Samstag, 5. September 2026
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Wie wir arbeiten

Bei Pflege, Rente und Vorsorge hängen an einer Zahl echte Entscheidungen. Deshalb steht hier offen, woher unsere Angaben stammen, wann wir sie prüfen und was passiert, wenn uns ein Fehler unterläuft.

Welche Quellen wir benutzen

An erster Stelle steht immer der Gesetzestext. Für die Themen dieser Seite sind das vor allem das Elfte Buch Sozialgesetzbuch für die Pflegeversicherung, das Sechste Buch für die Rente, das Fünfte Buch für Krankenkassenleistungen, das Zwölfte Buch für Grundsicherung und Sozialhilfe sowie das Bürgerliche Gesetzbuch für Vollmachten und Erbrecht. Wir zitieren die Paragrafen mit, damit du jede Angabe nachschlagen kannst.

Ergänzend nutzen wir die Angaben der zuständigen Stellen: das Bundesministerium für Gesundheit, die Deutsche Rentenversicherung, den GKV-Spitzenverband und die Verbraucherzentralen. Was dort steht, prüfen wir gegen den Gesetzestext — nicht umgekehrt.

Was wir bewusst nicht tun, ist Zahlen von anderen Ratgeberseiten übernehmen. Genau dort entstehen die Fehler, die sich anschließend durchs Netz kopieren. Wenn ein Betrag nicht aus einer Primärquelle belegbar ist, erklären wir stattdessen die Berechnungslogik und nennen die Stelle, die verbindlich Auskunft gibt.

Wie ein Ratgeber entsteht

  • Frage zuerst

    Wir schreiben zu Fragen, die Menschen tatsächlich stellen — nicht zu Begriffen, die gut klingen. Grundlage ist die Auswertung echter Suchanfragen.

  • Recherche an der Quelle

    Jede Zahl, jede Frist und jede Voraussetzung wird im Gesetzestext nachgeschlagen und mit Fundstelle notiert.

  • Schreiben in klarer Sprache

    Kurze Sätze, erklärte Fachwörter, konkrete Beispiele. Wenn eine Regel kompliziert ist, sagen wir das, statt sie glattzubügeln.

  • Gegenprüfung der Zahlen

    Rechenbeispiele werden nachgerechnet. Beträge, die sich aus Prozentsätzen und Bezugsgrößen ergeben, rechnen wir aus dem Gesetz nach, statt sie zu übernehmen.

  • Quellen unter den Artikel

    Am Ende jedes Ratgebers stehen die verwendeten Fundstellen mit Link, dazu das Datum der letzten Prüfung.

Wann wir prüfen

Sozialrecht altert schnell, und ein veralteter Betrag ist schlimmer als gar keiner. Deshalb haben wir feste Termine.

Stand: September 2026
TerminWas geprüft wird
1. JanuarLeistungen der Pflegeversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen, Regelsätze, Zuschüsse
1. JuliRentenanpassung und alles, was daran hängt — vor allem der Freibetrag bei der Witwenrente
Anlassbezogensobald ein Gesetz geändert wird, das einen unserer Ratgeber betrifft

Über jedem geprüften Ratgeber steht sichtbar, wann wir die Angaben zuletzt kontrolliert haben. Findest du dort ein altes Datum und eine Zahl, die nicht mehr stimmt, schreib uns — das ist der schnellste Weg, es zu korrigieren.

Wer die Texte schreibt

Unsere Ratgeber entstehen mit KI-Unterstützung, und wir kennzeichnen das offen. Unter jedem Artikel steht, welche Redakteurin oder welcher Redakteur verantwortlich ist; die Profile und ihre Schwerpunkte findest du auf der Seite zur KI-Redaktion. Wir erfinden keine Menschen und behaupten keine Erfahrungen, die es nicht gibt.

Die redaktionelle Verantwortung im Sinne des Presserechts liegt bei der im Impressum genannten Person. Sie entscheidet über Themen, gibt Texte frei und verantwortet Korrekturen.

Was wir nicht leisten

Wir erklären Regeln, wir wenden sie nicht auf deinen Fall an. Eine Rechts-, Steuer- oder Gesundheitsberatung ersetzt herbstlichter ausdrücklich nicht — dafür gibt es Pflegeberatungen nach § 7a SGB XI, Sozialverbände, Fachanwältinnen und Ärzte. Wo eine solche Beratung der bessere Weg ist, sagen wir das im Text.

Wir geben außerdem keine Kaufempfehlungen gegen Bezahlung. Wenn ein Beitrag Werbung enthält, ist sie als solche gekennzeichnet.

Wenn uns ein Fehler unterläuft

Er wird korrigiert, sobald wir davon wissen — nicht beim nächsten turnusmäßigen Update. Bei inhaltlich relevanten Änderungen aktualisieren wir zusätzlich das Prüfdatum, damit erkennbar ist, dass sich etwas geändert hat.

Melden kannst du Fehler formlos über das Kontaktformular. Ein Satz mit der Stelle und dem, was nicht stimmt, reicht völlig. Jede Meldung wird gelesen.