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KVdR-Beitragsrechner
Wie viel Kranken- und Pflegeversicherung wird von deiner Rente abgezogen? Berechne den Beitrag in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) — auf gesetzliche Rente und Betriebsrente.
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Das Wichtigste in Kürze
Hinweis: Vereinfachte Schätzung, keine Beratung. Pflichtversichert in der KVdR vorausgesetzt. Beiträge auf Versorgungsbezüge erst oberhalb einer Freigrenze; Kinder-Abschläge bei der Pflege ab dem 2. Kind sind nicht abgebildet. Maßgeblich ist deine Krankenkasse.
Rechtsgrundlage & Quellen
- §§ 247, 248 SGB V (Beitragssätze in der KVdR), § 55 SGB XI (Pflegeversicherung)
- Beitragssätze Stand 2026-06 (KV 14,6 %, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflege 3,6 % / kinderlos 4,2 %)
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Beitrag auf die gesetzliche Rente?
2026 trägst du 7,3 % Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (Ø 2,9 %); die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die andere Hälfte. Die Pflegeversicherung (3,6 %, kinderlos 4,2 %) trägst du allein.
Warum zahle ich auf die Betriebsrente mehr?
Auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten zahlst du den vollen KV-Satz (14,6 % + vollen Zusatzbeitrag) sowie die Pflegeversicherung selbst.
Was ist der Zusatzbeitrag?
Ein kassenindividueller Zusatz zum allgemeinen Beitragssatz. 2026 liegt er im Schnitt bei 2,9 % — deine Kasse kann abweichen.
Gibt es einen Abschlag für Kinder?
Ab dem zweiten Kind sinkt der Pflegebeitrag während der Erziehungsphase gestaffelt. Der Rechner bildet die Grundfälle „mit Kind" und „kinderlos" ab.
Bei 1.500 € gesetzlicher Rente, mit Kindern und 2,9 % Zusatzbeitrag: KV 7,3 % + 1,45 % = 131 €, Pflege 3,6 % = 54 € — zusammen rund 185 € Abzug, es bleiben etwa 1.315 €.
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