Dienstag, 21. Juli 2026
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Illustration: Rundfunkbeitrag-Befreiung

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Rundfunkbeitrag-Befreiung

Wer Grundsicherung bezieht oder das Merkzeichen RF hat, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien oder ihn ermäßigen lassen. Erstelle hier das passende Anschreiben an den Beitragsservice.

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Das Wichtigste in Kürze

Befreiungu. a. bei Grundsicherung, Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege
Ermäßigungmit Merkzeichen RF (ein Drittel)
NachweisLeistungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis
StelleBeitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio

📎 Lege eine Kopie des genannten Nachweises bei (Leistungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis).

Hinweis: Mustertext, keine Rechtsberatung. Die Befreiung/Ermäßigung setzt einen gültigen Nachweis voraus; über den Antrag entscheidet der Beitragsservice. Der Antrag ist auch online möglich.

Rechtsgrundlage & Quellen

  • § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Befreiung und Ermäßigung)
  • Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Häufige Fragen

Wer kann sich befreien lassen?

Unter anderem Empfänger von Grundsicherung im Alter, von Hilfe zur Pflege oder Sozialhilfe. Eine Ermäßigung gibt es u. a. mit dem Merkzeichen RF.

Was muss ich beifügen?

Einen aktuellen Nachweis, etwa den Leistungsbescheid des Sozialamts oder den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF.

Geht das rückwirkend?

Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend möglich; maßgeblich sind die Regeln des Beitragsservice.

Wohin schicke ich den Antrag?

An den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Köln). Online ist der Antrag ebenfalls möglich.

Rechenbeispiel

Eine Rentnerin mit Grundsicherung im Alter legt ihren aktuellen Leistungsbescheid bei und beantragt die vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Mit Merkzeichen RF wäre alternativ eine Ermäßigung auf ein Drittel möglich.