Kostenloser Generator · Recht & Vorsorge
Patientenverfügung — Vorlage kostenlos erstellen
Lege selbstbestimmt fest, welche medizinischen Maßnahmen du in bestimmten Situationen wünschst — und welche nicht. Der geführte Fragebogen stellt daraus eine schriftliche Patientenverfügung nach BMJ-Empfehlung zusammen, die du ausdruckst und eigenhändig unterschreibst.
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Das Wichtigste in Kürze
📄 Die Patientenverfügung wird wirksam, wenn du sie ausdruckst, mit Ort und Datum versiehst und eigenhändig unterschreibst.
Wichtiger Hinweis: Diese Vorlage orientiert sich an den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), ist aber keine Rechtsberatung. Eine Patientenverfügung sollte mit Bedacht und idealerweise nach ärztlicher und rechtlicher Beratung erstellt werden. Sie ist nur mit eigenhändiger Unterschrift wirksam (§ 1827 BGB) und sollte regelmäßig aktualisiert werden. Ergänze sie um eine Vorsorgevollmacht.
Rechtsgrundlage & Quellen
- § 1827 BGB (Patientenverfügung; vormals § 1901a BGB)
- Bundesministerium der Justiz — Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung
Häufige Fragen
Ist die Patientenverfügung damit rechtsgültig?
Sie wird wirksam, wenn sie schriftlich vorliegt und eigenhändig unterschrieben ist (§ 1827 BGB). Der Generator liefert eine Vorlage nach BMJ-Empfehlung; er ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung.
Muss ich sie notariell beglaubigen lassen?
Nein, eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben. Wichtig sind Schriftform, Datum und eigenhändige Unterschrift.
Wie oft sollte ich sie aktualisieren?
Am besten alle ein bis zwei Jahre. Bestätige sie erneut mit Datum und Unterschrift — das unterstreicht, dass sie deinem aktuellen Willen entspricht.
Brauche ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht?
Ja, das ist dringend zu empfehlen. Die Vollmacht bestimmt, wer für dich entscheiden darf, wenn du es selbst nicht mehr kannst.
Du wählst z. B. die Situation „unmittelbarer Sterbeprozess" und legst fest: keine lebensverlängernden Maßnahmen, aber bestmögliche Schmerz- und Symptomlinderung. Der Generator fügt die passenden Textbausteine zu einem vollständigen Dokument zusammen — mit Feldern für Ort, Datum und deine Unterschrift.
Was eine Patientenverfügung regelt — und was nicht
Mit einer Patientenverfügung legst du nach § 1827 BGB im Voraus fest, welche ärztlichen Maßnahmen du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst, falls du deinen Willen nicht mehr selbst äußern kannst. Ärzte, Betreuer und Bevollmächtigte sind daran gebunden, sofern die Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Die Verfügung ersetzt keine Vorsorgevollmacht: Sie sagt, was geschehen soll, die Vollmacht bestimmt, wer dafür sorgt, dass es geschieht. Beide Dokumente gehören zusammen.
Nicht geregelt werden können aktive Sterbehilfe oder eine Verpflichtung der Ärzte zu medizinisch nicht angezeigten Maßnahmen. Zulässig und sinnvoll sind dagegen Aussagen zu lebenserhaltenden Maßnahmen, künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, künstlicher Beatmung, Dialyse, Antibiotika und zur Schmerz- und Symptombehandlung — jeweils bezogen auf klar beschriebene Situationen.
Warum konkrete Formulierungen entscheidend sind
Der Bundesgerichtshof hat 2016 und 2018 klargestellt, dass allgemeine Sätze wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ nicht ausreichen. Eine wirksame Verfügung benennt die Situationen (unmittelbarer Sterbeprozess, Endstadium einer unheilbaren Krankheit, schwerste Hirnschädigung, weit fortgeschrittene Demenz) und die Maßnahmen, die in diesen Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Der Generator folgt dem Aufbau der Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz, die von Ärzten und Gerichten anerkannt sind, und verbindet Situationen und Maßnahmen so, dass keine Auslegungslücke bleibt.
Ergänzend hilft ein Abschnitt zu persönlichen Wertvorstellungen: Was bedeutet Lebensqualität für dich, welche Erfahrungen mit Krankheit und Sterben im Umfeld haben dich geprägt? Solche Angaben helfen Ärzten und Angehörigen, den mutmaßlichen Willen in Situationen zu ermitteln, die die Verfügung nicht wörtlich erfasst.
Form, Unterschrift und Aufbewahrung
Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein; eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig, eine ärztliche Beratung wird empfohlen und kann auf dem Dokument vermerkt werden. Datum und regelmäßige Bestätigung — etwa alle zwei Jahre mit erneuter Unterschrift — erhöhen die Verbindlichkeit, sind aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung: Eine alte Verfügung gilt, solange sie nicht widerrufen wurde.
Das Original sollte leicht auffindbar sein; Kopien gehören zum Bevollmächtigten, zum Hausarzt und in die Krankenakte. Ein Hinweiskärtchen in der Brieftasche und die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (gegen geringe Gebühr, auch für Privatpersonen) sorgen dafür, dass Gerichte und Ärzte im Ernstfall vom Dokument erfahren.
Häufige Fehler
- Nur die Verfügung, keine Vollmacht: Ohne Bevollmächtigten bestellt das Gericht einen Betreuer, der die Verfügung erst umsetzen muss.
- Widersprüchliche Angaben: Wer Wiederbelebung ablehnt, aber „alle Maßnahmen zur Lebensverlängerung“ wünscht, macht das Dokument unbrauchbar.
- Veraltete Diagnosen: Nach einer schweren Erkrankung sollte die Verfügung auf die neue Situation angepasst werden.
- Nicht gesprochen: Angehörige und Hausarzt sollten den Inhalt kennen — Überraschungen im Ernstfall führen zu Streit und Verzögerung.
Quellen
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