Witwenrente und eigene Rente: was angerechnet wird
Mit dem eigenen Rentenbeginn schrumpft die Witwenrente oft spürbar — obwohl sich am Leben nichts geändert hat. Woran das liegt und wie du es vorher ausrechnest.
Beträge und Rechtsstand geprüft: September 2026
Es ist eine der unangenehmsten Überraschungen im Rentenalter. Jahrelang lief die Witwenrente in voller Höhe, dann beginnt die eigene Altersrente — und plötzlich kommt deutlich weniger an. Am Lebensstandard hat sich nichts geändert, an der Rechnung der Rentenversicherung schon. Denn die eigene Rente ist Einkommen, und Einkommen wird auf Renten wegen Todes angerechnet.
Warum die eigene Rente mitzählt
Geregelt ist das in § 97 SGB VI in Verbindung mit § 18a SGB IV. Angerechnet werden dort nicht nur Löhne und Gehälter, sondern auch Erwerbsersatzeinkommen — und dazu gehört die gesetzliche Altersrente ebenso wie eine Erwerbsminderungsrente. Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung zählen als Vermögenseinkommen mit.
Die Logik dahinter ist die Unterhaltsersatzfunktion. Die Witwenrente soll den Unterhalt ersetzen, den der verstorbene Partner geleistet hätte. Wer selbst genug hat, braucht diesen Ersatz nach dieser Logik weniger. Man muss das nicht gerecht finden, aber es erklärt die Systematik.
Der entscheidende Unterschied zum Arbeitsentgelt
Angerechnet wird nie das Brutto, sondern ein pauschal ermitteltes Netto. Und hier liegt eine Feinheit, die viele übersehen: Der Abzug fällt bei Renten deutlich niedriger aus als beim Gehalt.
| Pauschaler Abzug nach § 18b SGB IV | Einkommensart | Abzug vom Brutto |
|---|---|---|
| Arbeitsentgelt | 40 % | hoch im öffentlichen Dienst 27,5 % |
| Gesetzliche Rente | 13–29,6 % | niedrig je nach Rentenart und Rentenbeginn |
| Sonstiges Ersatzeinkommen | 12,7–27,5 % | niedrig |
Das ist der Grund für den spürbaren Einschnitt. Von 1.500 Euro Gehalt bleiben nach dem Pauschalabzug 900 Euro anrechenbares Einkommen — und damit nichts über dem Freibetrag. Von 1.500 Euro Rente bleiben je nach Satz rund 1.100 bis 1.300 Euro. Derselbe Bruttobetrag führt also bei der Rente zu einer Kürzung, beim Gehalt nicht.
So rechnest du deinen Fall durch
Die Rechnung läuft immer in drei Schritten. Nimm deine Bruttorente, ziehe den Pauschalsatz ab, ziehe den Freibetrag von 1.122,53 Euro ab und rechne von dem, was übrig bleibt, 40 Prozent. Dieser Betrag wird von deiner Witwenrente abgezogen.
- Beispiel mit 1.400 Euro Bruttorente
Bei einem Pauschalabzug von rund 14 Prozent bleiben etwa 1.204 Euro. Abzüglich des Freibetrags sind das 81,47 Euro, davon 40 Prozent ergibt eine Kürzung von rund 33 Euro im Monat.
- Beispiel mit 2.000 Euro Bruttorente
Es bleiben etwa 1.720 Euro, über dem Freibetrag also 597,47 Euro. Davon 40 Prozent sind rund 239 Euro Kürzung — bei einer kleinen Witwenrente kann sie damit vollständig entfallen.
Den genauen Pauschalsatz für deine Rentenart nennt dir die Rentenversicherung. Eine Auskunft dazu ist kostenlos, und sie lohnt sich, bevor du deinen eigenen Rentenbeginn festlegst.
Was sich sonst noch auswirkt
Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente steigt der Freibetrag um 238,11 Euro. Er wird außerdem jedes Jahr zum 1. Juli an die Rentenentwicklung angepasst — eine Kürzung, die heute knapp ausfällt, kann im nächsten Jahr von selbst verschwinden.
Kein Einkommen im Sinne der Anrechnung sind dagegen Leistungen mit besonderem Zweck. Pflegegeld aus der Pflegeversicherung, Wohngeld, Grundsicherung und eine Riester-Rente bleiben außen vor. Und im Sterbevierteljahr, also in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat, wird gar nichts angerechnet.
Große und kleine Witwenrente reagieren unterschiedlich
Die Anrechnung trifft beide Formen nach denselben Regeln, die Wirkung ist aber sehr verschieden. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen und hält eine Kürzung meist aus. Die kleine Witwenrente liegt bei 25 Prozent und ist bei Ehen ab 2002 auf 24 Monate befristet — sie kann durch die Anrechnung vollständig aufgezehrt werden.
Wichtig ist dabei: Auch eine auf null gekürzte Witwenrente ist nicht endgültig weg. Sinkt dein Einkommen später wieder oder steigt der Freibetrag zum 1. Juli stärker als deine Rente, lebt der Anspruch auf. Der Bescheid stellt die Zahlung ein, er hebt den Anspruch nicht auf.
Was beim eigenen Rentenantrag zu bedenken ist
Wer die Wahl hat, sollte den eigenen Rentenbeginn nicht nur nach den Abschlägen beurteilen. Ein früherer Beginn bringt eine dauerhaft niedrigere eigene Rente — und kürzt zugleich die Witwenrente, weil das anrechenbare Einkommen frueher einsetzt. Ein späterer Beginn wirkt in beide Richtungen umgekehrt.
Rechne deshalb beide Renten zusammen und nicht getrennt. Entscheidend ist, was am Ende im Monat auf dem Konto landet, nicht welche der beiden Zahlen höher aussieht. Die Rentenversicherung erstellt dir dazu auf Wunsch eine Probeberechnung, und die kostet nichts.
Was du daraus machen kannst
Wer die Rechnung kennt, kann sie einplanen. Prüfe vor dem eigenen Rentenbeginn, wie stark die Witwenrente sinken wird, und beziehe das in die Entscheidung über den Rentenbeginn ein. Der Rentenrechner schätzt deine eigene Rente, der Witwenrenten-Rechner die andere Seite.
Melde Änderungen deines Einkommens der Rentenversicherung von dir aus. Wer zu viel bekommt, muss zurückzahlen — auch dann, wenn das Geld längst ausgegeben ist. Was beim Hinzuverdienst aus einem Job gilt, steht im Ratgeber zum Hinzuverdienst zur Witwenrente. Und ob eine Betriebsrente angerechnet wird, hängt davon ab, wessen Betriebsrente es ist.
Häufige Fragen
Wird meine eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?
Ja. Die gesetzliche Altersrente zählt als Erwerbsersatzeinkommen nach § 18a SGB IV. Angerechnet werden 40 Prozent des Betrags, der über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro liegt.
Warum kürzt die eigene Rente stärker als ein Gehalt?
Weil der pauschale Abzug zur Netto-Ermittlung bei Renten mit 13 bis 29,6 Prozent viel niedriger ist als die 40 Prozent beim Arbeitsentgelt. Vom selben Bruttobetrag bleibt bei einer Rente also mehr anrechenbares Einkommen übrig.
Kann die Witwenrente ganz wegfallen?
Ja, bei hohem eigenem Einkommen ist das möglich — besonders bei der kleinen Witwenrente, die ohnehin nur 25 Prozent beträgt. Bei durchschnittlichen Renten bleibt in der Regel ein Teil erhalten.
Zählt eine Riester-Rente auch?
Nein. Riester-Renten, Pflegegeld, Wohngeld und Grundsicherung bleiben bei der Anrechnung außen vor. Kapitalerträge und Mieteinnahmen zählen dagegen als Vermögenseinkommen mit.
Steigt der Freibetrag?
Ja, jedes Jahr zum 1. Juli mit der Rentenanpassung. Eine knappe Kürzung kann dadurch im Folgejahr wieder entfallen. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind kommen zusätzlich 238,11 Euro dazu.
Quellen
- § 97 SGB VI — Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes
- § 18a SGB IV — Anzurechnende Einkommensarten
- § 18b SGB IV — Ermittlung des monatlichen Einkommens
Zuletzt geprüft und aktualisiert: 5. September 2026
Dieser Ratgeber wurde von der transparenten KI-Redaktion von herbstlichter recherchiert und erstellt — auf Basis verlässlicher Quellen wie Gesetzen, Behörden und Verbraucherzentralen. Wie wir dabei vorgehen und wann wir Beträge prüfen, steht unter Wie wir arbeiten. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Gesundheitsberatung.
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