Ist Verhinderungspflege steuerfrei? Was für Angehörige gilt
Deine Schwester hat die Pflege übernommen und Geld dafür bekommen — muss sie das versteuern? In den meisten Familien lautet die Antwort nein, aber es gibt eine klare Grenze.
Sobald in der Familie Geld für Pflege fließt, kommt die Frage auf, ob das Finanzamt etwas davon will. Bei der Verhinderungspflege ist die Sorge meist unbegründet — der Gesetzgeber hat genau für diesen Fall eine eigene Steuerbefreiung geschaffen. Sie greift aber nicht grenzenlos, und sie greift nicht für jeden. Entscheidend ist, wer die Ersatzpflege übernommen hat und wie viel dafür geflossen ist.
Die Regel: steuerfrei bei Angehörigen und sittlicher Pflicht
Maßgeblich ist § 3 Nummer 36 des Einkommensteuergesetzes. Danach sind Einnahmen für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung oder Hilfen bei der Haushaltsführung steuerfrei, wenn zwei Dinge zusammenkommen. Erstens muss die Leistung von Angehörigen der pflegebedürftigen Person erbracht werden oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht erfüllen. Zweitens muss das Geld aus dem Pflegegeld nach den gesetzlichen Vorschriften stammen oder aus einer vergleichbaren privaten Versicherungsleistung.
Der zweite Punkt wird oft missverstanden. Gemeint ist nicht, dass ausgerechnet der Pflegegeld-Überweisungsbetrag weitergereicht werden muss. Gemeint sind Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege — dazu zählt auch die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.
Wo die Grenze liegt
Steuerfrei ist das Geld nur bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI, mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI. Für das Jahr 2026 heißt das konkret, dass der Betrag pro Monat mit dem Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrads verglichen wird.
Liegt das, was die Ersatzperson bekommen hat, in diesem Rahmen, ist nichts zu erklären und nichts zu versteuern. Erst darüber hinaus wird der übersteigende Teil zu steuerpflichtigen Einkünften.
Wann doch Steuern anfallen
Steuerpflichtig wird es in drei Konstellationen. Wer die Pflege erwerbsmäßig betreibt, also daraus regelmäßig Einkommen erzielt, fällt aus der Befreiung heraus — unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Wer mehr erhält als das Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrads, muss den übersteigenden Teil angeben. Und wer als Pflegedienst oder Selbstständiger abrechnet, hat ohnehin Betriebseinnahmen; das ist dann sein Thema und nicht deines.
Für pflegende Angehörige gilt außerdem eine oft übersehene Grenze im Sozialrecht: Nahe Angehörige, die nicht erwerbsmäßig pflegen, bekommen aus der Verhinderungspflege höchstens das Pflegegeld für bis zu zwei Monate erstattet, zuzüglich nachgewiesener notwendiger Aufwendungen. Damit bleibt die Erstattung in aller Regel schon von selbst im steuerfreien Rahmen. Wie sich das berechnet, steht im Ratgeber zum Stundenlohn bei der Verhinderungspflege.
Was du trotzdem dokumentieren solltest
Auch wenn nichts zu versteuern ist, lohnt sich eine saubere Ablage. Halte fest, an welchen Tagen die Ersatzpflege stattgefunden hat, wer sie übernommen hat und welcher Betrag geflossen ist. Überweise das Geld statt es bar zu übergeben — der Kontoauszug ist zugleich der Beleg, den die Pflegekasse für die Erstattung sehen will. Damit hast du beide Seiten abgedeckt, die Kasse und im unwahrscheinlichen Fall auch das Finanzamt.
Wird es komplizierter, etwa weil jemand mehrere Menschen pflegt oder deutlich mehr als das Pflegegeld erhält, ist das der Punkt für eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Die Befreiung nach § 3 Nr. 36 EStG ist eindeutig formuliert, ihre Anwendung im Einzelfall aber nicht immer.
Und das Pflegegeld selbst?
Auch das Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person von der Pflegekasse bekommt, ist steuerfrei. Das ergibt sich bereits aus § 3 Nummer 1 Buchstabe a EStG, der Leistungen aus einer Pflegeversicherung ausdrücklich nennt. Es taucht deshalb in keiner Steuererklärung auf und mindert auch keine Freibeträge. Erst wenn dieses Geld an eine Pflegeperson weitergereicht wird, stellt sich überhaupt die Frage nach deren Einkünften — und dafür gibt es dann die Befreiung in Nummer 36.
Das Gleiche gilt für die übrigen Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel oder der Zuschuss zum Wohnumbau sind Versicherungsleistungen und damit ebenfalls steuerfrei. Wer sie bezieht, muss dazu nichts erklären.
Steuer ist nicht dasselbe wie Sozialversicherung
Ein Punkt wird oft verwechselt. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 36 EStG sagt nichts darüber aus, ob Sozialabgaben anfallen. Das sind zwei getrennte Fragen mit getrennten Regeln, und die eine beantwortet die andere nicht.
Solange die Hilfe im familiären Rahmen bleibt und aus persönlicher Verbundenheit erfolgt, entsteht kein Beschäftigungsverhältnis — dann ist auch sozialversicherungsrechtlich nichts zu veranlassen. Wer dagegen eine Privatperson regelmäßig und nach Weisung gegen Bezahlung einsetzt, beschäftigt sie unter Umständen. Der saubere Weg ist dann die Anmeldung als Minijob im Haushaltsscheckverfahren. Für die gelegentliche Vertretung durch die Schwester ist das kein Thema, für eine dauerhafte Betreuung durch eine Nachbarin schon.
Umgekehrt kann für pflegende Angehörige sogar ein eigener Anspruch entstehen. Wer mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge von der Pflegekasse gezahlt. Das ist keine Steuerfrage, sondern eine Leistung — und sie wird häufig übersehen.
Mehr zu Anspruch, Budget und Ablauf findest du im Überblick zur Verhinderungspflege.
Häufige Fragen
Ist Pflegegeld für Verhinderungspflege durch Angehörige steuerfrei?
Ja, Einnahmen für Verhinderungspflege sind nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei, wenn die Pflege von Angehörigen oder Personen erbracht wird, die eine sittliche Pflicht erfüllen, und das Geld aus der Pflegeversicherung stammt.
Bis zu welcher Höhe bleibt das Pflegegeld steuerfrei?
Das Pflegegeld bleibt steuerfrei bis zur Höhe des monatlichen Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrads, mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrags von 131 Euro. Alles darüber hinaus wird steuerpflichtig.
Wann wird die Pflege steuerpflichtig?
Steuern fallen an, wenn die Pflege erwerbsmäßig betrieben wird, der gezahlte Betrag das Pflegegeld des Pflegegrads übersteigt, oder die Pflege durch einen Pflegedienst oder Selbstständigen erbracht wird.
Was ist eine sittliche Pflicht im Sinne der Steuerbefreiung?
Eine sittliche Pflicht liegt vor, wenn Hilfe aus persönlicher Beziehung geleistet wird, nicht als gewerbliches Geschäft. Das können auch Nachbarn oder enge Freunde erfüllen, nicht nur Verwandte.
Quellen
- § 3 Nr. 36 EStG — Steuerfreie Einnahmen für Pflegeleistungen
- § 39 SGB XI — Verhinderungspflege
- § 37 SGB XI — Pflegegeld
Zuletzt geprüft und aktualisiert: 4. September 2026
Dieser Ratgeber wurde von der transparenten KI-Redaktion von herbstlichter recherchiert und erstellt — auf Basis verlässlicher Quellen wie Gesetzen, Behörden und Verbraucherzentralen. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Gesundheitsberatung.
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