Dienstag, 21. Juli 2026
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Illustration: Schwerbehinderten-Antrag

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Schwerbehinderten-Antrag

Mit der Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) sichern sich viele Senior:innen wichtige Nachteilsausgleiche. Erstelle hier den Antrag an das Versorgungsamt — als Erst- oder Verschlimmerungsantrag.

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Das Wichtigste in Kürze

Schwerbehindertab GdB 50
ZuständigVersorgungsamt des Bundeslandes
MerkzeichenG, aG, B, H, Bl, Gl, RF
VorteileSteuerfreibetrag, ÖPNV, Kündigungsschutz u. a.

📎 Befundberichte beschleunigen das Verfahren. Das Versorgungsamt holt Unterlagen aber auch selbst bei den genannten Ärzten ein.

Hinweis: Mustertext, keine Rechtsberatung. Viele Bundesländer bieten zusätzlich Online- oder Formular-Anträge an; ein formloser Antrag wahrt aber bereits den Zeitpunkt. Den GdB stellt allein das Versorgungsamt fest.

Rechtsgrundlage & Quellen

  • § 152 SGB IX (Feststellung des Grads der Behinderung, Ausweis)
  • Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) — Merkzeichen

Häufige Fragen

Ab welchem GdB gilt man als schwerbehindert?

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Den GdB stellt das Versorgungsamt anhand ärztlicher Befunde fest.

Was bringt der Ausweis?

Nachteilsausgleiche wie Steuerfreibeträge, Vergünstigungen im Nahverkehr, besonderen Kündigungsschutz und je nach Merkzeichen weitere Erleichterungen.

Was sind Merkzeichen?

Buchstaben wie G (Gehbehinderung), aG (außergewöhnlich), B (Begleitperson), H (hilflos), Bl (blind), Gl (gehörlos), RF (Rundfunkermäßigung). Sie schalten bestimmte Nachteilsausgleiche frei.

Wo stelle ich den Antrag?

Beim Versorgungsamt bzw. der für dich zuständigen Stelle deines Bundeslandes. Ein formloser Antrag startet das Verfahren; meist folgt ein Formular.

Rechenbeispiel

Eine 72-jährige Person mit fortgeschrittener Arthrose und Herzerkrankung stellt einen Erstantrag, listet die behandelnden Fachärzte auf und bittet um Prüfung des Merkzeichens G. Das Versorgungsamt fordert die Befunde an und stellt den GdB fest.