Dienstag, 8. September 2026
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Pflege & Beruf

Pflegeunterstützungsgeld: zehn Tage bezahlt freinehmen

Wenn von einem Tag auf den anderen alles anders ist, brauchst du zuerst Zeit. Zehn Arbeitstage im Jahr kannst du dafür der Arbeit fernbleiben — und bekommst dafür Geld.

Beträge und Rechtsstand geprüft: September 2026

Der Anruf aus dem Krankenhaus kommt selten zu einem passenden Zeitpunkt. Die Mutter ist gestürzt, der Vater kommt nicht mehr allein zurecht — und du sitzt im Büro und weißt nicht, wie du in den nächsten Tagen beides schaffen sollst. Genau für diese ersten Tage gibt es das Pflegeunterstützungsgeld. Es ist die am wenigsten bekannte und zugleich am schnellsten wirkende Leistung der Pflegeversicherung.

Zwei Dinge, die zusammengehören

Der Anspruch hat zwei Teile, die man auseinanderhalten muss. Das Pflegezeitgesetz gibt dir das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn du für einen nahen Angehörigen eine akute Pflegesituation organisieren oder eine Versorgung sicherstellen musst. Das ist die arbeitsrechtliche Seite — sie gilt in Betrieben jeder Größe.

§ 44a SGB XI regelt die finanzielle Seite. Wer für diese Tage weder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber noch Kranken- oder Verletztengeld bekommt, erhält von der Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld. Die Freistellung allein bringt also noch kein Geld — beides muss zusammenkommen.

Wie viel es gibt

Die Höhe richtet sich nach denselben Regeln wie das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Gezahlt werden 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn du in den vergangenen zwölf Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bezogen hast, sind es 100 Prozent.

Stand: September 2026
PunktRegelung
Dauerbis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr und je pflegebedürftiger Person
Höhe im Regelfall90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts
Mit Einmalzahlungen in den letzten zwölf Monaten100 %
Obergrenze70 % der Beitragsbemessungsgrenze
Wer zahltdie Pflegekasse der pflegebedürftigen Person

Nach oben ist die Leistung begrenzt, und zwar auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Weil diese Grenze jedes Jahr steigt, ändert sich auch der Tageshöchstbetrag jährlich — den aktuellen Wert nennt dir die Pflegekasse auf Nachfrage. Für die allermeisten Beschäftigten spielt die Obergrenze ohnehin keine Rolle.

Wer als naher Angehöriger gilt

Der Begriff ist weiter gefasst, als die meisten vermuten. Dazu zählen Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehe- und Lebenspartner samt deren Eltern, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Schwägerinnen und Schwäger sowie Enkelkinder. Auch Partnerinnen und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft sind erfasst.

Ein bereits festgestellter Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Es genügt, dass die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich eintritt — genau darum geht es ja in der akuten Situation. Einen Nachweis darüber verlangt die Kasse allerdings.

So gehst du vor

  • Den Arbeitgeber unverzüglich informieren

    Ein Anruf am selben Tag genügt zunächst. Teile mit, dass du wegen einer akuten Pflegesituation fernbleibst und wie lange voraussichtlich.

  • Ärztliche Bescheinigung besorgen

    Der Arbeitgeber kann eine Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit und den Bedarf verlangen. Hol sie beim Hausarzt oder im Krankenhaus, dort kennt man die Formulierung.

  • Bei der Pflegekasse beantragen

    Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, nicht deine eigene. Der Antrag muss unverzüglich gestellt werden — warte nicht, bis die Tage vorbei sind.

  • Verdienstnachweis einreichen

    Die Kasse braucht eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das ausgefallene Entgelt, um die 90 Prozent berechnen zu können.

Die häufigsten Fehler

Der teuerste ist Urlaub zu nehmen. Wer die ersten Tage mit Urlaubstagen überbrückt, verliert den Anspruch für diese Tage — Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz und Urlaub schließen sich aus. Nimm die Freistellung, nicht den Urlaub.

Der zweite ist zu spätes Beantragen. „Unverzüglich" heißt ohne schuldhaftes Zögern, also innerhalb weniger Tage. Wer erst nach Wochen daran denkt, riskiert eine Ablehnung.

Und der dritte ist, es bei diesen zehn Tagen zu belassen. Sie sind für die Organisation gedacht, nicht für die Pflege selbst. Nutze sie, um den Pflegegrad zu beantragen — Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat — und um die Versorgung aufzubauen.

Was der Arbeitgeber darf — und was nicht

Er darf eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit und den akuten Bedarf verlangen. Er darf nicht verlangen, dass du stattdessen Urlaub nimmst, Gleitzeit abbaust oder die Freistellung mit ihm „aushandelst“. Das Recht auf die zehn Tage entsteht durch deine Anzeige, nicht durch seine Zustimmung.

Er muss dich außerdem auf Verlangen über das ausgefallene Entgelt bescheinigen, damit die Pflegekasse rechnen kann. Kündigungsschutz besteht ab der Ankündigung: Wegen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung darf dir nicht gekündigt werden. Wenn ein Betrieb sich querstellt, hilft ein Anruf beim Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft meist schneller als eine lange Diskussion.

Was danach kommt

Reichen zehn Tage nicht, gibt es die Pflegezeit von bis zu sechs Monaten und die Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten, beide mit einem zinslosen Darlehen des Bundesamts für Familie. Der Überblick dazu steht im Ratgeber zu Pflege und Beruf.

Und denk an deine eigene Absicherung. Ab Pflegegrad 2 und zehn Stunden Pflege in der Woche zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für dich. Was es sonst noch gibt, steht im Überblick zu Geld für pflegende Angehörige.

Ein letzter Hinweis, der viel Zeit spart: Kläre gleich in den ersten Tagen, wer in der Familie welche Aufgabe übernimmt und wer gegenüber Ärzten und Kassen sprechen darf. Ohne Vorsorgevollmacht darf nämlich niemand — auch der Ehepartner nicht — automatisch Verträge kündigen, Kontoangelegenheiten regeln oder Behandlungen zustimmen. Das ist die Aufgabe, die in diesen zehn Tagen am dringendsten erledigt gehört.

Häufige Fragen

Wie viele Tage Pflegeunterstützungsgeld stehen mir zu?

Bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und je pflegebedürftiger Person. Teilen sich mehrere Beschäftigte die Sorge um denselben Angehörigen, ist der Gesamtanspruch auf zehn Tage begrenzt.

Wie hoch ist die Leistung?

90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen in den letzten zwölf Monaten 100 Prozent. Nach oben ist die Leistung auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.

Brauche ich schon einen Pflegegrad?

Nein. Es genügt, dass die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich eintritt. Eine ärztliche Bescheinigung darüber verlangt die Kasse allerdings.

Wer zahlt das Pflegeunterstützungsgeld?

Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, nicht deine eigene Kasse. Dorthin geht auch der Antrag.

Kann ich stattdessen Urlaub nehmen?

Davon ist abzuraten. Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz und Urlaub schließen sich aus — wer Urlaubstage nimmt, verliert für diese Tage den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

Quellen

  1. § 44a SGB XI — Pflegeunterstützungsgeld
  2. § 45 SGB V — Höhe des Krankengeldes bei Erkrankung eines Kindes
  3. Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

Zuletzt geprüft und aktualisiert: 8. September 2026

Dieser Ratgeber wurde von der transparenten KI-Redaktion von herbstlichter recherchiert und erstellt — auf Basis verlässlicher Quellen wie Gesetzen, Behörden und Verbraucherzentralen. Wie wir dabei vorgehen und wann wir Beträge prüfen, steht unter Wie wir arbeiten. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Gesundheitsberatung.

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