Freitag, 4. September 2026
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Illustration: Pflegetagebuch zum Ausfüllen

Kostenlose Vorlage · Pflege

Pflegetagebuch — Vorlage zum Ausfüllen und Ausdrucken

Dokumentiere den täglichen Hilfebedarf strukturiert nach den sechs Begutachtungs-Modulen. Das ist die beste Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst — füll es am Bildschirm aus und drucke es aus.

Deine Angaben verlassen deinen Browser nicht. Es wird nichts gespeichert oder gesendet.

Das Wichtigste in Kürze

ZweckHilfebedarf für die MD-Begutachtung belegen
Zeitraumein bis zwei Wochen vor dem Termin
ErfasstSelbstständigkeit, Häufigkeit, Dauer je Verrichtung
Wirkungkann den Pflegegrad entscheidend beeinflussen
Selbstständigkeit: S selbstständig · üS überwiegend selbstständig · üU überwiegend unselbstständig · U unselbstständig
VerrichtungSelbstständigkeitHäufigkeitDauer (Min.)Notiz / Auffälligkeit
Mobilität
Aufstehen / ins Bett legen
Umsetzen (z. B. Bett ↔ Stuhl)
Fortbewegen in der Wohnung
Treppensteigen
Selbstversorgung
Waschen / Duschen / Baden
An- und Auskleiden
Toilettengang / Inkontinenzversorgung
Essen
Trinken
Mund-, Zahn- & Körperpflege
Kognition & Kommunikation
Örtliche/zeitliche Orientierung
Gespräche führen / Bedürfnisse mitteilen
Erinnern an Termine/Aufgaben
Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen
Medikamente richten/einnehmen
Verbände / Wundversorgung
Arzt-/Therapiebesuche
Alltag & soziale Kontakte
Tagesablauf gestalten
Beschäftigung / soziale Kontakte pflegen

Hinweis: Das Pflegetagebuch ist eine Vorbereitungshilfe und ersetzt nicht die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Schildere den Hilfebedarf realistisch — auch an schlechten Tagen.

Rechtsgrundlage & Quellen

  • §§ 14, 15 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit, Ermittlung des Pflegegrades)
  • Begutachtungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands (sechs Module des NBA)

Häufige Fragen

Warum ist ein Pflegetagebuch sinnvoll?

Es macht den tatsächlichen Hilfebedarf nachvollziehbar — der im kurzen Begutachtungstermin sonst leicht unterschätzt wird. Ein gut geführtes Tagebuch kann den Pflegegrad entscheidend beeinflussen.

Wie lange sollte ich es führen?

Idealerweise ein bis zwei Wochen vor dem Begutachtungstermin, um auch schwankende Tage abzubilden.

Was gehört hinein?

Je Verrichtung: wie selbstständig die Person ist, wie häufig Unterstützung nötig ist und wie viel Zeit sie in Anspruch nimmt — plus Auffälligkeiten.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Das Tagebuch wird nur in deinem Browser ausgefüllt und gedruckt; nichts wird gesendet oder gespeichert.

Rechenbeispiel

Beispiel-Eintrag „Waschen/Duschen": überwiegend unselbstständig, täglich, ca. 25 Minuten, Hinweis „benötigt vollständige Unterstützung beim Rücken und den Beinen". Solche konkreten Angaben zeigen dem Gutachter den realen Aufwand.

Warum ein Pflegetagebuch die Begutachtung entscheidet

Der Gutachter des Medizinischen Dienstes sieht die pflegebedürftige Person eine knappe Stunde — an einem Tag, oft zu einer Uhrzeit, zu der sie ausgeruht und konzentriert ist. Das Pflegetagebuch zeigt, was in den anderen 23 Stunden und an den schlechten Tagen passiert: nächtliches Aufstehen, vergessene Medikamente, Hilfe beim Anziehen, Unruhe am Abend. Es ist kein amtliches Formular und auch keine Pflicht, wird aber vom Medizinischen Dienst ausdrücklich als Grundlage anerkannt und bei Widersprüchen von Sozialgerichten als Beleg gewertet.

Seit dem Pflegestärkungsgesetz II von 2017 geht es dabei nicht mehr um Minuten. Das frühere „Pflegezeit-Tagebuch“ mit Stoppuhr ist überholt. Heute zählt der Grad der Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen — genau die Struktur, die diese Vorlage abbildet, damit Gutachter und Angehörige dieselbe Sprache sprechen.

So führst du das Tagebuch richtig

Beginne mindestens ein bis zwei Wochen vor dem Begutachtungstermin, besser direkt mit dem Antrag. Trage jeden Tag ein, bei welchen Tätigkeiten Hilfe nötig war und in welcher Form: Hat die Person es allein geschafft, brauchte sie Anleitung oder Aufforderung, teilweise Übernahme oder vollständige Übernahme? Diese vier Stufen entsprechen der Bewertungsskala des NBA — „selbständig“, „überwiegend selbständig“, „überwiegend unselbständig“, „unselbständig“.

Notiere auch Besonderheiten: Stürze, Verwirrtheit, verweigertes Essen, Wahnvorstellungen, nächtliche Unruhe, Schmerzen. Was mehrfach pro Woche vorkommt, gehört ins Tagebuch, denn das Gutachten bewertet den Regelfall. Schreibe knapp und konkret („Hose allein nicht angezogen, Knöpfe nicht geschafft“), nicht wertend. Wer selbst pflegt, führt das Tagebuch aus seiner Sicht; die pflegebedürftige Person kann ergänzen.

Die sechs Module im Überblick

  • Mobilität (10 %): Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen, Halten einer stabilen Sitzposition.
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %, gemeinsam mit Modul 3): Orientierung, Erkennen von Personen, Gespräche führen, Risiken erkennen.
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: nächtliche Unruhe, Aggression, Ängste, Verweigerung, Antriebslosigkeit.
  • Selbstversorgung (40 %): Waschen, Duschen, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilettengang, Umgang mit Inkontinenz.
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %): Medikamente, Injektionen, Verbandswechsel, Arztbesuche, Diäten.
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15 %): Tagesablauf planen, Ruhen und Schlafen, sich beschäftigen, Kontakte pflegen.

Das Tagebuch beim Gutachter einsetzen

Lege das ausgefüllte Tagebuch beim Hausbesuch offen auf den Tisch und gehe es mit dem Gutachter Modul für Modul durch — er wird es dankbar nutzen, weil es seine eigene Struktur spiegelt. Bitte darum, dass die dokumentierten Einschränkungen im Gutachten erwähnt werden. Nach dem Bescheid kannst du das Gutachten anfordern und mit deinen Aufzeichnungen abgleichen; weicht die Bewertung deutlich ab, ist das Tagebuch die Grundlage für einen begründeten Widerspruch innerhalb eines Monats.

Auch nach der Einstufung lohnt es sich, das Tagebuch fortzuführen: Verschlechtert sich der Zustand, belegt es den Antrag auf Höherstufung — und für pflegende Angehörige dokumentiert es den Umfang der Pflege, der für Rentenbeiträge und Pflegezeit beim Arbeitgeber relevant ist.

Quellen

  1. § 14 SGB XI — Begriff der Pflegebedürftigkeit (sechs Bereiche)
  2. § 15 SGB XI — Ermittlung des Pflegegrads
  3. Medizinischer Dienst Bund — Begutachtung Pflegebedürftigkeit
  4. Verbraucherzentrale — Pflegegrad beantragen