Freitag, 4. September 2026
Kontakt Schriftgröße
Rente & Finanzen

Wie viel darfst du zur Witwenrente dazuverdienen?

Ein fester Freibetrag, eine Anrechnung von 40 Prozent und drei Monate, in denen gar nichts zählt. Die Regeln sind einfacher, als ihr Ruf vermuten lässt.

Nach dem Tod des Partners kommt zur Trauer die Sorge ums Geld — und die Angst, durch eigenes Einkommen die Witwenrente zu verlieren. Diese Angst ist meist unbegründet. Ein Job führt nicht dazu, dass die Rente gestrichen wird. Angerechnet wird nur ein Teil dessen, was über einem großzügigen Freibetrag liegt — und Arbeiten lohnt sich damit fast immer.

Die ersten drei Monate zählen gar nicht

Im sogenannten Sterbevierteljahr — den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat — wird eigenes Einkommen überhaupt nicht angerechnet. Die Witwenrente wird in dieser Zeit außerdem in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt. Erst danach greifen Anrechnung und der niedrigere Rentensatz.

Der Freibetrag und was darüber passiert

Geregelt ist die Anrechnung in § 97 SGB VI. Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 liegt der Freibetrag bei 1.122,53 Euro im Monat. Für jedes Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht er sich um 238,11 Euro. Der Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli an die Rentenentwicklung angepasst.

Verdienst du weniger als den Freibetrag, passiert gar nichts — die Rente bleibt ungekürzt. Liegt dein Einkommen darüber, werden 40 Prozent des übersteigenden Teils von der Witwenrente abgezogen. Nicht 100 Prozent, und nicht vom gesamten Einkommen. Von jedem Euro über der Grenze bleiben dir also 60 Cent zusätzlich.

Der Rechenweg, Schritt für Schritt

Verwirrung entsteht meist durch eine Besonderheit: Maßgeblich ist nicht dein Bruttoeinkommen, sondern ein pauschal ermitteltes Nettoeinkommen. Bei Arbeitsentgelt zieht die Rentenversicherung dafür pauschal 40 Prozent vom Brutto ab — unabhängig davon, was tatsächlich an Steuern und Beiträgen anfällt. Diese 40 Prozent haben mit den 40 Prozent der Anrechnung nichts zu tun; sie tauchen nur unglücklicherweise zweimal auf.

Ein Beispiel mit 1.900 Euro Bruttoverdienst im Monat, ohne Kinder.

  • Schritt 1 — pauschales Netto

    1.900 Euro minus 40 Prozent ergibt 1.140 Euro anrechenbares Einkommen.

  • Schritt 2 — Freibetrag abziehen

    1.140 Euro minus 1.122,53 Euro ergibt 17,47 Euro, die über dem Freibetrag liegen.

  • Schritt 3 — 40 Prozent davon anrechnen

    40 Prozent von 17,47 Euro sind 6,99 Euro. Um diesen Betrag wird die Witwenrente monatlich gekürzt.

Aus 1.900 Euro Bruttoverdienst wird also eine Kürzung von rund sieben Euro. Das ist der Grund, warum sich Arbeiten neben der Witwenrente in aller Regel lohnt. Durchrechnen kannst du deinen Fall mit dem Witwenrenten-Rechner.

Große oder kleine Witwenrente — der Unterschied wirkt sich aus

Die Anrechnung trifft beide Formen gleich, aber die Ausgangsbeträge sind sehr verschieden. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird gezahlt, wenn du das 47. Lebensjahr vollendet hast, ein Kind erziehst oder selbst erwerbsgemindert bist. Die kleine Witwenrente liegt bei 25 Prozent und ist bei Ehen ab 2002 auf 24 Monate befristet.

Weil die kleine Witwenrente ohnehin niedrig ist, kann sie durch die Anrechnung schneller vollständig entfallen. Das ändert nichts daran, dass Arbeiten sich lohnt — der Verdienst übersteigt die Kürzung immer deutlich.

Wenn die eigene Altersrente dazukommt

Spätestens mit dem eigenen Rentenbeginn wird es interessant, denn auch die eigene Rente zählt als anrechenbares Einkommen. Hier gilt allerdings ein anderer pauschaler Abzug als beim Arbeitsentgelt — bei Renten ist er deutlich geringer, weil auf sie weniger Abgaben anfallen.

In der Praxis führt das dazu, dass viele Hinterbliebene mit dem Renteneintritt eine spürbare Kürzung der Witwenrente erleben, obwohl sich an ihrer Lebenssituation nichts geändert hat. Rechne das vorher durch, damit es dich nicht überrascht — mit dem Rentenrechner schätzt du deine eigene Rente, den Rest zeigt dir die Rentenauskunft.

Welches Einkommen überhaupt zählt

Angerechnet werden Erwerbseinkommen aus Beschäftigung und Selbstständigkeit sowie Erwerbsersatzeinkommen — etwa die eigene Altersrente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Auch Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen können einbezogen werden.

Nicht angerechnet werden dagegen Leistungen, die einen besonderen Zweck erfüllen. Dazu zählen Pflegegeld aus der Pflegeversicherung, Elterngeld in Teilen, Wohngeld und Grundsicherung. Auch eine Riester-Rente bleibt außen vor.

Was du sonst noch wissen solltest

Wer erneut heiratet, verliert den Anspruch auf die Witwenrente — bekommt dafür aber eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten. Ob sich das rechnet, hängt vom Einzelfall ab.

Und die Witwenrente ist steuerpflichtig wie jede andere Rente auch, mit demselben Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns. Ob dabei tatsächlich Steuer anfällt, entscheidet dein Gesamteinkommen — dazu mehr im Ratgeber zu Rente und Steuer.

Rechne nach, bevor du eine Stelle ablehnst

Die häufigste teure Fehlentscheidung ist der Verzicht auf einen Job aus Angst vor der Anrechnung. Diese Angst rechnet sich nicht. Selbst wenn dein Einkommen deutlich über dem Freibetrag liegt, bleiben dir von jedem zusätzlichen Euro 60 Cent — und die Beitragsjahre erhöhen zugleich deine eigene spätere Rente.

Umgekehrt lohnt es sich, bei einem Einkommen knapp über der Grenze die Zahlen einmal genau anzusehen. Weil der Freibetrag jedes Jahr zum 1. Juli steigt, kann eine Kürzung von selbst wieder verschwinden. Ein Blick in den Rentenbescheid und ein kurzer Anruf bei der Rentenversicherung klären das schneller als jede Überschlagsrechnung — die Auskunft ist kostenlos.

Häufige Fragen

Wird meine Witwenrente gekürzt, wenn ich arbeite?

Nein, nicht automatisch. Es wird nur ein Teil des Einkommens über einem großzügigen Freibetrag angerechnet – 40 Prozent des übersteigenden Betrags. Bei den meisten Fällen lohnt sich Arbeiten trotzdem deutlich, da der Verdienst die Kürzung übersteigt.

Wie hoch ist der Freibetrag für die Witwenrente?

Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 beträgt der Freibetrag 1.122,53 Euro monatlich. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht er sich um 238,11 Euro. Der Betrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst.

Was ist das Sterbevierteljahr und wie wirkt es sich aus?

Das Sterbevierteljahr sind die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat. In dieser Zeit wird eigenes Einkommen überhaupt nicht angerechnet und die Witwenrente wird in voller Höhe gezahlt. Erst danach greifen Anrechnung und niedrigere Rentensätze.

Warum wird beim Einkommen 40 Prozent pauschral abgezogen?

Die Rentenversicherung zieht pauschal 40 Prozent vom Bruttoeinkommen ab, um das anrechenbare Nettoeinkommen zu ermitteln. Dies ist unabhängig von tatsächlichen Steuern und Beiträgen und hat nichts mit den 40 Prozent der Anrechnung zu tun.

Wird meine Witwenrente gekürzt, wenn ich eine eigene Rente bekomme?

Ja, die eigene Rente zählt als anrechenbares Einkommen. Viele Hinterbliebene erleben beim Renteneintritt eine spürbare Kürzung der Witwenrente, auch wenn sich ihre Lebenssituation nicht geändert hat.

Quellen

  1. § 97 SGB VI — Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes
  2. § 18a SGB IV — Anzurechnendes Einkommen
  3. Deutsche Rentenversicherung — Hinterbliebenenrente

Zuletzt geprüft und aktualisiert: 4. September 2026

Dieser Ratgeber wurde von der transparenten KI-Redaktion von herbstlichter recherchiert und erstellt — auf Basis verlässlicher Quellen wie Gesetzen, Behörden und Verbraucherzentralen. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Gesundheitsberatung.

KOMMENTARE (0)

Noch keine Kommentare. Sei der Erste!

Mehr zum Thema Rente & Finanzen
Das könnte dich auch interessieren