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Rundfunkbeitrag-Befreiung
Wer Grundsicherung bezieht oder das Merkzeichen RF hat, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien oder ihn ermäßigen lassen. Erstelle hier das passende Anschreiben an den Beitragsservice.
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Das Wichtigste in Kürze
📎 Lege eine Kopie des genannten Nachweises bei (Leistungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis).
Hinweis: Mustertext, keine Rechtsberatung. Die Befreiung/Ermäßigung setzt einen gültigen Nachweis voraus; über den Antrag entscheidet der Beitragsservice. Der Antrag ist auch online möglich.
Rechtsgrundlage & Quellen
- § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Befreiung und Ermäßigung)
- Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Häufige Fragen
Wer kann sich befreien lassen?
Unter anderem Empfänger von Grundsicherung im Alter, von Hilfe zur Pflege oder Sozialhilfe. Eine Ermäßigung gibt es u. a. mit dem Merkzeichen RF.
Was muss ich beifügen?
Einen aktuellen Nachweis, etwa den Leistungsbescheid des Sozialamts oder den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF.
Geht das rückwirkend?
Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend möglich; maßgeblich sind die Regeln des Beitragsservice.
Wohin schicke ich den Antrag?
An den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Köln). Online ist der Antrag ebenfalls möglich.
Eine Rentnerin mit Grundsicherung im Alter legt ihren aktuellen Leistungsbescheid bei und beantragt die vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Mit Merkzeichen RF wäre alternativ eine Ermäßigung auf ein Drittel möglich.
Wer sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann
Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro monatlich ist je Wohnung zu zahlen — unabhängig davon, ob Geräte vorhanden sind. Eine Befreiung nach § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) gibt es für Empfänger bestimmter Sozialleistungen: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bürgergeld, Hilfe zur Pflege, Sozialhilfe, Wohngeld allein reicht dagegen nicht. Ebenfalls befreit werden Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe sowie Personen, deren Einkommen die Grenze für Sozialleistungen um weniger als den Rundfunkbeitrag überschreitet — der sogenannte Härtefall nach § 4 Abs. 6.
Wer mit einer befreiten Person in einer Wohnung lebt, ist ebenfalls beitragsfrei, weil der Beitrag je Wohnung nur einmal anfällt. Ehepartner und Lebenspartner in Bedarfsgemeinschaft sind vom Bescheid mit erfasst.
Ermäßigung bei Merkzeichen RF
Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen nur ein Drittel des Beitrags, also 6,12 Euro monatlich. RF erhalten blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit GdB von mindestens 60 allein wegen der Sehbehinderung, hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, und Menschen mit einem GdB von mindestens 80, die wegen ihres Leidens ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Das Merkzeichen wird beim Versorgungsamt mit dem Schwerbehindertenausweis beantragt — der Beitragsservice prüft es nicht selbst.
So stellst du den Antrag
Der Antrag geht an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln — online oder mit dem vom Generator erzeugten Schreiben. Beizufügen ist der aktuelle Leistungsbescheid in Kopie (Grundsicherungsbescheid, Bescheid über Hilfe zur Pflege) beziehungsweise der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF, Vorder- und Rückseite. Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung und rückwirkend bis zu drei Jahre, wenn der Befreiungsgrund schon vorher bestand und nachgewiesen wird — zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.
Befreiungen werden für die Dauer des Leistungsbescheids erteilt, längstens für drei Jahre; danach ist ein neuer Antrag mit aktuellem Bescheid nötig. Wer den Folgeantrag versäumt, wird wieder beitragspflichtig und erhält Zahlungsaufforderungen — deshalb den Ablauf im Kalender notieren.
Pflegeheim, Krankenhaus und Zweitwohnung
Wer dauerhaft in ein Pflegeheim zieht, hat dort in der Regel keine eigene „Wohnung“ im Sinne des Staatsvertrags — Heimzimmer in stationären Einrichtungen sind beitragsfrei, die bisherige Wohnung sollte beim Beitragsservice abgemeldet werden, sobald sie aufgelöst ist. Für betreutes Wohnen mit eigenem abgeschlossenem Appartement gilt dagegen die normale Beitragspflicht. Längere Krankenhausaufenthalte ändern nichts an der Beitragspflicht für die Wohnung. Wer neben der Hauptwohnung eine Zweitwohnung oder Ferienwohnung nutzt, kann sich seit 2019 auf Antrag für die Nebenwohnung befreien lassen — der Beitrag ist nur einmal je Person zu zahlen.
Härtefall bei knapp verfehlter Leistungsgrenze
Besonders für Rentner interessant ist der Härtefall: Wer keine Grundsicherung erhält, weil sein Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 Euro monatlich übersteigt, kann trotzdem befreit werden. Dafür ist ein ablehnender Bescheid des Sozialamts nötig, aus dem die Überschreitung hervorgeht — es lohnt sich also, Grundsicherung auch dann zu beantragen, wenn der Anspruch knapp scheitert. Der Grundsicherungs-Rechner zeigt, wie nah du an der Grenze liegst.

