Freitag, 4. September 2026
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Illustration: Pflegekosten-Rechner

Kostenloser Rechner · Pflege

Eigenanteil im Pflegeheim berechnen

Was bleibt als Eigenanteil? Vergleiche häusliche Pflege (Pflegegeld oder Pflegedienst) mit dem Heim — inklusive Leistungszuschlag nach Verweildauer.

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Das Wichtigste in Kürze

EigenanteilHeimkosten − Leistung der Pflegekasse − Leistungszuschlag
Leistungszuschlaggestaffelt 15/30/50/75 % nach Verweildauer (§ 43c)
Häusliche PflegeVergleich Pflegegeld / Sachleistung / Kombi
Bei hohem EigenanteilHilfe zur Pflege über das Sozialamt möglich

Wichtiger Hinweis: Vereinfachte Schätzung. Der Heim-Eigenanteil setzt sich aus pflegebedingtem Anteil (EEE), Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten zusammen; der Leistungszuschlag (§ 43c) wirkt nur auf den pflegebedingten Anteil. Maßgeblich ist die Abrechnung der Einrichtung.

So wird gerechnet

  • Heim: Eigenanteil = Heimkosten − Leistung der Pflegekasse (§ 43). Der Leistungszuschlag (§ 43c) senkt den pflegebedingten Eigenanteil je nach Verweildauer um 15 % (1. Jahr), 30 % (2.), 50 % (3.) bzw. 75 % (ab 4. Jahr).
  • Pflegedienst: die Pflegekasse übernimmt bis zur Höhe der Pflegesachleistung; darüber hinausgehende Kosten sind Eigenanteil.
  • Angehörige: Pflegegeld zur freien Verfügung.

Rechtsgrundlage

  • §§ 36, 37, 43, 43c SGB XI

Hoher Eigenanteil? Es kann ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter bestehen.

Rechenbeispiel

Heimkosten 4.000 €/Monat, Pflegegrad 3 (Leistung 1.497 €) und über 12 Monate im Heim (Leistungszuschlag 30 %): Der pflegebedingte Eigenanteil sinkt deutlich, sodass statt der vollen Differenz nur ein reduzierter Betrag selbst zu tragen ist.

Wie sich die Kosten im Pflegeheim zusammensetzen

Die monatliche Rechnung eines Pflegeheims besteht aus vier Teilen: den pflegebedingten Kosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten für Gebäude und Ausstattung sowie in manchen Ländern einer Ausbildungsumlage. Die Pflegeversicherung beteiligt sich nur am ersten Teil — 2026 mit 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5 (§ 43 SGB XI). Alles andere zahlt die pflegebedürftige Person selbst: Unterkunft und Verpflegung liegen je nach Region bei 900 bis 1.500 Euro, Investitionskosten bei 400 bis 700 Euro.

Der pflegebedingte Eigenanteil ist innerhalb eines Heims für alle Pflegegrade gleich hoch (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil), sodass ein höherer Pflegegrad die Kosten nicht erhöht. Im Bundesdurchschnitt lag der gesamte Eigenanteil im ersten Jahr 2025 bei rund 3.000 Euro monatlich, mit erheblichen Unterschieden zwischen Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen.

Der Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer

Seit 2022 zahlt die Pflegekasse zusätzlich einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, gestaffelt nach Verweildauer im Heim: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI). Bei einem pflegebedingten Eigenanteil von 1.400 Euro sinkt die Belastung damit von 1.190 Euro im ersten auf 350 Euro ab dem vierten Jahr. Der Zuschlag gilt nur für den Pflegeanteil, nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten — diese bleiben in voller Höhe bestehen. Der Rechner berücksichtigt den Zuschlag automatisch je nach Aufenthaltsjahr.

Wenn Rente und Vermögen nicht reichen

Reichen Rente, Vermögen und Pflegekasse nicht, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII ein. Vorher muss das eigene Vermögen bis auf ein Schonvermögen von 10.000 Euro (Ehepaare 20.000 Euro) eingesetzt werden; das selbst bewohnte Haus bleibt geschützt, solange der Ehepartner darin lebt. Kinder werden nur herangezogen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt — der Elternunterhalt-Rechner zeigt, ob das der Fall ist. Der Antrag beim Sozialamt sollte gestellt werden, bevor das Vermögen aufgebraucht ist, denn das Amt zahlt erst ab Kenntnis des Bedarfs.

Wer eine private Pflegezusatzversicherung — Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung oder den staatlich geförderten Pflege-Bahr — abgeschlossen hat, sollte die Leistung sofort bei Einzug beantragen; viele Tarife zahlen erst ab Pflegegrad 2 oder 3 und nur bei stationärer Pflege den vollen Satz.

Heimvertrag und Kostensteigerungen

Der Heimvertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz muss alle Entgeltbestandteile einzeln ausweisen und darf Erhöhungen nur mit vierwöchiger schriftlicher Ankündigung und Begründung vornehmen; Bewohner haben ein Recht auf Einsicht in die Kalkulation. Die Pflegesätze werden zwischen Heimträgern und Pflegekassen verhandelt und steigen derzeit jährlich um fünf bis zehn Prozent, vor allem wegen der seit 2022 verpflichtenden Tarifbindung des Pflegepersonals. Für die Planung heißt das: Der heutige Eigenanteil ist nur die Untergrenze. Der Rechner erlaubt deshalb eine jährliche Steigerungsrate, um den Kapitalbedarf über mehrere Jahre abzuschätzen. Bei Streit über Erhöhungen helfen die Verbraucherzentralen und die BIVA-Pflegeschutzbund-Beratung.

Kosten senken und Alternativen prüfen

Nicht jeder Pflegebedarf erfordert ein Heim. Mit Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tagespflege und dem Entlastungsbetrag lässt sich häusliche Pflege oft bis Pflegegrad 3 organisieren — deutlich günstiger, wenn Angehörige mitwirken. Betreutes Wohnen kombiniert eigene Wohnung mit Grundservice und liegt preislich dazwischen. Wer sich für ein Heim entscheidet, sollte die Kostenaufstellungen mehrerer Einrichtungen vergleichen: Die Investitionskosten schwanken stark, und in manchen Bundesländern übernimmt das Land einen Teil davon (Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und dem Saarland). Der Pflegeleistungs-Finder sortiert die passenden Leistungen zur Situation.

Quellen

  1. § 43 SGB XI — Inhalt der Leistung bei vollstationärer Pflege
  2. § 43c SGB XI — Begrenzung des Eigenanteils (Leistungszuschlag)
  3. §§ 61 ff. SGB XII — Hilfe zur Pflege
  4. Bundesgesundheitsministerium — Leistungen der Pflegeversicherung im Heim