über das Einkommen ist aber Pflicht. Prüfe zuerst, ob dein Bruttoeinkommen im fraglichen Jahr unter 100.000 Euro lag — dann genügt eine entsprechende Erklärung mit Steuerbescheid. Darüber lohnt eine sorgfältige Aufstellung aller abzugsfähigen Positionen, denn jede berufsbedingte Ausgabe, jede Vorsorge und jeder Kredit senkt den Unterhalt. Bei Beträgen über einigen hundert Euro monatlich ist ein Fachanwalt für Familienrecht sinnvoll; der Kontakt zum Sozialamt sollte schriftlich laufen. Wichtig: Unterhalt kann nur ab dem Monat verlangt werden, in dem das Sozialamt die Überleitung anzeigt — nicht rückwirkend.
Quellen
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