Illustration: Pflegekosten-Rechner

Kostenloser Rechner · Pflege

Pflegekosten-Rechner

Was bleibt als Eigenanteil? Vergleiche häusliche Pflege (Pflegegeld oder Pflegedienst) mit dem Heim — inklusive Leistungszuschlag nach Verweildauer.

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Das Wichtigste in Kürze

EigenanteilHeimkosten − Leistung der Pflegekasse − Leistungszuschlag
Leistungszuschlaggestaffelt 15/30/50/75 % nach Verweildauer (§ 43c)
Häusliche PflegeVergleich Pflegegeld / Sachleistung / Kombi
Bei hohem EigenanteilHilfe zur Pflege über das Sozialamt möglich

Wichtiger Hinweis: Vereinfachte Schätzung. Der Heim-Eigenanteil setzt sich aus pflegebedingtem Anteil (EEE), Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten zusammen; der Leistungszuschlag (§ 43c) wirkt nur auf den pflegebedingten Anteil. Maßgeblich ist die Abrechnung der Einrichtung.

So wird gerechnet

  • Heim: Eigenanteil = Heimkosten − Leistung der Pflegekasse (§ 43). Der Leistungszuschlag (§ 43c) senkt den pflegebedingten Eigenanteil je nach Verweildauer um 15 % (1. Jahr), 30 % (2.), 50 % (3.) bzw. 75 % (ab 4. Jahr).
  • Pflegedienst: die Pflegekasse übernimmt bis zur Höhe der Pflegesachleistung; darüber hinausgehende Kosten sind Eigenanteil.
  • Angehörige: Pflegegeld zur freien Verfügung.

Rechtsgrundlage

  • §§ 36, 37, 43, 43c SGB XI

Hoher Eigenanteil? Es kann ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter bestehen.

Rechenbeispiel

Heimkosten 4.000 €/Monat, Pflegegrad 3 (Leistung 1.497 €) und über 12 Monate im Heim (Leistungszuschlag 30 %): Der pflegebedingte Eigenanteil sinkt deutlich, sodass statt der vollen Differenz nur ein reduzierter Betrag selbst zu tragen ist.