Freitag, 4. September 2026
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Illustration: Testament-Vorlage erstellen

Kostenlose Vorlage · Recht & Vorsorge

Testament-Vorlage erstellen

Erstelle eine klar formulierte Vorlage für ein Einzel- oder Berliner Testament. Wichtig: Ein privatschriftliches Testament ist nur gültig, wenn du es vollständig mit der Hand abschreibst, mit Ort und Datum versiehst und unterschreibst (§ 2247 BGB) — ein Ausdruck allein zählt nicht.

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Das Wichtigste in Kürze

Formeigenhändig abschreiben + unterschreiben (§ 2247 BGB)
Ausdruckallein NICHT gültig
Berliner Testamentfür Ehe-/eingetragene Partner (§ 2269 BGB)
PflichtteilKinder/Ehegatte: Hälfte des gesetzlichen Erbteils

✍️ Unbedingt beachten: Diesen Text vollständig von Hand abschreiben, mit Ort & Datum und eigenhändiger Unterschrift. Beim Berliner Testament unterschreiben beide Partner. Der reine Ausdruck ist nicht rechtsgültig.

Wichtiger Hinweis: Mustertext, keine Rechtsberatung. Privatschriftliche Testamente müssen eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden (§ 2247 BGB). Pflichtteilsrechte naher Angehöriger bleiben bestehen (§ 2303 BGB). Bei Immobilien, Unternehmen oder größerem Vermögen wird ein notarielles Testament bzw. anwaltliche Beratung empfohlen.

Rechtsgrundlage & Quellen

  • § 2247 BGB (eigenhändiges Testament — Form), § 2269 BGB (Berliner Testament)
  • § 2303 BGB (Pflichtteil)

Häufige Fragen

Ist ein ausgedrucktes Testament gültig?

Nein. Ein privatschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig (handschriftlich) verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein Ausdruck ist unwirksam. Alternativ gibt es das notarielle Testament.

Was ist ein Berliner Testament?

Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten/eingetragenen Partnern: Sie setzen sich gegenseitig als Erben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des Längerlebenden (§ 2269 BGB).

Was ist der Pflichtteil?

Nahe Angehörige (Kinder, Ehegatte, ggf. Eltern) haben Anspruch auf einen Pflichtteil — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils — selbst wenn sie enterbt werden (§ 2303 BGB).

Sollte ich zum Notar?

Bei größerem Vermögen, Immobilien, Unternehmen oder komplexen Familienverhältnissen ist ein notarielles Testament oder anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.

Rechenbeispiel

Ein Ehepaar wählt das Berliner Testament: Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die beiden Kinder erben nach dem Tod des Längerlebenden zu gleichen Teilen. Die Vorlage wird anschließend von einer Person vollständig handschriftlich abgeschrieben und von beiden unterschrieben.

Gesetzliche Erbfolge oder eigenes Testament

Ohne Testament erben nach der gesetzlichen Erbfolge Ehepartner und Kinder gemeinsam: Bei Zugewinngemeinschaft erhält der Ehepartner die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Der überlebende Partner steht dann mit den Kindern in einer Erbengemeinschaft — über das Haus, das Konto und jeden Verkauf müssen alle gemeinsam entscheiden. Genau das wollen die meisten Paare vermeiden, und dafür braucht es ein Testament. Wer keine Kinder und keinen Ehepartner hat, dessen Nachlass geht an Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen — bis hin zu entfernten Verwandten, im letzten Schritt an den Staat.

Das eigenhändige Testament: Form nach § 2247 BGB

Ein privates Testament ist nur gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben ist — Datum und Ort sollen angegeben werden. Ein am Computer geschriebener und nur unterschriebener Text ist unwirksam. Der Generator erzeugt deshalb eine Vorlage, die du abschreibst: Wort für Wort mit der Hand, mit Vor- und Nachname unterschrieben, jede Seite nummeriert. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten, das einer von Hand schreibt und beide unterschreiben; nach dem ersten Todesfall ist der überlebende Partner an die gemeinsamen Verfügungen gebunden.

Alternativ nimmt ein Notar das Testament auf. Das kostet nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz je nach Nachlasswert — bei 250.000 Euro rund 535 Euro — und erspart später oft den Erbschein, der bei Immobilien ähnlich viel kosten würde. Bei komplizierten Verhältnissen, Patchwork-Familien, Unternehmen oder Auslandsvermögen ist der Notar oder Fachanwalt für Erbrecht in jedem Fall die richtige Adresse.

Berliner Testament, Pflichtteil und typische Klauseln

Die häufigste Gestaltung ist das Berliner Testament: Ehepartner setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des Zweiten. Der Preis: Kinder können nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Eine Pflichtteilsstrafklausel, nach der ein forderndes Kind auch beim zweiten Erbfall nur den Pflichtteil erhält, hält viele davon ab. Steuerlich kann das Berliner Testament nachteilig sein, weil die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall ungenutzt bleiben.

Weitere sinnvolle Klauseln: Ersatzerben für den Fall, dass ein Erbe vorverstirbt; Vermächtnisse für einzelne Gegenstände oder Geldbeträge an Personen, die nicht Erben werden sollen; eine Teilungsanordnung, wer welchen Gegenstand erhält; und bei minderjährigen oder überschuldeten Erben eine Testamentsvollstreckung. Der Generator bietet diese Bausteine an — bei Unsicherheit sollte ein Notar das handschriftliche Ergebnis gegenlesen.

Aufbewahrung und Änderung

Ein Testament, das niemand findet, nützt nichts. Sicher ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht für eine einmalige Gebühr von 75 Euro; das Gericht registriert es im Zentralen Testamentsregister und eröffnet es automatisch nach dem Tod. Zu Hause aufbewahrte Testamente sollten Angehörige kennen — wer ein Testament findet, ist verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzuliefern. Ändern lässt sich ein eigenhändiges Testament jederzeit durch ein neues, das das alte ausdrücklich widerruft; das alte Dokument sollte vernichtet werden, um Widersprüche zu vermeiden.

Quellen

  1. § 2247 BGB — Eigenhändiges Testament
  2. § 2303 BGB — Pflichtteilsberechtigte, Höhe des Pflichtteils
  3. § 2269 BGB — Gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament)
  4. Bundesministerium der Justiz — Erben und Vererben (Broschüre)