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Recht & Vorsorge

Vorsorgevollmacht: Kosten beim Notar und die 10-Euro-Alternative

Eine Vorsorgevollmacht ist auch handschriftlich gültig. Für zwei Situationen brauchst du trotzdem mehr — und für die günstigere davon zahlst du zehn Euro.

Beträge und Rechtsstand geprüft: September 2026

Die gute Nachricht zuerst: Eine Vorsorgevollmacht ist wirksam, sobald sie geschrieben und unterschrieben ist. Es gibt keine Formvorschrift, keine Pflicht zum Notar und keine Gebühr. Trotzdem stellt sich die Kostenfrage — weil eine einfache Vollmacht in zwei Situationen nicht ausreicht und Banken gern eigene Wege gehen.

Drei Stufen, drei Preise

  • Einfach schriftlich — kostenlos

    Selbst geschrieben oder mit einer Vorlage erstellt, mit Datum und eigenhändiger Unterschrift. Rechtlich wirksam. Für die meisten Familien reicht das aus.

    Stand: September 2026
    WegKostenWas geprüft wird
    Einfach schriftlich0 €nichts — trotzdem rechtlich wirksam
    Betreuungsbehörde10 €nur die Echtheit der Unterschrift
    Notarnach GeschäftswertInhalt, Belehrung, Beurkundung
  • Öffentlich beglaubigt bei der Betreuungsbehörde — 10 Euro

    Die Behörde bestätigt, dass die Unterschrift echt ist und von dir stammt. Der Inhalt wird dabei nicht geprüft.

  • Notariell beurkundet — nach Vermögen

    Der Notar prüft und formuliert den Inhalt, belehrt dich und beurkundet. Das kostet am meisten und bietet die höchste Sicherheit.

Die Betreuungsbehörde für zehn Euro

§ 7 BtOG erlaubt der Betreuungsbehörde deiner Stadt oder deines Kreises, Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen. Die Gebühr beträgt 10 Euro je Beglaubigung; die Bundesländer dürfen davon abweichen, und in Härtefällen kann sie entfallen.

Zwei Einschränkungen gibt es. Beglaubigt wird nur, wenn die Vollmacht dem Zweck dient, eine Betreuerbestellung zu vermeiden — also genau bei einer Vorsorgevollmacht. Und beglaubigt wird die Unterschrift, nicht der Inhalt. Wenn dein Text Lücken hat, fallen die dort nicht auf.

Für die meisten Menschen ist das der richtige Weg. Die Beglaubigung macht aus einem privaten Blatt Papier ein Dokument, dem Banken, Behörden und Ärzte deutlich bereitwilliger folgen — zum Preis eines Mittagessens.

Was der Notar kostet

Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Sie richten sich nach dem Geschäftswert, und der bemisst sich bei einer Vollmacht nach § 98 GNotKG nach billigem Ermessen — berücksichtigt werden der Umfang der Vollmacht und dein Vermögen, höchstens jedoch die Hälfte des Vermögens. Gibt es keine ausreichenden Anhaltspunkte, wird pauschal ein Wert von 5.000 Euro angesetzt. Nach oben ist bei einer Million Euro Schluss.

Aus diesem Wert ergibt sich die Gebühr über die Tabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Praktisch heißt das: Wer wenig Vermögen hat, zahlt wenig, und die Kosten steigen mit dem Vermögen deutlich an. Weil jeder Fall anders liegt, nennt dir jedes Notariat den Betrag vorab verbindlich — frag danach, bevor du einen Termin vereinbarst. Eine Patientenverfügung, die mitbeurkundet wird, erhöht den Wert zusätzlich.

Was ohne die richtigen Worte nicht funktioniert

Eine Vollmacht kann formal einwandfrei und trotzdem in dem Moment wertlos sein, in dem es darauf ankommt. § 1820 BGB verlangt für drei besonders eingriffsintensive Entscheidungen, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und diese Maßnahmen ausdrücklich benennt.

  • Ärztliche Maßnahmen mit Lebensgefahr

    Die Einwilligung in eine Untersuchung oder Behandlung, bei der die begründete Gefahr besteht, dass die Person stirbt oder einen schweren länger dauernden Schaden erleidet — und ebenso deren Widerruf.

  • Freiheitsentziehende Unterbringung

    Etwa eine geschlossene Station oder ein Bettgitter über längere Zeit.

  • Ärztliche Zwangsmaßnahmen

    Behandlungen gegen den natürlichen Willen der betroffenen Person.

Eine pauschale Formulierung wie „umfassende Vollmacht in allen Angelegenheiten“ reicht dafür ausdrücklich nicht. Genau hier liegt der eigentliche Wert einer notariellen Beurkundung oder wenigstens einer geprüften Vorlage — nicht in der Beglaubigung der Unterschrift, sondern darin, dass der Text vollständig ist.

Das Bankproblem

Viele Banken akzeptieren eine allgemeine Vorsorgevollmacht nur widerwillig und bestehen auf ihrem eigenen Formular — der sogenannten Konto- oder Bankvollmacht. Rechtlich ist das angreifbar, praktisch verlierst du im Ernstfall Wochen, wenn niemand ans Konto kommt.

Der pragmatische Weg ist deshalb, beides zu machen: die umfassende Vorsorgevollmacht für alle Lebensbereiche und zusätzlich eine Bankvollmacht auf dem Formular des jeweiligen Instituts. Das kostet nichts außer einem Termin in der Filiale.

Was du noch beachten solltest

Eine Vollmacht nützt nur, wenn sie im Notfall gefunden wird. Hinterlege eine Kopie bei der bevollmächtigten Person und trage die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ein — Betreuungsgerichte fragen dort ab, bevor sie eine Betreuung anordnen. Die Registrierung kostet eine geringe Gebühr.

Ergänze die Vollmacht um eine Patientenverfügung, denn beides regelt Unterschiedliches. Und falls du niemanden hast, dem du eine so weitreichende Vollmacht geben möchtest, ist die Betreuungsverfügung der richtige Weg. Ein fertiges Dokument erstellst du mit dem Vorsorgevollmacht-Generator.

Der Kostenvergleich in einem Satz

Für die allermeisten Familien lautet die Rechnung: zehn Euro bei der Betreuungsbehörde, sorgfältig formulierter Text, Kopie beim Bevollmächtigten, Eintrag im Vorsorgeregister — fertig. Zum Notar musst du, wenn Immobilien oder ein Unternehmen im Spiel sind, wenn die Vollmacht besonders weit reichen soll oder wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit im Raum stehen könnten. In diesen Fällen ist die Beurkundung kein Luxus, sondern der einzige Weg, der im Streitfall hält.

Was du auf keinen Fall tun solltest, ist gar nichts zu tun. Ohne Vollmacht entscheidet im Ernstfall ein Betreuungsgericht, wer für dich handelt — und das dauert Wochen, in denen niemand Verträge kündigen, Rechnungen bezahlen oder Behandlungen zustimmen kann. Auch Ehepartner dürfen das nicht automatisch.

Häufige Fragen

Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

Die Gebühr ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem Geschäftswert. Der bemisst sich nach § 98 GNotKG nach dem Umfang der Vollmacht und deinem Vermögen, höchstens nach der Hälfte des Vermögens. Ohne Anhaltspunkte werden 5.000 Euro angesetzt, die Obergrenze liegt bei einer Million Euro. Jedes Notariat nennt dir den Betrag vorab verbindlich.

Geht es auch günstiger als beim Notar?

Ja. Die Betreuungsbehörde deiner Stadt oder deines Kreises beglaubigt die Unterschrift nach § 7 BtOG für 10 Euro. Sie prüft dabei allerdings nur die Echtheit der Unterschrift, nicht den Inhalt.

Ist eine handschriftliche Vorsorgevollmacht gültig?

Ja. Es gibt keine Formvorschrift. Datum und eigenhändige Unterschrift genügen, damit die Vollmacht wirksam ist.

Wann brauche ich zwingend einen Notar?

Wenn die bevollmächtigte Person Grundstücke verkaufen oder belasten können soll. § 29 GBO verlangt dafür eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde. Dasselbe gilt für Geschäfte mit dem Handelsregister.

Warum akzeptiert meine Bank die Vollmacht nicht?

Viele Institute bestehen auf ihrem eigenen Formular. Rechtlich ist das angreifbar, praktisch kostet ein Streit im Ernstfall Wochen. Der pragmatische Weg ist, zusätzlich eine Bankvollmacht in der Filiale zu unterschreiben.

Quellen

  1. § 7 BtOG — Öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
  2. § 98 GNotKG — Geschäftswert bei Vollmachten
  3. § 29 GBO — Form der Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt

Zuletzt geprüft und aktualisiert: 20. Oktober 2026

Dieser Ratgeber wurde von der transparenten KI-Redaktion von herbstlichter recherchiert und erstellt — auf Basis verlässlicher Quellen wie Gesetzen, Behörden und Verbraucherzentralen. Wie wir dabei vorgehen und wann wir Beträge prüfen, steht unter Wie wir arbeiten. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Gesundheitsberatung.

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