Samstag, 5. September 2026
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Rente & Finanzen

Grundsicherung im Alter: welches Vermögen geschützt ist

Das Ersparte muss nicht bis auf den letzten Euro weg, bevor die Grundsicherung greift. Was geschützt bleibt — und warum die Schlagzeilen zum Schonvermögen 2026 nicht dich meinen.

Beträge und Rechtsstand geprüft: September 2026

Die Angst, erst das ganze Ersparte aufbrauchen zu müssen, hält viele Menschen von einem Antrag ab. Sie ist unbegründet. Die Grundsicherung im Alter kennt ein ausdrücklich geschütztes Vermögen, und dazu gehört mehr, als die meisten vermuten — das selbst bewohnte Haus zum Beispiel.

Der Barbetrag: 10.000 Euro je Person

§ 90 SGB XII schützt einen „kleineren Barbetrag". Konkret sind das 10.000 Euro je volljähriger Person im Haushalt. Ein Ehepaar kommt damit zusammen auf 20.000 Euro, die nicht angetastet werden. Erst was darüber liegt, muss vor der Grundsicherung eingesetzt werden.

Stand: September 2026
VermögenGeschützt
Barvermögen je volljährige Person10.000 €
Ehepaar zusammen20.000 €
Selbst bewohntes angemessenes Hausgrundstückvollständig
Angemessener Hausrat und ein angemessenes Kfzvollständig
Gefördertes Altersvorsorgevermögenvollständig
Vermietete Zweitimmobilienein — verwertbares Vermögen

Gemeint ist alles frei verfügbare Geld — Girokonto, Sparbuch, Tagesgeld, Bargeld, Wertpapiere. Der Betrag wird zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft und danach in bestimmten Abständen erneut.

Das selbst bewohnte Haus bleibt

Ein angemessenes Hausgrundstück, das du selbst bewohnst, ist geschützt. Du musst es also weder verkaufen noch beleihen, um Grundsicherung zu bekommen. Ob es angemessen ist, richtet sich nach der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf — etwa bei einer Behinderung —, der Größe und der Ausstattung. Ein normales Eigenheim oder eine Eigentumswohnung fällt regelmäßig darunter.

Der Schutz gilt auch, wenn nach dir Angehörige darin wohnen bleiben sollen. Eine vermietete Zweitimmobilie ist dagegen verwertbares Vermögen.

Was sonst noch geschützt ist

  • Angemessener Hausrat

    Möbel, Haushaltsgeräte, Fernseher. Was zum normalen Wohnen gehört, bleibt.

  • Ein angemessenes Kraftfahrzeug

    Gerade auf dem Land oder bei eingeschränkter Mobilität ist ein Auto kein Luxus, sondern Voraussetzung für die Teilhabe.

  • Gefördertes Altersvorsorgevermögen

    Ein Riester-Vertrag im geförderten Rahmen bleibt unangetastet.

  • Familien- und Erbstücke

    Gegenstände mit ideellem Wert, deren Verkauf eine besondere Härte wäre.

  • Gegenstände für Beruf und Ausbildung

    Arbeitsmittel, die zur Erwerbstätigkeit gebraucht werden.

Darüber hinaus gibt es eine Härtefallklausel. Auch weiteres Vermögen kann geschützt bleiben, wenn sein Einsatz die angemessene Lebensführung wesentlich erschweren würde. Diese Klausel wird selten von selbst angewandt — darauf muss man das Amt hinweisen und die Härte begründen.

Die Kinder werden fast nie herangezogen

Der zweite große Grund für Zurückhaltung ist die Sorge, die Kinder müssten zahlen. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift der Rückgriff erst, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen hat. Unterhalb dieser Grenze prüft das Sozialamt nicht einmal — es wird vermutet, dass das Einkommen darunter liegt.

Für die allermeisten Familien ist die Frage damit erledigt. Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, schätzt der Elternunterhalt-Rechner ein.

Wie das Amt prüft

Beim Antrag verlangt das Sozialamt in der Regel Kontoauszüge der letzten Monate, eine Aufstellung aller Konten und Nachweise über Versicherungen und Wertpapiere. Das ist unangenehm, aber es ist eine Mitwirkungspflicht — wer sie verweigert, bekommt eine Ablehnung, ohne dass der Anspruch überhaupt geprüft wurde.

Geprüft wird der Stand zum Zeitpunkt der Antragstellung, später dann in Abständen erneut. Steigt dein Vermögen zwischenzeitlich über die Grenze, etwa durch eine Erbschaft, musst du das melden. Sinkt es wieder, kannst du neu beantragen.

Auch das Einkommen hat Freibeträge

Neben dem Vermögen wird das laufende Einkommen angerechnet — aber nicht vollständig. Wer lange gearbeitet hat, profitiert von einem Freibetrag für Grundrentenzeiten, und auch für eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge bleibt ein Teil anrechnungsfrei. Wer ehrenamtlich tätig ist oder eine Aufwandsentschädigung bezieht, darf ebenfalls einen Teil behalten.

Diese Freibeträge werden nicht automatisch berücksichtigt. Gib im Antrag ausdrücklich an, wenn du lange Beitragsjahre, eine Zusatzrente oder ein Ehrenamt hast — sonst rechnet das Amt ohne sie.

Ein Punkt wird dabei oft vergessen: Auch eine angemessene Bestattungsvorsorge kann geschützt sein, wenn sie zweckgebunden angelegt ist. Wer dafür Geld zurückgelegt hat, sollte das im Antrag ausdrücklich als solches benennen statt es als freies Guthaben laufen zu lassen — die Einordnung entscheidet darüber, ob es angetastet wird.

Was du vor dem Antrag beachten solltest

Verschenke kein Vermögen, um unter die Grenze zu kommen. Das Sozialamt prüft die letzten Jahre und kann Schenkungen zurückfordern; im schlimmsten Fall entsteht eine Lücke, in der es weder Geld noch das verschenkte Vermögen gibt.

Und lass dich von der Papierlage nicht abschrecken. Wer beim ersten Blick auf die Formulare aufgibt, verzichtet dauerhaft auf Geld, das ihm zusteht. Die Beratungsstellen der Kommunen, die Sozialverbände und die Wohlfahrtspflege helfen beim Ausfüllen — kostenlos und ohne dass du Mitglied sein musst.

Stelle den Antrag lieber zu früh als zu spät. Grundsicherung wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, rückwirkend gibt es nichts. Und wenn du unsicher bist, ob dein Fall eher zur Grundsicherung oder zum Wohngeld passt, lass beides durchrechnen — die Beratung ist kostenlos, und die Entscheidung fällt oft knapper aus als gedacht.

Häufige Fragen

Wie viel Vermögen darf ich bei Grundsicherung im Alter haben?

Geschützt sind 10.000 Euro je volljähriger Person, bei einem Ehepaar also 20.000 Euro. Erst was darüber liegt, muss vorher eingesetzt werden.

Muss ich mein Haus verkaufen?

Nein, wenn es angemessen ist und du es selbst bewohnst. Die Angemessenheit richtet sich nach Bewohnerzahl, Wohnbedarf, Größe und Ausstattung. Eine vermietete Zweitimmobilie ist dagegen verwertbares Vermögen.

Gilt die neue Staffelung des Schonvermögens ab Juli 2026 auch für mich?

Nein. Die altersabhängige Staffelung betrifft das SGB II, also das Grundsicherungsgeld für Erwerbsfähige. Die Grundsicherung im Alter steht im SGB XII und ist davon nicht erfasst.

Müssen meine Kinder für mich zahlen?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro pro Kind. Darunter prüft das Sozialamt nicht einmal, sondern vermutet, dass die Grenze nicht überschritten wird.

Darf ich Geld verschenken, bevor ich den Antrag stelle?

Davon ist dringend abzuraten. Das Sozialamt prüft zurückliegende Jahre und kann Schenkungen zurückfordern. Im schlimmsten Fall stehst du ohne Geld und ohne Leistung da.

Quellen

  1. § 90 SGB XII — Einzusetzendes Vermögen
  2. § 41 SGB XII — Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  3. § 43 SGB XII — Einsatz von Einkommen und Vermögen

Zuletzt geprüft und aktualisiert: 5. September 2026

Dieser Ratgeber wurde von der transparenten KI-Redaktion von herbstlichter recherchiert und erstellt — auf Basis verlässlicher Quellen wie Gesetzen, Behörden und Verbraucherzentralen. Wie wir dabei vorgehen und wann wir Beträge prüfen, steht unter Wie wir arbeiten. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Gesundheitsberatung.

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