Badumbau mit Zuschuss der Pflegekasse: 4.180 Euro
Für die bodengleiche Dusche, den Treppenlift oder die Rampe zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro. Wer zusammenwohnt, bekommt das Vierfache — und fast niemand weiß das.
Beträge und Rechtsstand geprüft: September 2026
Das Bad ist der gefährlichste Raum der Wohnung. Nasse Fliesen, ein hoher Wannenrand, kein Halt zum Festhalten — und ein Sturz genügt, damit aus selbstständigem Wohnen ein Pflegefall wird. Genau deshalb zahlt die Pflegekasse für den Umbau. Der Zuschuss steht in § 40 Absatz 4 SGB XI, er ist keine Ermessensleistung, und er wird trotzdem massenhaft nicht abgerufen.
Wie viel es gibt
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Er ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden. Anspruch hat, wer mindestens Pflegegrad 1 hat — anders als bei Pflegegeld oder Verhinderungspflege reicht hier also schon der kleinste Grad.
| Konstellation | Zuschuss je Maßnahme |
|---|---|
| Eine pflegebedürftige Person | bis 4.180 € |
| Ehepaar, beide mit Pflegegrad | bis 8.360 € |
| Pflege-Wohngemeinschaft mit vier Bewohnern | bis 16.720 € |
Richtig interessant wird es, wenn mehrere pflegebedürftige Menschen zusammenwohnen. Dann gilt der Betrag von 4.180 Euro je Person, und der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro gedeckelt. Ein Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad haben, kommt also auf 8.360 Euro für dasselbe Bad. In einer Pflege-Wohngemeinschaft mit vier Bewohnern sind es 16.720 Euro.
Was gefördert wird
Gefördert wird alles, was die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Das ist bewusst weit gefasst und geht deutlich über das Bad hinaus.
- Im Bad
Bodengleiche Dusche statt Wanne, Wannenlift, rutschhemmender Boden, Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken, erhöhtes WC.
- Beim Zugang
Rampe statt Stufen, Türverbreiterung für den Rollator oder Rollstuhl, Entfernen von Türschwellen, automatische Türöffner.
- Treppen
Ein Treppenlift zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme und wird aus demselben Topf bezuschusst. Welche Modelle es gibt und was sie kosten, steht in der Kaufberatung; die Gesamtkosten schätzt der Treppenlift-Kostenrechner.
- In der Küche und im Wohnraum
Absenkbare Hängeschränke, angepasste Arbeitshöhen, umgebaute Lichtschalter, mehr Bewegungsfläche durch Umbau.
Nicht gefördert werden dagegen reine Modernisierungen ohne Pflegebezug und Gegenstände, die als Pflegehilfsmittel gelten — etwa ein Pflegebett oder ein Hausnotruf. Die laufen über einen eigenen Anspruch, und für Verbrauchsprodukte gibt es zusätzlich 42 Euro im Monat.
Der wichtigste Fehler: zuerst bauen
Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt sein. Wer den Handwerker kommen lässt und danach die Rechnung einreicht, riskiert eine Ablehnung — und dann sind mehrere tausend Euro verloren, auf die ein Anspruch bestanden hätte.
Der Antrag ist formlos möglich. Beschreibe, was umgebaut werden soll und warum es für die Pflege nötig ist, und lege einen Kostenvoranschlag bei. Hilfreich ist eine kurze Begründung aus dem Alltag: Was geht heute nicht mehr, und was wäre nach dem Umbau wieder möglich? Ein Attest oder eine Stellungnahme des Pflegedienstes stärkt den Antrag.
Die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hilft beim Formulieren, und viele Kommunen bieten eine Wohnberatung an, die sich die Wohnung vor Ort ansieht. Beides kostet nichts und erhöht die Erfolgsquote deutlich.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Ablehnungen begründen die Kassen häufig damit, der Umbau sei keine Pflegeerleichterung, sondern eine allgemeine Modernisierung. Dagegen hilft eine konkrete Schilderung des Pflegealltags statt einer Beschreibung der Baumaßnahme. Nicht „neue Dusche", sondern „das Übersteigen des Wannenrands ist ohne zwei Helfer nicht mehr möglich".
Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, und das Verfahren ist kostenfrei. Es gilt dasselbe Vorgehen wie beim Pflegegrad: erst fristwahrend widersprechen, dann in Ruhe begründen.
Wo es außer der Pflegekasse noch Geld gibt
Der Zuschuss der Pflegekasse deckt selten die ganzen Kosten. Drei weitere Quellen lassen sich damit kombinieren.
- Förderbank und Land
Die KfW fördert die Reduzierung von Barrieren mit Zuschuss oder zinsgünstigem Kredit, unabhängig von einem Pflegegrad. Viele Bundesländer und Kommunen legen eigene Programme auf. Auch hier gilt: erst beantragen, dann bauen.
- Die Steuer
Für Handwerkerleistungen gibt es nach § 35a EStG eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung — bar bezahlte Handwerker zählen nicht.
- Der Vermieter
Zur Miete wohnende Menschen brauchen die Zustimmung des Vermieters. Verweigern darf er sie nur, wenn sein Interesse an der unveränderten Wohnung überwiegt — bei einer Pflegesituation ist das selten der Fall. Vereinbart wird meist ein Rückbau beim Auszug.
Rechne die Reihenfolge durch. Der Zuschuss der Pflegekasse mindert die Kosten und damit auch die Bemessungsgrundlage für die Steuerermäßigung — beides zusammen ergibt trotzdem fast immer mehr als jede Quelle allein.
Später noch einmal beantragen
Der Zuschuss ist nicht auf einmal im Leben beschränkt. Verändert sich die Pflegesituation so, dass ein weiterer Umbau nötig wird — etwa weil aus dem Rollator ein Rollstuhl geworden ist —, kann eine neue Maßnahme erneut bezuschusst werden. Wichtig ist, dass es sich um eine tatsächlich neue Notwendigkeit handelt und nicht um die Fortsetzung des alten Vorhabens.
Plane deshalb nicht auf Vorrat, aber auch nicht zu knapp. Wer heute weiß, dass die Treppe in zwei Jahren zum Problem wird, sollte den Umbau des Bads jetzt vollständig machen und die Treppe dann als eigene Maßnahme angehen. Was insgesamt sinnvoll ist, steht im Ratgeber zum barrierefreien Wohnen.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, schon ab Pflegegrad 1. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, gilt der Betrag je Person — der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro begrenzt.
Muss ich den Zuschuss vorher beantragen?
Ja, unbedingt. Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt sein. Wer erst umbaut und dann die Rechnung einreicht, riskiert eine Ablehnung.
Wird ein Treppenlift auch bezuschusst?
Ja. Ein Treppenlift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme und wird aus demselben Topf gefördert wie der Badumbau.
Kann ich den Zuschuss mehrmals bekommen?
Ja. Verändert sich die Pflegesituation so, dass ein weiterer Umbau nötig wird, kann eine neue Maßnahme erneut bezuschusst werden. Es muss sich aber um eine tatsächlich neue Notwendigkeit handeln.
Was tun bei einer Ablehnung?
Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen — das Verfahren ist kostenfrei. Begründe mit dem konkreten Pflegealltag statt mit der Baumaßnahme: nicht neue Dusche, sondern was ohne den Umbau nicht mehr geht.
Quellen
- § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 7a SGB XI — Pflegeberatung
- Bundesministerium für Gesundheit — Pflege
Zuletzt geprüft und aktualisiert: 5. September 2026
Dieser Ratgeber wurde von der transparenten KI-Redaktion von herbstlichter recherchiert und erstellt — auf Basis verlässlicher Quellen wie Gesetzen, Behörden und Verbraucherzentralen. Wie wir dabei vorgehen und wann wir Beträge prüfen, steht unter Wie wir arbeiten. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Gesundheitsberatung.
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