Kostenloser Check · Pflege
Elternunterhalt-Check
Müssen Kinder für die Pflege- bzw. Heimkosten ihrer Eltern aufkommen? Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nur ab einem hohen Einkommen. Prüfe es in einem Schritt.
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Das Wichtigste in Kürze
Hinweis: Grobe Orientierung, keine Rechtsberatung. Die genaue Ermittlung des maßgeblichen Einkommens und etwaiger Unterhaltshöhe nimmt das Sozialamt vor. Jedes Kind wird einzeln betrachtet.
Rechtsgrundlage & Quellen
- Angehörigen-Entlastungsgesetz (seit 2020)
- § 94 Abs. 1a SGB XII (100.000-Euro-Einkommensgrenze)
Häufige Fragen
Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) nur, wenn das jeweilige Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Darunter prüft das Sozialamt nicht.
Zählt das Einkommen des Ehepartners mit?
Das Einkommen des Schwiegerkindes wird grundsätzlich nicht herangezogen; maßgeblich ist das Einkommen des eigenen Kindes.
Gilt die Grenze pro Kind?
Ja. Jedes Kind wird einzeln betrachtet — nur Kinder über der Grenze können herangezogen werden.
Was zählt zum Jahresbrutto?
Im Wesentlichen das zu versteuernde Jahreseinkommen aus allen Einkunftsarten. Die genaue Ermittlung nimmt das Sozialamt vor.
Verdient die Tochter 70.000 € brutto im Jahr, wird sie nicht zum Elternunterhalt herangezogen. Erst ab über 100.000 € prüft das Sozialamt eine Beteiligung an den Heimkosten.
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