Freitag, 4. September 2026
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Illustration: KVdR-Beitragsrechner

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KVdR-Beitragsrechner

Wie viel Kranken- und Pflegeversicherung wird von deiner Rente abgezogen? Berechne den Beitrag in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) — auf gesetzliche Rente und Betriebsrente.

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Das Wichtigste in Kürze

Auf die Rente7,3 % KV + halber Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %)
Pflege3,6 % (kinderlos 4,2 %) — voll vom Rentner
Betriebsrentevoller KV-Satz 14,6 % + voller Zusatzbeitrag
DRV-Zuschussübernimmt die Hälfte des KV-Beitrags auf die Rente

Hinweis: Vereinfachte Schätzung, keine Beratung. Pflicht­versichert in der KVdR vorausgesetzt. Beiträge auf Versorgungsbezüge erst oberhalb einer Freigrenze; Kinder-Abschläge bei der Pflege ab dem 2. Kind sind nicht abgebildet. Maßgeblich ist deine Krankenkasse.

Rechtsgrundlage & Quellen

  • §§ 247, 248 SGB V (Beitragssätze in der KVdR), § 55 SGB XI (Pflegeversicherung)
  • Beitragssätze Stand 2026-06 (KV 14,6 %, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflege 3,6 % / kinderlos 4,2 %)

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Beitrag auf die gesetzliche Rente?

2026 trägst du 7,3 % Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (Ø 2,9 %); die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die andere Hälfte. Die Pflegeversicherung (3,6 %, kinderlos 4,2 %) trägst du allein.

Warum zahle ich auf die Betriebsrente mehr?

Auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten zahlst du den vollen KV-Satz (14,6 % + vollen Zusatzbeitrag) sowie die Pflegeversicherung selbst.

Was ist der Zusatzbeitrag?

Ein kassenindividueller Zusatz zum allgemeinen Beitragssatz. 2026 liegt er im Schnitt bei 2,9 % — deine Kasse kann abweichen.

Gibt es einen Abschlag für Kinder?

Ab dem zweiten Kind sinkt der Pflegebeitrag während der Erziehungsphase gestaffelt. Der Rechner bildet die Grundfälle „mit Kind" und „kinderlos" ab.

Rechenbeispiel

Bei 1.500 € gesetzlicher Rente, mit Kindern und 2,9 % Zusatzbeitrag: KV 7,3 % + 1,45 % = 131 €, Pflege 3,6 % = 54 € — zusammen rund 185 € Abzug, es bleiben etwa 1.315 €.

Wer in die Krankenversicherung der Rentner kommt

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist keine eigene Kasse, sondern der Pflichtversicherungsstatus für Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hinein kommt, wer die 9/10-Regelung erfüllt: In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens — gerechnet vom ersten Beschäftigungstag bis zum Rentenantrag — muss die Person zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein, ob pflichtversichert, freiwillig oder als Familienmitglied. Seit 2017 werden dabei für jedes Kind drei Jahre gutgeschrieben, was vielen Frauen den Zugang erleichtert hat.

Wer die Regel verfehlt — typisch nach langer Selbständigkeit, Beamtenzeit oder privater Versicherung —, bleibt privat versichert oder wird freiwilliges Mitglied der GKV. Der Unterschied ist erheblich: Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge auf alle Einkünfte einschließlich Mieten, Zinsen und Privatrenten, Pflichtversicherte in der KVdR nur auf gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen.

Die Beiträge 2026 im Detail

Auf die gesetzliche Rente zahlt der Rentner den halben allgemeinen Beitragssatz, also 7,3 Prozent, plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags — bei einem Durchschnitt von 2,9 Prozent sind das 1,45 Prozent. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung dagegen zahlt der Rentner allein: 3,6 Prozent, Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 Prozent; Eltern mit mehreren Kindern unter 25 erhalten Abschläge. Zusammen gehen von einer Bruttorente von 1.500 Euro damit rund 185 Euro ab.

Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge werden härter belastet: Auf sie fällt der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag an, allerdings erst oberhalb eines Freibetrags von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße — 2026 rund 198 Euro monatlich. Für die Pflegeversicherung gilt statt des Freibetrags nur eine Freigrenze in gleicher Höhe.

Was der Rechner ausrechnet

Der Rechner nimmt Bruttorente, Betriebsrente und den Zusatzbeitrag deiner Kasse und zeigt die monatlichen Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie die verbleibende Rente vor Steuern. Der Zusatzbeitrag lässt sich anpassen — er unterscheidet sich zwischen den Kassen um bis zu drei Prozentpunkte, was bei einer Rente von 1.500 Euro bis zu 22 Euro im Monat ausmacht. Ein Kassenwechsel ist für Rentner jederzeit mit zwei Monaten Frist möglich.

Familienversicherung und Nebeneinkünfte

Ehepartner ohne eigenes Einkommen über 535 Euro monatlich (bei Minijob 556 Euro) sind in der KVdR beitragsfrei familienversichert — ein Vorteil gegenüber der privaten Versicherung, wo jede Person einen eigenen Beitrag zahlt. Arbeitet ein Rentner nebenbei, fallen auf den Lohn die normalen Arbeitnehmerbeiträge an; ein Minijob bleibt beitragsfrei. Mieteinnahmen, Zinsen und private Rentenversicherungen sind für Pflichtversicherte in der KVdR beitragsfrei — der wesentliche Grund, warum sich der Status lohnt und warum die 9/10-Regelung bei der Planung des Erwerbslebens beachtet werden sollte, etwa bei einem Wechsel in die private Versicherung nach dem 45. Lebensjahr.

Privat versicherte Rentner

Wer privat versichert bleibt, zahlt seinen vollen Tarifbeitrag weiter, erhält aber von der Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe des halben allgemeinen Beitragssatzes plus halbem durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf die Rente — maximal die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags. Die Pflegepflichtversicherung kommt ohne Zuschuss hinzu. Weil PKV-Beiträge im Alter weiter steigen, sollten Beitragsentlastungstarife, der Standardtarif für vor 2009 Versicherte und die Beitragsrückstellungen rechtzeitig vor der Rente geprüft werden; ein Wechsel in die GKV ist ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Quellen

  1. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V — Versicherungspflicht der Rentner (9/10-Regelung)
  2. § 249a SGB V — Tragung der Beiträge bei Rentnern
  3. § 226 SGB V — Beitragspflichtige Einnahmen, Freibetrag Versorgungsbezüge
  4. Deutsche Rentenversicherung — Krankenversicherung der Rentner