Freitag, 4. September 2026
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Illustration: Pflegeantrag-Generator

Kostenloser Generator · Pflege

Pflegeantrag-Generator

Erstelle in wenigen Minuten ein fertiges, druckbares Anschreiben an deine Pflegekasse, um einen Pflegegrad zu beantragen. Ausfüllen, prüfen, drucken oder als PDF speichern.

Deine Angaben verlassen deinen Browser nicht — der Brief wird nur lokal erzeugt.

Das Wichtigste in Kürze

Antragformlos per Brief, Anruf oder online
WichtigAntragsdatum sichern — Leistungen ab Antragsmonat
Nachweisper Einwurf-Einschreiben senden
Datenbleiben im Browser, nichts wird gespeichert

Tipp: Antragsdatum sichern — Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat. Lege vor der Begutachtung am besten ein Pflegetagebuch an.

Wichtiger Hinweis: Dieser Generator erstellt ein formloses Anschreiben. Er ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung. Ein formloser Antrag genügt — die Pflegekasse sendet anschließend die Antragsunterlagen zu.

So geht es weiter

  • Brief unterschreiben und an die Pflegekasse senden (Einwurf-Einschreiben empfohlen, um das Datum zu belegen).
  • Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung.
  • Vorbereiten: Pflegegrade verstehen und ggf. ein Pflegetagebuch führen. Unsicher beim Pflegegrad? Pflegegrad-Rechner.

Rechtsgrundlage & Quellen

  • §§ 18, 33 SGB XI (Begutachtung, Antragstellung); Leistungen ab Antragsmonat (§ 33 Abs. 1 SGB XI)

Häufige Fragen

Reicht ein formloser Antrag?

Ja. Ein kurzer schriftlicher Antrag oder ein Anruf genügt, um das Verfahren zu starten. Die Pflegekasse schickt dann die vollständigen Unterlagen.

Ab wann gibt es Leistungen?

Rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — deshalb ist es wichtig, früh zu beantragen und das Antragsdatum zu sichern.

Rechenbeispiel

Du trägst Name, Anschrift und Pflegekasse ein — der Generator erzeugt sofort ein vollständiges Anschreiben: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI und bitte um Begutachtung durch den Medizinischen Dienst." Drucken, unterschreiben, absenden.

Wer den Antrag stellt und wo er hingehört

Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag — und zwar bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt ist. Antragsberechtigt ist die versicherte Person selbst; Angehörige oder Bevollmächtigte können den Antrag stellen, wenn eine Vollmacht oder gesetzliche Betreuung vorliegt. Ein Anruf bei der Kasse genügt formal bereits, ein schriftlicher Antrag ist aber besser belegbar — das Datum entscheidet, ab wann Leistungen fließen.

Nach § 33 SGB XI wirkt der Antrag auf den Monat der Antragstellung zurück. Wer am 28. eines Monats beantragt, erhält Pflegegeld für den ganzen Monat. Deshalb gilt: Antrag sofort stellen, auch wenn Unterlagen noch fehlen — nachreichen ist jederzeit möglich, ein späteres Antragsdatum kostet bares Geld.

Was der Antrag enthalten sollte

Der Generator erzeugt ein Anschreiben mit allen Angaben, die die Kasse braucht: Versichertennummer, Anschrift, Geburtsdatum, gewünschte Leistungsart (Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination), Beginn des Hilfebedarfs und eine kurze Beschreibung der Einschränkungen. Wichtig ist die Formulierung „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung“ ohne Festlegung auf einen bestimmten Pflegegrad — die Kasse prüft ohnehin alle Stufen, und eine zu niedrige Selbsteinschätzung könnte sich nachteilig auswirken.

Falls bereits Arztberichte, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus oder ein Schwerbehindertenausweis vorliegen, sollten Kopien beiliegen. Sie ersetzen nicht die Begutachtung, beschleunigen aber die Bearbeitung und geben dem Gutachter einen Rahmen. Für den Hausbesuch selbst hilft ein über ein bis zwei Wochen geführtes Pflegetagebuch.

Ablauf nach dem Antrag

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (privat Versicherte: Medicproof) mit der Begutachtung. Der Gutachter kündigt einen Hausbesuch an, prüft die sechs Lebensbereiche des Begutachtungsinstruments und übermittelt sein Gutachten an die Kasse. Diese muss nach § 18 SGB XI innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden; bei Krankenhausaufenthalt oder Hospizversorgung gelten kürzere Fristen von einer Woche. Überschreitet die Kasse die Frist ohne eigenes Verschulden des Antragstellers, zahlt sie pro angefangener Woche Verzögerung 70 Euro.

Im Bescheid steht der Pflegegrad, der Leistungsbeginn und die Höhe der bewilligten Leistung. Das Gutachten selbst wird nicht automatisch mitgeschickt, kann aber angefordert werden — und sollte es, denn nur damit lässt sich prüfen, ob der Gutachter alle Einschränkungen erfasst hat.

Wenn der Antrag abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wird

Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch möglich, zunächst formlos, die Begründung darf nachgereicht werden. Rund ein Drittel der Widersprüche gegen Pflegegrad-Bescheide hat Erfolg — häufig, weil der Gutachter einen guten Tag erlebt hat oder Hilfebedarf beim Ankleiden, bei der Medikamentengabe oder in der Nacht nicht dokumentiert wurde. Der Pflegegrad-Widerspruch-Generator formuliert das Schreiben; die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI unterstützt kostenlos.

Quellen

  1. § 33 SGB XI — Leistungsvoraussetzungen, Antrag
  2. § 18 SGB XI — Begutachtung, Fristen
  3. § 7a SGB XI — Pflegeberatung
  4. Bundesgesundheitsministerium — Online-Ratgeber Pflege: Antrag