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Erbschein beantragen — Antrag erstellen
Der Erbschein weist deine Erbenstellung gegenüber Banken, dem Grundbuchamt und Behörden nach. Erstelle hier das Anschreiben an das Nachlassgericht — der Termin zur eidesstattlichen Versicherung folgt dort.
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Das Wichtigste in Kürze
📎 Bring zum Termin Personalausweis, Sterbeurkunde, ggf. Testament/Eröffnungsprotokoll und Nachweise zur Verwandtschaft (z. B. Geburts-/Heiratsurkunde) mit.
Hinweis: Mustertext, keine Rechtsberatung. Der Erbschein wird erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beim Nachlassgericht oder Notar erteilt; dieses Anschreiben bereitet den Antrag vor. Prüfe, ob statt eines Erbscheins ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ausreicht (oft günstiger).
Rechtsgrundlage & Quellen
- §§ 2353 ff. BGB (Erbschein), § 352 FamFG (Antrag beim Nachlassgericht)
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) — Gebühren nach Nachlasswert
Häufige Fragen
Wofür brauche ich einen Erbschein?
Er weist gegenüber Banken, Grundbuchamt und Behörden aus, dass du Erbe bist. Oft genügt aber auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Wo beantrage ich ihn?
Beim Nachlassgericht — das ist in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Was ist die eidesstattliche Versicherung?
Eine Erklärung über die Richtigkeit deiner Angaben, die du beim Nachlassgericht oder bei einem Notar abgibst. Dieses Anschreiben bereitet den Antrag vor, ersetzt sie aber nicht.
Was kostet der Erbschein?
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG) und fallen zweimal an (Antrag + Versicherung).
Nach dem Tod der Mutter ohne Testament beantragt der Sohn als gesetzlicher Erbe einen Erbschein beim Amtsgericht am letzten Wohnort der Mutter. Mit diesem Anschreiben kündigt er den Antrag an und vereinbart den Termin zur eidesstattlichen Versicherung.
Wann ein Erbschein nötig ist
Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis des Nachlassgerichts darüber, wer Erbe geworden ist und zu welchem Anteil. Nötig ist er vor allem, wenn Grundstücke umgeschrieben werden sollen und kein notarielles Testament vorliegt, sowie gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden, die die Erbenstellung nachgewiesen haben wollen. Banken dürfen allerdings nicht pauschal einen Erbschein verlangen: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt ein eröffnetes eigenhändiges Testament mit Eröffnungsprotokoll, wenn es die Erbfolge eindeutig ausweist. Eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus macht den Erbschein für Kontozugriffe ebenfalls entbehrlich.
Antrag beim Nachlassgericht
Zuständig ist das Amtsgericht als Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Der Antrag muss die eidesstattliche Versicherung enthalten, dass die Angaben richtig sind — sie wird beim Nachlassgericht oder bei einem Notar abgegeben, weshalb der Antrag nicht einfach per Post erledigt werden kann. Der Generator bereitet das Antragsschreiben mit allen Angaben vor: Angaben zum Erblasser, Grundlage der Erbfolge (Gesetz oder Testament), alle Erben mit Anteilen, Hinweise auf Testamente, Ehe und Kinder, und die Erklärung, dass kein Rechtsstreit über das Erbrecht anhängig ist.
Beizufügen sind Sterbeurkunde, Familienstammbuch oder Geburts- und Heiratsurkunden, die die Verwandtschaft belegen, gegebenenfalls Sterbeurkunden vorverstorbener Erben und das Testament. Bei mehreren Erben genügt der Antrag eines Miterben für einen gemeinschaftlichen Erbschein.
Kosten nach Nachlasswert
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und dem Nettonachlasswert — Vermögen abzüglich Schulden. Für Antrag und eidesstattliche Versicherung fallen zwei Gebühren an: Bei einem Nachlass von 50.000 Euro sind das zusammen rund 330 Euro, bei 250.000 Euro rund 1.070 Euro, bei 500.000 Euro rund 1.870 Euro. Wird die eidesstattliche Versicherung beim Notar abgegeben, kommt dort dieselbe Gebühr zuzüglich Mehrwertsteuer an — das Nachlassgericht ist also günstiger. Ein notarielles Testament hätte diese Kosten erspart, was für Immobilienbesitzer die Entscheidung zwischen eigenhändigem und notariellem Testament beeinflussen sollte.
Ausschlagung, Fristen und Nachlassverbindlichkeiten
Wer den Erbschein beantragt, nimmt die Erbschaft damit an — und haftet für Nachlassschulden. Deshalb sollte vorher geprüft werden, ob der Nachlass überschuldet ist. Die Ausschlagung ist nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls möglich (sechs Monate bei Aufenthalt im Ausland), zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt. Ist die Frist verstrichen, bleiben Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz als Wege, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Für die Erbschaftsteuer gilt unabhängig davon: Der Erwerb ist innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen — der Erbschaftssteuer-Rechner zeigt, ob überhaupt Steuer anfällt.
Quellen
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